{
    "slug": "kostenanschlag-649-bgb",
    "titre": "Kostenvoranschlag beim Werk- und Bauvertrag (§ 649 BGB) – wesentliche Überschreitung, Anzeigepflicht, Kündigung und Vergütung",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Kostenvoranschlag (im Gesetz: „Kostenanschlag\u0022) ist eine Schätzung des Unternehmers, kein Festpreis – solange der Unternehmer nicht ausdrücklich die…",
    "resume_court": "Ein **Kostenvoranschlag** (im Gesetz: „Kostenanschlag\u0022) ist eine Schätzung des Unternehmers, **kein Festpreis** – solange der Unternehmer nicht ausdrücklich die **Gewähr für die Richtigkeit** übernommen hat. Zeichnet sich ab, dass das Werk nur mit einer **wesentlichen Überschreitung** des Anschlags ausführbar ist, muss der Unternehmer den Besteller **unverzüglich** informieren (§ 649 Abs. 2 BGB). Der Besteller kann den Vertrag dann **kündigen**; der Unternehmer erhält in diesem Fall **nur den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung** plus nicht eingepreiste Auslagen (§ 649 Abs. 1 i. V. m. § 645 Abs. 1 BGB) – nicht die volle Vergütung wie bei der freien Kündigung nach § 648 BGB. Eine feste Prozentgrenze für „wesentlich\u0022 nennt das Gesetz **nicht**. Der Kostenanschlag selbst ist **im Zweifel nicht zu vergüten** (§ 632 Abs. 3 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Regelungsort",
            "valeur": "§ 649 BGB „Kostenanschlag\u0022, Buch 2, Titel 9 (Werkvertrag), Untertitel 1 [gesetze-im-internet.de, § 649 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsvoraussetzung 1",
            "valeur": "Dem Vertrag ist ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden [§ 649 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsvoraussetzung 2",
            "valeur": "Der Unternehmer hat keine Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen (sonst verbindlicher Preis, § 649 greift nicht) [§ 649 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser",
            "valeur": "Das Werk ist nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar [§ 649 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schwelle „wesentlich\u0022",
            "valeur": "Keine gesetzliche Prozentzahl; Einzelfallfrage. Kommentarliteratur nennt laut Handwerkskammer Abweichungen von 10 bis 20 % (ausnahmsweise 25 %) als Orientierung für noch unwesentliche Überschreitungen [HWK-Merkblatt Kostenvoranschlag, Abschn. III]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anzeigepflicht",
            "valeur": "Ist eine solche Überschreitung zu erwarten, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen [§ 649 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "„Unverzüglich\u0022",
            "valeur": "ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition) [§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsfolge",
            "valeur": "Kündigt der Besteller aus diesem Grund, steht dem Unternehmer nur der in § 645 Abs. 1 bestimmte Anspruch zu [§ 649 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inhalt des § 645-Anspruchs",
            "valeur": "Teil der Vergütung entsprechend der geleisteten Arbeit + Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen [§ 645 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergleich freie Kündigung",
            "valeur": "Bei § 648 BGB: vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen/anderweitigen Erwerbs; Vermutung 5 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung [§ 648 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form beim Bauvertrag",
            "valeur": "Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form [§ 650h BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergütung des Anschlags",
            "valeur": "Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten [§ 632 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtverletzung",
            "valeur": "Verletzt der Unternehmer eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis (z. B. die Anzeigepflicht), kann der Besteller Schadensersatz verlangen, außer der Unternehmer hat sie nicht zu vertreten [§ 280 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensmaßstab",
            "valeur": "Herzustellen ist der Zustand, der ohne das schädigende Ereignis bestünde [§ 249 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nummerierung",
            "valeur": "Bis 31.12.2017 stand die Regelung in § 650 BGB a. F.; seit 01.01.2018 § 649 BGB (Gesetz v. 28.04.2017, BGBl. I S. 969). Der heutige § 649 a. F. (freie Kündigung) ist jetzt § 648 BGB [buzer.de, Fassungsvergleich § 649 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bauvertrag",
            "valeur": "§ 649 gilt über § 650a Abs. 1 Satz 2 BGB ergänzend auch für Bauverträge [§ 650a BGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 649 BGB – Kostenanschlag (Kündigungsfolge Abs. 1, Anzeigepflicht Abs. 2)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 645 BGB – Verantwortlichkeit des Bestellers (Teilvergütung + Auslagen, Abs. 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__645.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 632 BGB – Vergütung (Abs. 3: Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 648 BGB – Kündigungsrecht des Bestellers (freie Kündigung, 5-%-Vermutung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650h BGB – Schriftform der Kündigung beim Bauvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650a BGB – Bauvertrag (ergänzende Geltung des Werkvertragsrechts)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650c BGB – Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 121 BGB – Legaldefinition „unverzüglich\u0022",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__121.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "buzer.de – Fassungsvergleich § 649 BGB (Umnummerierung zum 01.01.2018 durch Art. 1 G. v. 28.04.2017, BGBl. I S. 969)",
            "url": "https://www.buzer.de/gesetz/6597/al65133-0.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Handwerkskammer – Merkblatt „Kostenvoranschlag (§ 649 BGB)\u0022 (Unterschied zum Angebot, Vergütung, Orientierungswerte zur Wesentlichkeit, Anzeigepflicht, Schadensersatz)",
            "url": "https://www.hwk.de/wp-content/uploads/Kostenvoranschlag.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/freie-kuendigung-bauvertrag-648-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gefahrtragung beim Werk- und Bauvertrag (§§ 644, 645 BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/gefahrtragung-werkvertrag-644-645-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bauvertrag – Anordnungsrecht und Mehrvergütung (§§ 650b, 650c BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/bauvertrag-anordnungsrecht-650b-650c-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Werkvertrag – Mängelrechte des Bestellers (§ 634 BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/werkvertrag-mangelrechte-634-bgb.md",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kostenvoranschlag beim Werk- und Bauvertrag (§ 649 BGB) – wesentliche Überschreitung, Anzeigepflicht, Kündigung und Vergütung?",
            "reponse": "Ein Kostenvoranschlag (im Gesetz: „Kostenanschlag\u0022) ist eine Schätzung des Unternehmers, kein Festpreis – solange der Unternehmer nicht ausdrücklich die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat. Zeichnet sich ab, dass das Werk nur mit einer wesentlichen Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, muss der Unternehmer den Besteller unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Kostenvoranschlag beim Werk- und Bauvertrag (§ 649 BGB)?",
            "reponse": "§ 649 BGB gilt für alle Werkverträge (§ 631 BGB) – von der Autoreparatur über die Badsanierung bis zum Heizungstausch – und über § 650a Abs. 1 Satz 2 BGB ergänzend für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und den Architekten-/Ingenieurvertrag, soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Kostenvoranschlag beim Werk- und Bauvertrag (§ 649 BGB)?",
            "reponse": "Garantierter („verbindlicher\u0022) Kostenanschlag. Hat der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit übernommen, ist § 649 BGB nach seinem Wortlaut nicht anwendbar – der Anschlag wirkt dann wie eine Preisvereinbarung; Mehrkosten trägt der Unternehmer. Mehrkosten durch Änderungswünsche des Bestellers."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Kostenvoranschlag beim Werk- und Bauvertrag (§ 649 BGB)?",
            "reponse": "„Der Kostenvoranschlag ist ein Festpreis.\u0022 Nein – nur wenn der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat. Sonst sind Überschreitungen grundsätzlich zulässig (§ 649 Abs. 1 BGB). „Über 10 % muss ich nie zahlen.\u0022 Eine starre Prozentgrenze gibt es im Gesetz nicht."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Kostenvoranschlag beim Werk- und Bauvertrag (§ 649 BGB) aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin lässt das Bad sanieren. Der Installateur legt einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über 12.000 Euro vor; sie erteilt auf dieser Grundlage den Auftrag. Nach dem Rückbau zeigt sich, dass die Leitungen marode sind; der Betrieb erwartet Gesamtkosten von 17.000 Euro. Pflicht des Betriebs: Er muss die erwartete Überschreitung sofort mitteilen (§ 649 Abs. 2 BGB), bevor er weiterarbeitet."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q1785215",
        "Q795053",
        "Q5785285",
        "Q811937"
    ],
    "valid_from": "2018-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-04",
    "derniere_verification": "2026-10-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kostenanschlag-649-bgb"
}