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  "slug": "ist-besteuerung-20-ustg",
  "title": "Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) – die vier Zugangswege, Antrag und Gestattung, Grenzen bei freiwilliger Buchführung",
  "topic_area": "steuerrecht",
  "topic_label": "Steuerrecht",
  "language": "de",
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  "attribution": "Nexvyra (https://nexvyra.de, Wikidata Q139919900)",
  "wikidata_subjects": [
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    "Q128635",
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    "Q1308430",
    "Q702415"
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  "summary": "Im Regelfall berechnet ein Unternehmer die Umsatzsteuer nach **vereinbarten** Entgelten (Soll-Besteuerung, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG): Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde –…",
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  "facts": [
    {
      "claim": "Regelfall: „Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen.“",
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    {
      "claim": "Ausnahme: „Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer … die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet.“",
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    {
      "claim": "Steuerentstehung Soll: mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind",
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    {
      "claim": "Steuerentstehung Ist: mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind",
      "label": "Steuerentstehung Ist",
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    {
      "claim": "Zugangsweg 1 – Umsatzgrenze: Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro",
      "label": "Zugangsweg 1 – Umsatzgrenze",
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    {
      "claim": "Erhöhung der Umsatzgrenze: von 600.000 auf 800.000 Euro durch Artikel 20 des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024; in Kraft mit Wirkung vom 1. Januar 2024",
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    {
      "claim": "Gleichlauf mit der AO: § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO knüpft die steuerliche Buchführungspflicht an denselben Wert: Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG von mehr als 800.000 Euro",
      "label": "Gleichlauf mit der AO",
      "value": "§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO knüpft die steuerliche Buchführungspflicht an denselben Wert: Gesamtumsatz i. S. d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG von mehr als 800.000 Euro",
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    {
      "claim": "Zugangsweg 2 – Buchführungsbefreiung: Befreiung von der Pflicht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO",
      "label": "Zugangsweg 2 – Buchführungsbefreiung",
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    {
      "claim": "Zugangsweg 3 – freie Berufe: „soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt“",
      "label": "Zugangsweg 3 – freie Berufe",
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    {
      "claim": "Zugangsweg 4 – jPöR: juristische Person des öffentlichen Rechts, „soweit er nicht freiwillig Bücher führt und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist“",
      "label": "Zugangsweg 4 – jPöR",
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    {
      "claim": "Beschränkung auf einzelne Betriebe: Erstreckt sich die Befreiung nach Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe und liegt Nr. 1 nicht vor, „so ist die Erlaubnis … auf diese Betriebe zu beschränken“",
      "label": "Beschränkung auf einzelne Betriebe",
      "value": "Erstreckt sich die Befreiung nach Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe und liegt Nr. 1 nicht vor, „so ist die Erlaubnis … auf diese Betriebe zu beschränken“",
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    {
      "claim": "Wechsel der Berechnungsart: „Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.“",
      "label": "Wechsel der Berechnungsart",
      "value": "„Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.“",
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      "inline_source_label": "§ 20 Satz 3 UStG",
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    {
      "claim": "Unionsrechtliche Grundlage: Art. 66 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL (Abweichung von Art. 63): Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Steueranspruch für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Steuerpflichtigen spätestens bei der Vereinnahmung des Preises entsteht",
      "label": "Unionsrechtliche Grundlage",
      "value": "Art. 66 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL (Abweichung von Art. 63): Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der Steueranspruch für bestimmte Umsätze oder Gruppen von Steuerpflichtigen spätestens bei der Vereinnahmung des Preises entsteht",
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      "inline_source_label": "BFH V R 16/24, unter II.1.b",
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    {
      "claim": "Neuer Leitsatz 2026: „Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt.“",
      "label": "Neuer Leitsatz 2026",
      "value": "„Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt.“",
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    {
      "claim": "Präzisiertes Abgrenzungskriterium: Die Gestattung hängt davon ab, „dass der Unternehmer weder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen noch für Zwecke der Besteuerung freiwillig Bücher führt und Abschlüsse macht“",
      "label": "Präzisiertes Abgrenzungskriterium",
      "value": "Die Gestattung hängt davon ab, „dass der Unternehmer weder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen noch für Zwecke der Besteuerung freiwillig Bücher führt und Abschlüsse macht“",
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    {
      "claim": "OPOS-Listen unschädlich: „Im Übrigen schließt die buchmäßige Erfassung von Kundenforderungen über ein sogenanntes OPOS-Programm weder die Anwendung von § 4 Abs. 3 EStG … noch die von § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG aus.“",
      "label": "OPOS-Listen unschädlich",
      "value": "„Im Übrigen schließt die buchmäßige Erfassung von Kundenforderungen über ein sogenanntes OPOS-Programm weder die Anwendung von § 4 Abs. 3 EStG … noch die von § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG aus.“",
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    {
      "claim": "Rechtsformgrenze: Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt",
      "label": "Rechtsformgrenze",
      "value": "Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Ist-Besteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt",
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    {
      "claim": "Rücknahme der Gestattung: richtet sich nach § 130 AO; für begünstigende Verwaltungsakte gelten die Einschränkungen des § 130 Abs. 2 AO",
      "label": "Rücknahme der Gestattung",
      "value": "richtet sich nach § 130 AO; für begünstigende Verwaltungsakte gelten die Einschränkungen des § 130 Abs. 2 AO",
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      "inline_source_label": "§ 130 AO; BFH V R 16/24, unter II.3",
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    {
      "claim": "Vorsteuerabzug: bleibt unberührt: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG setzt die ausgeführte Leistung und eine Rechnung voraus, nicht die Zahlung; ein Zahlungserfordernis besteht nur für Anzahlungen (Satz 3)",
      "label": "Vorsteuerabzug",
      "value": "bleibt unberührt: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG setzt die ausgeführte Leistung und eine Rechnung voraus, nicht die Zahlung; ein Zahlungserfordernis besteht nur für Anzahlungen (Satz 3)",
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      "inline_source_label": "gesetze-im-internet.de, § 15 Abs. 1 UStG",
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  "generated_at": "2026-09-04T12:35:03Z"
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