{
    "slug": "kuendigung-insolvenzverfahren-113-inso",
    "titre": "Kündigung im Insolvenzverfahren (§§ 113, 125 InsO) – Drei-Monats-Höchstfrist zum Monatsende, Schadenersatz als Insolvenzforderung, Namensliste und eingeschränkte Sozialauswahl",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ist der Schuldner Dienstberechtigter (Arbeitgeber), kann das Dienstverhältnis nach § 113 Satz 1 InsO vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne…",
    "resume_court": "Ist der **Schuldner Dienstberechtigter** (Arbeitgeber), kann das Dienstverhältnis nach **§ 113 Satz 1 InsO** vom **Insolvenzverwalter und vom anderen Teil** ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss der ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die **Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist** (§ 113 Satz 2 InsO) – längere vertragliche oder tarifliche Fristen werden also auf diese Höchstfrist gekürzt, kürzere bleiben bestehen. Kündigt der **Verwalter**, kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung **als Insolvenzgläubiger Schadenersatz** verlangen (§ 113 Satz 3 InsO). Die Vorschrift verkürzt nur die Frist; der **allgemeine Kündigungsschutz** (§ 1 KSchG) bleibt anwendbar und wird bei einem Interessenausgleich mit Namensliste durch **§ 125 InsO** modifiziert: Die dringenden betrieblichen Erfordernisse werden vermutet, und die soziale Auswahl ist nur auf **grobe Fehlerhaftigkeit** überprüfbar.",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm Fristverkürzung",
            "valeur": "§ 113 InsO „Kündigung eines Dienstverhältnisses“ [§ 113 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist [§ 113 Satz 1 InsO]; das Arbeitsverhältnis ist ein Dienstverhältnis nach § 611 BGB [§ 611 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer kann kündigen",
            "valeur": "Insolvenzverwalter und der andere Teil (Arbeitnehmer) [§ 113 Satz 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vertragsdauer / Ausschluss der Kündigung",
            "valeur": "Kündigung „ohne Rücksicht“ auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung [§ 113 Satz 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsfrist",
            "valeur": "Drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist [§ 113 Satz 2 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadenersatz",
            "valeur": "Nur wenn der Verwalter kündigt: Schadenersatz wegen vorzeitiger Beendigung als Insolvenzgläubiger [§ 113 Satz 3 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Normalfrist außerhalb der Insolvenz",
            "valeur": "Gesetzliche Grundfristen und Verlängerungen nach Betriebszugehörigkeit [§ 622 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsschutz bleibt",
            "valeur": "§ 1 KSchG ist nach § 125 Abs. 1 InsO „mit folgenden Maßgaben anzuwenden“, gilt also auch im Insolvenzverfahren [§ 125 Abs. 1 InsO; § 1 Abs. 1 KSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung § 125",
            "valeur": "Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) geplant und Interessenausgleich zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat, in dem die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind [§ 125 Abs. 1 Satz 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung 1",
            "valeur": "Vermutung, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist [§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung 2",
            "valeur": "Soziale Auswahl nur hinsichtlich Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten und nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfbar; nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird [§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergleich § 1 Abs. 3 KSchG",
            "valeur": "Dort werden zusätzlich die Schwerbehinderung genannt und die Auswahl nicht auf grobe Fehler beschränkt [§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wegfall der Wirkungen",
            "valeur": "Gilt nicht, soweit sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat [§ 125 Abs. 1 Satz 2 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Massenentlassung",
            "valeur": "Der Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 InsO ersetzt die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG [§ 125 Abs. 2 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ohne Interessenausgleich",
            "valeur": "Kein Betriebsrat oder kein Interessenausgleich binnen drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung: Antrag des Verwalters im Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht [§ 126 Abs. 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bindungswirkung",
            "valeur": "Die rechtskräftige Entscheidung nach § 126 InsO ist für die Parteien einer späteren Kündigungsschutzklage bindend, außer bei wesentlicher Änderung der Sachlage [§ 127 Abs. 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten im Verfahren § 126",
            "valeur": "In erster Instanz gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG entsprechend [§ 126 Abs. 3 Satz 1 InsO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betriebsvereinbarungen",
            "valeur": "Können auch bei längerer vereinbarter Frist mit drei Monaten gekündigt werden [§ 120 Abs. 1 Satz 2 InsO]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 113 InsO – Kündigung eines Dienstverhältnisses",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__113.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 125 InsO – Interessenausgleich und Kündigungsschutz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__125.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 126 InsO – Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__126.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 127 InsO – Klage des Arbeitnehmers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__127.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 120 InsO – Kündigung von Betriebsvereinbarungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__120.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1 KSchG – Sozial ungerechtfertigte Kündigungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 17 KSchG – Anzeigepflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__17.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 111 BetrVG – Betriebsänderungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__111.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 611 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Kündigung im Insolvenzverfahren (§§ 113, 125 InsO) – Drei-Monats-Höchstfrist zum Monatsende, Schadenersatz als Insolvenzforderung, Namensliste und eingeschränkte Sozialauswahl?",
            "reponse": "Ist der Schuldner Dienstberechtigter (Arbeitgeber), kann das Dienstverhältnis nach § 113 Satz 1 InsO vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss der ordentlichen Kündigung gekündigt werden."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Kündigung im Insolvenzverfahren (§§ 113, 125 InsO)?",
            "reponse": "§ 113 InsO knüpft an die Stellung des Schuldners als Dienstberechtigter an. Gemeint ist der Arbeitgeber, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren läuft. Weil nach dem Wortlaut auch „der andere Teil“ (der Arbeitnehmer) kündigen kann, erfasst die Vorschrift beide Seiten."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Kündigung im Insolvenzverfahren (§§ 113, 125 InsO)?",
            "reponse": "Kürzere Frist. Ist nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine kürzere Frist als drei Monate zum Monatsende maßgeblich, bleibt es bei dieser (§ 113 Satz 2 InsO, „wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist“). § 113 InsO ist also eine Höchstfrist, keine Mindestfrist. Wesentliche Änderung der Sachlage."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Kündigung im Insolvenzverfahren (§§ 113, 125 InsO)?",
            "reponse": "„Mit der Insolvenz entfällt der Kündigungsschutz.“ § 113 InsO regelt nur die Frist und den Ausschluss der ordentlichen Kündigung. § 125 Abs. 1 InsO bestimmt ausdrücklich, dass § 1 KSchG anzuwenden ist – lediglich mit den dort genannten Maßgaben. „Die vertragliche Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt auch in der Insolvenz weiter.“ Nach § 113 Satz 1 und 2 InsO kann trotz längerer vereinbarter Frist mit drei Monaten…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Kündigung im Insolvenzverfahren (§§ 113, 125 InsO) aus?",
            "reponse": "Rechenbeispiel zur Frist (konstruiert, keine Gerichtsentscheidung). Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende vereinbart. Über das Vermögen des Arbeitgebers wird das Insolvenzverfahren eröffnet; der Verwalter kündigt dem Arbeitnehmer am 10. März. Nach § 113 Satz 2 InsO beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende; das Arbeitsverhältnis endet damit zum 30."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1594367",
        "Q867996",
        "Q17353762",
        "Q20819988",
        "Q628967"
    ],
    "valid_from": "1999-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-01",
    "derniere_verification": "2026-10-01",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/kuendigung-insolvenzverfahren-113-inso"
}