{
    "slug": "mahnverfahren-auslandsbezug-703d-zpo",
    "titre": "Mahnverfahren mit Auslandsbezug – Mahnbescheid gegen Schuldner im Ausland (§§ 688 Abs. 3, 703d ZPO, § 32 AVAG)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein deutscher Mahnbescheid kann auch gegen einen Schuldner im Ausland beantragt werden – aber nur eingeschränkt. Muss der Mahnbescheid im Ausland zugestellt…",
    "resume_court": "Ein deutscher **Mahnbescheid** kann auch gegen einen Schuldner im Ausland beantragt werden – aber nur eingeschränkt. Muss der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden, findet das Mahnverfahren nur statt, wenn die Zustellung in einem **Mitgliedstaat der Europäischen Union** erfolgen soll oder das **Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)** bzw. das **Auslandsunterhaltsgesetz** es vorsehen (**§ 688 Abs. 3 ZPO**). Nach **§ 32 AVAG** ist das Mahnverfahren bei Zustellung in einem anderen **Vertrags- oder Mitgliedstaat** zulässig; dann darf die Forderung auch auf **ausländische Währung** lauten, und die **Widerspruchsfrist beträgt einen Monat** statt zwei Wochen. Hat der Antragsgegner **keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland**, ist nicht das Mahngericht am Wohnsitz des Antragstellers zuständig, sondern das Amtsgericht, das für das **streitige Verfahren** zuständig wäre, wenn Amtsgerichte sachlich unbeschränkt zuständig wären (**§ 703d ZPO**). Für Forderungen im EU-Ausland gibt es daneben das **Europäische Mahnverfahren** (§ 688 Abs. 4 ZPO).",
    "faits": [
        {
            "point": "Grundregel",
            "valeur": "Mahnverfahren nur für Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro (§ 688 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustellung im Ausland",
            "valeur": "nur, soweit AVAG oder Auslandsunterhaltsgesetz es vorsehen oder Zustellung in einem EU-Mitgliedstaat (§ 688 Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "AVAG-Fall",
            "valeur": "Mahnverfahren auch bei Zustellung in anderem Vertrags- oder Mitgliedstaat (§ 32 Abs. 1 Satz 1 AVAG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Währung",
            "valeur": "in diesem Fall auch Geldsumme in ausländischer Währung möglich (§ 32 Abs. 1 Satz 2 AVAG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gerichtsstandsvereinbarung",
            "valeur": "Schriftstücke über die Vereinbarung sind dem Mahnantrag beizufügen (§ 32 Abs. 2 AVAG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerspruchsfrist",
            "valeur": "ein Monat (§ 32 Abs. 3 AVAG) statt zwei Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zuständigkeit bei Antragsgegner ohne inländischen Gerichtsstand",
            "valeur": "Amtsgericht, das für das streitige Verfahren zuständig wäre, wenn Amtsgerichte sachlich unbeschränkt zuständig wären (§ 703d Abs. 2 Satz 1 ZPO); Konzentration nach § 689 Abs. 3 ZPO gilt entsprechend",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antragsteller ohne inländischen Gerichtsstand",
            "valeur": "Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Formulare",
            "valeur": "eigene Formulare für Mahnverfahren mit Auslandszustellung zulässig (§ 703c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ZPO); eingeführte Formulare sind Pflicht (§ 703c Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgeschlossen",
            "valeur": "Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alternative",
            "valeur": "Europäisches Mahnverfahren nach VO (EG) Nr. 1896/2006, in Deutschland AG Wedding (§ 688 Abs. 4, § 1087 ZPO)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 688 ZPO – Zulässigkeit (Abs. 1 Euro-Geldsumme; Abs. 2 Nr. 3 keine öffentliche Bekanntmachung; Abs. 3 Auslandszustellung nur nach AVAG/AUG oder in EU-Mitgliedstaaten; Abs. 4 Europäisches Mahnverfahren unberührt)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 689 ZPO – Zuständigkeit; maschinelle Bearbeitung (Abs. 2 Satz 2 AG Wedding bei Antragsteller ohne inländischen Gerichtsstand; Abs. 3 Konzentration)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__689.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 692 ZPO – Mahnbescheid (Abs. 1 Nr. 3 Zwei-Wochen-Frist)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__692.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 693 ZPO – Zustellung des Mahnbescheids",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__693.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 694 ZPO – Widerspruch gegen den Mahnbescheid",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__694.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 696 ZPO – Verfahren nach Widerspruch",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__696.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 699 ZPO – Vollstreckungsbescheid",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__699.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 700 ZPO – Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__700.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 703c ZPO – Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Auslandszustellung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__703c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 703d ZPO – Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__703d.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 183 ZPO – Zustellung im Ausland",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__183.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 339 ZPO – Einspruchsfrist (Abs. 2 ein Monat bei Auslandszustellung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__339.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 38 ZPO – Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__38.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1087 ZPO – Zuständigkeit für den Europäischen Zahlungsbefehl",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__1087.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1 AVAG – Anwendungsbereich",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/avag_2001/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 32 AVAG – Mahnverfahren bei Zustellung im Ausland",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/avag_2001/__32.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Mahnverfahren mit Auslandsbezug – Mahnbescheid gegen Schuldner im Ausland (§§ 688 Abs. 3, 703d ZPO, § 32 AVAG)?",
            "reponse": "Ein deutscher Mahnbescheid kann auch gegen einen Schuldner im Ausland beantragt werden – aber nur eingeschränkt. Muss der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden, findet das Mahnverfahren nur statt, wenn die Zustellung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgen soll oder das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG) bzw. das Auslandsunterhaltsgesetz es vorsehen (§ 688 Abs. 3 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Mahnverfahren mit Auslandsbezug?",
            "reponse": "Sachlich: Gerichtliches Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO für Zahlungsansprüche, bei denen der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden muss oder der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Räumlich: Antrag vor einem deutschen Amtsgericht; Zustellung in EU-Mitgliedstaaten, in Vertragsstaaten der in § 1 AVAG genannten Übereinkommen und Verträge sowie in den Fällen des…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Mahnverfahren mit Auslandsbezug?",
            "reponse": "Kein EU-/AVAG-/AUG-Fall: Muss in einem Staat zugestellt werden, der weder EU-Mitgliedstaat ist noch unter das AVAG oder das Auslandsunterhaltsgesetz fällt, ist das Mahnverfahren nicht statthaft (§ 688 Abs. 3 ZPO). Unbekannter Aufenthalt: Wäre eine öffentliche Zustellung nötig, findet das Mahnverfahren nicht statt (§ 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Mahnverfahren mit Auslandsbezug?",
            "reponse": "„Ich beantrage den Mahnbescheid einfach bei meinem zentralen Mahngericht.\u0022 Nicht, wenn der Schuldner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat: Dann bestimmt § 703d Abs. 2 ZPO die Zuständigkeit nach dem Gericht des streitigen Verfahrens. „Ein Mahnbescheid geht in jedes Land.\u0022 Nein. Nur in den Fällen des § 688 Abs. 3 ZPO (EU-Mitgliedstaat, AVAG, Auslandsunterhaltsgesetz)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Mahnverfahren mit Auslandsbezug aus?",
            "reponse": "Eine Werkstatt aus Konstanz hat gegen einen Kunden mit Wohnsitz in Zürich eine offene Rechnung über einen Betrag in Schweizer Franken. Der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland. Da der Mahnbescheid in der Schweiz – einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens – zugestellt werden muss, ist das Mahnverfahren nach § 688 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 32 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q27032465",
        "Q15820324",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2017-07-14",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-01",
    "derniere_verification": "2026-11-01",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/mahnverfahren-auslandsbezug-703d-zpo"
}