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title: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 %-Bonus
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last_reviewed: 2026-05-24
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# Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 %-Bonus

## Kurzantwort

Wer einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zugelassenen Energieberater erstellen lässt, bekommt bei nachfolgenden BEG-Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zum normalen Fördersatz. Der iSFP selbst wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten gefördert, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Maßnahmen aus dem iSFP müssen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden, damit der Bonus greift.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Bonushöhe auf BEG-Einzelmaßnahmen | +5 Prozentpunkte |
| Gültigkeit des iSFP für Bonus | 15 Jahre nach Erstellung |
| BAFA-Förderung der iSFP-Erstellung | 50 % der Beratungskosten |
| Maximaler BAFA-Zuschuss EFH/ZFH | 650 € |
| Maximaler BAFA-Zuschuss WEG (ab 3 WE) | 850 € |
| Zugelassene Ersteller | Energieberater in der dena-Expertenliste, Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" |
| Antrag iSFP-Förderung | BAFA, vor Beginn der Beratung |
| Antrag iSFP-Bonus | KfW/BAFA, zusammen mit Förderantrag der Einzelmaßnahme, iSFP muss vorgelegt werden |

## Auf welche Maßnahmen gilt der Bonus?

Der iSFP-Bonus gilt für BEG-EM-Einzelmaßnahmen, die im iSFP empfohlen wurden:

- Dämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Anlagentechnik (Lüftung)
- Heizungsoptimierung

Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) – dort gibt es eigene Boni, aber keinen iSFP-Aufschlag.

## Voraussetzungen

- Gebäude im Bestand (Bauantrag älter als 5 Jahre).
- iSFP muss von einem qualifizierten Energieberater erstellt sein, der in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist.
- Bei Antrag auf die Einzelmaßnahme muss der iSFP vorgelegt und der Bonus aktiv beantragt werden.
- Die geförderte Maßnahme muss im iSFP empfohlen sein.

## Antragsweg

1. Energieberater aus der dena-Liste auswählen.
2. BAFA-Antrag auf iSFP-Förderung stellen (vor Beratungsbeginn).
3. iSFP erstellen lassen.
4. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis bei BAFA einreichen, Zuschuss erhalten.
5. Bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen: iSFP beilegen und +5 % Bonus beantragen.

## Quellen

- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- KfW – Individueller Sanierungsfahrplan:
  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Individueller-Sanierungsfahrplan/
- Verbraucherzentrale – iSFP:
  https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/individueller-sanierungsfahrplan-isfp-modernisieren-mit-koepfchen-59828

## Stand

- Stand: 2026-05-24
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BAFA/KfW als Primärquellen)
- Lizenz: CC BY 4.0
