{
    "slug": "kostentragungspflicht-halter-parkverstoss-25a-stvg",
    "titre": "Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen 2026 – Wann der Halter zahlt, wenn der Fahrer unbekannt bleibt (§ 25a StVG)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wird ein Fahrzeug im Halt- oder Parkverbot erwischt und lässt sich der Fahrer nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermitteln, kann die Behörde dem Halter…",
    "resume_court": "Wird ein Fahrzeug im **Halt- oder Parkverbot** erwischt und lässt sich der **Fahrer** nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermitteln, kann die Behörde dem **Halter** nach **§ 25a Abs. 1 StVG** die **Kosten des Verfahrens** und seine **Auslagen** auferlegen. Der Halter erhält dadurch **kein Bußgeld und keine Punkte** – er trägt nur die Verfahrenskosten. Im Verfahren der Verwaltungsbehörde beträgt die **Gebühr** in diesem Fall **20 Euro** (**§ 107 Abs. 2 OWiG**); dazu kommen **Auslagen**, etwa **pauschal 3,50 Euro pro Zustellung** mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben gegen Rückschein (**§ 107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG**). Gegen die Kostenentscheidung ist binnen **zwei Wochen** nach Zustellung der **Antrag auf gerichtliche Entscheidung** möglich (**§ 25a Abs. 3 StVG**).",
    "faits": [
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            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "Nur Halt- und Parkverstöße, keine Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "Fahrer nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelbar oder Ermittlung unangemessen aufwendig",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer haftet",
            "valeur": "Halter des Kraftfahrzeugs oder sein Beauftragter",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anhänger",
            "valeur": "Auch Halter eines abgestellten Kraftfahrzeuganhängers (ohne Zugfahrzeug)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Was wird auferlegt",
            "valeur": "Verfahrenskosten und Auslagen des Halters",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gebühr (Verwaltungsbehörde)",
            "valeur": "20 € bei abschließender Entscheidung nach § 25a StVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustellauslagen",
            "valeur": "3,50 € pauschal je Zustellung (ZU, Einschreiben gegen Rückschein)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme",
            "valeur": "Entscheidung unterbleibt, wenn sie unbillig wäre",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anhörung",
            "valeur": "Vor der Entscheidung ist der Halter zu hören",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsbehelf",
            "valeur": "Antrag auf gerichtliche Entscheidung binnen 2 Wochen nach Zustellung",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen 2026 – Wann der Halter zahlt, wenn der Fahrer unbekannt bleibt (§ 25a StVG)?",
            "reponse": "Wird ein Fahrzeug im Halt- oder Parkverbot erwischt und lässt sich der Fahrer nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermitteln, kann die Behörde dem Halter nach § 25a Abs. 1 StVG die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen auferlegen. Der Halter erhält dadurch kein Bußgeld und keine Punkte – er trägt nur die Verfahrenskosten."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen 2026?",
            "reponse": "Kostenbescheid mit Bußgeld verwechseln. Wer als Halter einen Kostenbescheid nach § 25a StVG erhält, bekommt weder Punkte noch Bußgeld. Frist versäumen. Die zwei Wochen für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung beginnen mit Zustellung der Kostenentscheidung. Fahrer nennen, ohne Folgen zu bedenken."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1034303",
        "Q136688905",
        "Q267917"
    ],
    "valid_from": "2021-07-28",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-06",
    "derniere_verification": "2026-11-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kostentragungspflicht-halter-parkverstoss-25a-stvg"
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