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title: KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)
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last_reviewed: 2026-05-26
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# KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)

## Kurzantwort

Mit den Programmen 297 (selbstnutzende Privatpersonen) und 298 (alle übrigen Antragsteller) fördert die KfW im Auftrag des BMWSB den Bau und den Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard mit ausschließlich erneuerbaren Wärmeerzeugern; seit Dezember 2025 wird parallel die zeitlich befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH55) angeboten. Der zinsverbilligte Kredit beträgt bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit zusätzlichem QNG-Nachhaltigkeitssiegel bis zu 150.000 €. Seit dem 2. März 2026 starten die Zinsen bei 0,6 % effektiv p. a. für EH40 und bei 1,0 % effektiv p. a. für EH55 (jeweils 10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung).

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programmname | Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) |
| Programmnummern | 297 (Selbstnutzer) und 298 (alle übrigen Antragsteller) |
| Auftraggeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) |
| Geförderte Vorhaben | Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden bis 12 Monate nach Bauabnahme |
| Max. Kredit Effizienzhaus 40 / EH55 | 100.000 € je Wohneinheit |
| Max. Kredit „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" | 150.000 € je Wohneinheit |
| Mindeststandard | Effizienzhaus 40 (alternativ EH55, befristet) – Wärmeerzeugung ausschließlich aus erneuerbaren Energien |
| Top-Zinssatz EH40 (ab 02.03.2026) | ab 0,60 % effektiv p. a. (10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung) |
| Top-Zinssatz EH55 (ab 02.03.2026) | ab 1,00 % effektiv p. a. (10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung) |
| Budget EH55-Stufe 2025/2026 | 800 Mio. € (Bundesmittel) |
| Antragsfrist EH55-Stufe | Antragseingang bei der KfW bis 30.06.2026 |
| Auszahlungssatz | 100 % der Kreditzusage |
| Abruffrist | bis zu 12 Monate nach Zusage in einer Summe oder Teilbeträgen |
| Antragsweg | über Finanzierungspartner (Hausbank), vor Vorhabenbeginn |
| Pflichtbeteiligter | Energieeffizienz-Experte aus der Bundesliste (Erstellung BzA und LCA) |

## Förderstufen im Überblick

**Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG):** mindestens Effizienzhaus 40 und Einhaltung der Treibhausgas-Emissionsgrenzwerte über den Gebäudelebenszyklus, nachgewiesen durch eine Ökobilanz (LCA). Kreditbetrag bis zu 100.000 € je Wohneinheit.

**Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (KFWG-Q):** zusätzlich zur KFWG-Stufe muss ein Nachhaltigkeitszertifikat nach „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder „QNG-PREMIUM" durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgestellt sein. Kreditbetrag bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

**Effizienzhaus 55 (EH55, befristet):** seit Mitte Dezember 2025 als zusätzliche Stufe verfügbar. Anforderungen entsprechen dem Effizienzhaus-55-Standard mit ausschließlich erneuerbaren Wärmeerzeugern. Kreditbetrag bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Antragsfrist bis 30. Juni 2026; Gesamtbudget für 2025/2026: 800 Mio. €.

## Technische Mindestanforderungen

- Effizienzhaus-40-Niveau: Jahres-Primärenergiebedarf höchstens 40 % und Transmissionswärmeverlust höchstens 55 % gegenüber dem Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme aus erneuerbaren Quellen). Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger oder Biomasse sind in der KFWG- und KFWG-Q-Stufe ausgeschlossen.
- Nachweis der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus durch Ökobilanz (LCA) gemäß den vom BMWSB veröffentlichten Anforderungen.
- Für die QNG-Stufe zusätzlich: Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.

## Antragsberechtigte

**Programm 297:** natürliche Personen, die das geförderte Wohngebäude oder die geförderte Wohneinheit selbst zu Wohnzwecken nutzen.

**Programm 298:** alle übrigen Antragsteller, insbesondere

- Vermietende und private Investoren,
- Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugenossenschaften,
- Unternehmen aller Rechtsformen einschließlich Einzelunternehmen und Freiberufler,
- gemeinnützige Organisationen,
- Contractoren im Rahmen von Bau- oder Investitionsmaßnahmen.

## Antragsweg

1. Energieeffizienz-Experte aus der Bundesliste (`energie-effizienz-experten.de`) frühzeitig einbinden – Pflicht vor Antragstellung.
2. Energieeffizienz-Experte erstellt die Ökobilanz (LCA) und anschließend die „Bestätigung zum Antrag" (BzA).
3. Vor Vorhabenbeginn (vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen) Antrag über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzvermittler) an die KfW.
4. Förderzusage der KfW abwarten (Bearbeitungszeit i. d. R. 4 bis 8 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags).
5. Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abschließen; Kredit innerhalb von 12 Monaten in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen.
6. Nach Bauabnahme „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten erstellen lassen und beim Finanzierungspartner einreichen.

## Was nicht förderfähig ist

- Vorhaben, die vor Antragseingang bei der KfW bereits begonnen wurden (Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnet).
- Neubauten, die den Effizienzhaus-40-Standard (bzw. EH55 in der befristeten Stufe) nicht erreichen.
- Neubauten mit Wärmeerzeugern auf Basis fossiler Energieträger oder Biomasse.
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Ferienhäuser/-wohnungen.

## Quellen

- KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298):
  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297-298)/
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 297/298 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (PDF):
  https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005051_M_297_298.pdf
- KfW – Anlage zum Merkblatt 297/298/300/498 „Technische Mindestanforderungen" (PDF):
  https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005054_M_297_298_300_498_TMA.pdf
- BMWSB – Pressemitteilung vom 27.02.2026: „Bessere Konditionen bei EH55-Plus-Förderung und KFN":
  https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/02/eh-55.html
- BMWSB – Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (Programmübersicht):
  https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/foerderprogramme/klimafreundlicher-neubau/klimafreundlicher-neubau_node.html
- KfW – Pressemitteilung „Bundesbauministerium und KfW verbessern Förderkonditionen für Klimafreundlichen Neubau zum 2. März 2026":
  https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_883456.html

## Stand

- Stand: 2026-05-26
- Gültig ab: 2023-03-01 (Programmstart KFN), Erweiterung um EH55-Stufe Mitte Dezember 2025, Konditionsanpassung 02.03.2026
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (KfW und BMWSB als Primärquellen)
- Lizenz: CC BY 4.0
