{
    "slug": "kfz-versicherung-kuendigen-wechseln-11-40-vvg",
    "titre": "Kfz-Versicherung kündigen und wechseln 2026 – ordentliche Kündigung, Sonderkündigung bei Beitragserhöhung und nach Schaden, Annahmepflicht (§§ 11, 40, 92, 111 VVG, § 5 PflVG)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Eine Kfz-Versicherung lässt sich ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die vereinbarte Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein und…",
    "resume_court": "Eine Kfz-Versicherung lässt sich **ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode** kündigen. Die vereinbarte **Kündigungsfrist** muss für beide Seiten gleich sein und darf **nicht unter einem und nicht über drei Monaten** liegen (§ 11 Abs. 3 VVG); eine stillschweigende Verlängerung ist nur um **jeweils höchstens ein Jahr** wirksam (§ 11 Abs. 1 VVG). Ist das Versicherungsjahr das **Kalenderjahr** und – wie in vielen Kfz-Tarifen – eine Frist von **einem Monat** vereinbart, muss die Kündigung spätestens am **30. November** beim Versicherer **zugehen**. Daneben gibt es **Sonderkündigungsrechte**: bei einer **Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel** ohne Leistungsverbesserung **innerhalb eines Monats** nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG), nach einem **Schadenfall** innerhalb eines Monats (Haftpflicht: § 111 VVG; Kasko: § 92 VVG) und beim **Fahrzeugkauf** für den Erwerber (§§ 96, 122 VVG). Der neue Kfz-Haftpflichtversicherer **muss** grundsätzlich annehmen (§ 5 Abs. 2 PflVG); für Pkw, Kombi bis eine Tonne Nutzlast und Zweiräder gilt der Antrag als **angenommen**, wenn er nicht binnen **zwei Wochen** schriftlich abgelehnt wird (§ 5 Abs. 3 PflVG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ordentliche Kündigung",
            "valeur": "nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 11 Abs. 2 Satz 1 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zulässige Kündigungsfrist",
            "valeur": "für beide Seiten gleich, mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate (§ 11 Abs. 3 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Automatische Verlängerung",
            "valeur": "unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt (§ 11 Abs. 1 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stichtag 30.11.",
            "valeur": "gilt nur, wenn Versicherungsjahr = Kalenderjahr und 1 Monat Frist vereinbart ist – maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verträge über mehr als 3 Jahre",
            "valeur": "Versicherungsnehmer kann zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres mit 3 Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonderkündigung bei Beitragserhöhung",
            "valeur": "innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichten des Versicherers bei Erhöhung",
            "valeur": "Hinweis auf das Kündigungsrecht in der Mitteilung; Mitteilung muss spätestens 1 Monat vor Wirksamwerden zugehen (§ 40 Abs. 1 Satz 2, 3 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistungskürzung bei gleichem Beitrag",
            "valeur": "löst das Sonderkündigungsrecht ebenfalls aus (§ 40 Abs. 2 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigung nach Schaden – Kfz-Haftpflicht",
            "valeur": "jede Partei, innerhalb eines Monats seit Anerkennung/Ablehnung des Freistellungsanspruchs oder Rechtskraft des Urteils (§ 111 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigung nach Schaden – Kasko",
            "valeur": "jede Partei, bis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist für Versicherer / späteste Wirkung",
            "valeur": "Versicherer: 1 Monat Kündigungsfrist; Versicherungsnehmer: höchstens zum Schluss der laufenden Periode (§ 92 Abs. 2 Satz 2, 3 VVG, für Haftpflicht über § 111 Abs. 2 Satz 2 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrzeugkauf",
            "valeur": "Erwerber tritt in den Vertrag ein und kann sofort oder zum Periodenende kündigen, binnen 1 Monat nach Erwerb bzw. Kenntnis (§§ 95, 96 Abs. 2, 122 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Annahmepflicht neuer Versicherer",
            "valeur": "Kfz-Haftpflicht muss nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt werden (§ 5 Abs. 2 PflVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Annahmefiktion",
            "valeur": "Antrag für Zweiräder, Pkw, Kombi bis 1 t Nutzlast gilt als angenommen, wenn nicht binnen 2 Wochen ab Eingang schriftlich abgelehnt oder ein abweichendes Angebot gemacht wird; nicht für Taxen, Personenmietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge (§ 5 Abs. 3 PflVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zulässige Ablehnungsgründe",
            "valeur": "nur Beschränkungen im Geschäftsplan oder Vorbefassung (Anfechtung, Rücktritt, Kündigung wegen Prämienverzugs oder nach Versicherungsfall) beim selben Versicherer (§ 5 Abs. 4 PflVG)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kfz-Versicherung kündigen und wechseln 2026 – ordentliche Kündigung, Sonderkündigung bei Beitragserhöhung und nach Schaden, Annahmepflicht (§§ 11, 40, 92, 111 VVG, § 5 PflVG)?",
            "reponse": "Eine Kfz-Versicherung lässt sich ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die vereinbarte Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein und darf nicht unter einem und nicht über drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 3 VVG); eine stillschweigende Verlängerung ist nur um jeweils höchstens ein Jahr wirksam (§ 11 Abs. 1 VVG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Kfz-Versicherung kündigen und wechseln 2026?",
            "reponse": "Die Kündigungsregeln des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten für alle Teile der Kfz-Versicherung: die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung nach § 1 PflVG) sowie die freiwillige Teil- und Vollkasko. Die Vorschriften für die Kündigung nach einem Schaden unterscheiden sich: Für die Haftpflicht gilt § 111 VVG (Haftpflichtversicherung), für die Kasko als Sachversicherung § 92…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Kfz-Versicherung kündigen und wechseln 2026 aus?",
            "reponse": "*Fiktives Beispiel.* M hat ihren Pkw zum Kalenderjahr versichert; laut AKB beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Am 20. Oktober erhält sie die Beitragsmitteilung für das kommende Jahr mit höherem Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel und dem Hinweis auf ihr Kündigungsrecht. Ordentlich: Sie kann zum 31.12. kündigen, wenn die Kündigung bis 30.11. zugeht (§ 11 VVG i. V. m. Vertrag)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q3933476",
        "Q2518189",
        "Q2084288"
    ],
    "valid_from": "2008-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-30",
    "derniere_verification": "2026-10-30",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kfz-versicherung-kuendigen-wechseln-11-40-vvg"
}