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title: KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau) 2026 – Einkommensgrenzen und Förderbeträge
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# KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau) 2026

## Kurzantwort

Mit dem KfW-Kredit **300 „Wohneigentum für Familien – Neubau"** fördert die KfW den Neubau oder Erstkauf **klimafreundlicher, selbstgenutzter** Häuser und Eigentumswohnungen. Antragsberechtigt sind **Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren**, deren zu versteuerndes **Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind** nicht übersteigt (plus 10.000 Euro je weiterem Kind). Der **zinsverbilligte Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro** – je nach Kinderzahl und ob die höhere Förderstufe „mit QNG" erreicht wird. Wichtig: Der Antrag muss **vor** Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (Vorhabenbeginn) über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programmnummer | KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) [KfW-Produktinfo 300, Stand 10.12.2025] |
| Antragsberechtigt | Familien und Alleinerziehende mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren, Selbstnutzung [KfW-Produktinfo 300] |
| Einkommensgrenze | 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei 1 Kind, + 10.000 € je weiterem Kind [KfW-Produktinfo 300] |
| Kredithöchstbetrag ohne QNG | 170.000 € (1–2 Kinder) / 200.000 € (3–4) / 220.000 € (ab 5) [KfW-Produktinfo 300] |
| Kredithöchstbetrag mit QNG | 220.000 € (1–2 Kinder) / 250.000 € (3–4) / 270.000 € (ab 5) [KfW-Produktinfo 300] |
| Förderstufen | „Klimafreundliches Wohngebäude" und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" [KfW-Produktinfo 300] |
| Kredit-Laufzeit | bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre, bis 5 Jahre tilgungsfrei [KfW-Produktinfo 300] |
| Reihenfolge | Antrag/Zusage vor Vorhabenbeginn (sonst keine Förderung) [KfW-Produktinfo 300] |
| Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie „Wohneigentum für Familien" (BMWSB), i.K. 16.10.2023–31.12.2030 |

## Wer wird gefördert (Geltungsbereich)

Gefördert werden **Familien mit Kindern und Alleinerziehende**, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie **bewohnen die geförderte Immobilie selbst**, in ihrem Haushalt lebt **mindestens ein Kind unter 18 Jahren**, das neue Zuhause ist ihre **einzige Wohneinheit in Deutschland**, und das **Haushaltseinkommen** hält die Einkommensgrenze ein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen; als Berechnungsgrundlage dient der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Die Einkommensgrenze steigt mit der Kinderzahl: **90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind** – also 100.000 Euro bei zwei, 110.000 Euro bei drei Kindern usw.

## Förderbeträge nach Kinderzahl

Wie hoch der maximale Kreditbetrag ist, hängt von der **Kinderzahl** und der **Förderstufe** ab:

| Anzahl Kinder | max. Haushaltseinkommen | max. Kredit ohne QNG | max. Kredit mit QNG |
|---|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 2 | 100.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 | 110.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 4 | 120.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| ab 5 | 130.000 € (+ 10.000 € je weiterem Kind) | 220.000 € | 270.000 € |

Gefördert wird über einen **zinsverbilligten Kredit** (nicht über einen Zuschuss). Die konkreten Sollzinssätze legt die KfW tagesaktuell fest und sind unter www.kfw.de/300 abrufbar.

## Die zwei Förderstufen

**Klimafreundliches Wohngebäude:** Das Gebäude erreicht die **Effizienzhaus-Stufe 40**, hält die Treibhausgas-Anforderung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG) über den Lebenszyklus ein und wird **nicht mit Öl, Gas oder Biomasse** beheizt.

**Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG:** zusätzlich zur Grundstufe eine **Nachhaltigkeitszertifizierung** nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Diese Stufe ermöglicht die höheren Kredithöchstbeträge, erfordert aber die Einbindung einer Beraterin oder eines Beraters für Nachhaltigkeit und einer QNG-Zertifizierungsstelle.

Für beide Stufen ist eine **Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz** einzubinden, die/der die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellt.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **KfW 300 ist ein Kredit, kein Zuschuss.** Der Vorteil liegt in der Zinsverbilligung, nicht in einer Auszahlung ohne Rückzahlung.
- **Reihenfolge beachten:** Erst die Zusage der KfW abwarten, dann Liefer- und Leistungsverträge abschließen (z. B. Bauunternehmen beauftragen). Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung.
- **Antrag läuft über den Finanzierungspartner**, nicht direkt bei der KfW – diese betreibt keine Filialen.
- **KfW 300 gilt nur für den Neubau/Erstkauf.** Für den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien gibt es das Schwesterprogramm **KfW 308 („Jung kauft Alt")**.
- **Kombinierbar** ist KfW 300 z. B. mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124).

## Hinweis: technische Umstellung Juli 2026

Wegen einer technischen Umstellung ist die Erstellung der „Bestätigung zum Antrag" (BzA) im Zeitraum **9.–20. Juli 2026** vorübergehend nicht möglich. Die **Förderkonditionen des Programms 300 bleiben davon unverändert**; bereits zugesagte oder in Bearbeitung befindliche Anträge mit vollständiger BzA sind nicht betroffen.

























## Quellen

- KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300), Produktinfo (Stand 10.12.2025): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Produktinfos/6000005079_Produktinfo_300_WEF.pdf
- KfW – Produktseite „Wohneigentum für Familien – Neubau (300)": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005060_M_300_WEF.pdf

## Änderungsverlauf

- 2026-07-16: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
## Stand

- Stand: 2026-07-16
- Gültig ab: 2023-10-16 (Förderrichtlinie WEF, BMWSB)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: B (KfW als offizielle Programmstelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
