{
    "slug": "mehrarbeitszuschlag-teilzeit-4-tzbfg",
    "titre": "Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung (§ 4 Abs. 1 TzBfG) – einheitliche Auslöseschwelle, Pro-rata-temporis-Grundsatz, Anpassung nach oben",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer…",
    "resume_court": "Nach **§ 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG** darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, **sachliche Gründe** rechtfertigen die unterschiedliche Behandlung; **Satz 2** konkretisiert das für das Entgelt durch den **Pro-rata-temporis-Grundsatz**. Eine tarifliche oder vertragliche Regelung, die den Mehrarbeits- oder Überstundenzuschlag auch bei Teilzeitkräften erst ab derselben absoluten Stundenzahl gewährt wie bei Vollzeitkräften, weicht von diesem Grundsatz ab und benachteiligt Teilzeitbeschäftigte. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche einheitliche Auslöseschwelle zuletzt mit **Urteil vom 28.04.2026 – 5 AZR 96/25** für unvereinbar mit § 4 Abs. 1 TzBfG und insoweit nach **§ 134 BGB** für **nichtig** gehalten (Rn. 19). Rechtsfolge ist keine ersatzlose Streichung, sondern eine **„Anpassung nach oben\u0022**: Teilzeitbeschäftigten steht der Zuschlag nach **§ 612 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG** schon dann zu, wenn sie ihre individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit **proportional** zur Schwelle der Vollzeitkräfte überschreiten (Rn. 53, 57). Das Benachteiligungsverbot steht nach **§ 22 Abs. 1 TzBfG** auch den Tarifvertragsparteien nicht zur Disposition (Rn. 22).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 4 Abs. 1 TzBfG – Verbot der Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Benachteiligungsverbot",
            "valeur": "Keine schlechtere Behandlung wegen der Teilzeitarbeit, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen sie [§ 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pro-rata-temporis-Grundsatz",
            "valeur": "Arbeitsentgelt mindestens im Umfang des Anteils der Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten [§ 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis der beiden Sätze",
            "valeur": "Satz 2 konkretisiert das allgemeine Benachteiligungsverbot des Satzes 1 für Entgelt und teilbare geldwerte Leistungen [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begriff der Teilzeit",
            "valeur": "Kürzere regelmäßige Wochenarbeitszeit als bei einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten; auch geringfügig Beschäftigte [§ 2 Abs. 1, 2 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bindung der Tarifvertragsparteien",
            "valeur": "§ 4 Abs. 1 TzBfG steht nach § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 22]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unionsrechtlicher Hintergrund",
            "valeur": "Umsetzung von Paragraph 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 97/81/EG [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfungsmaßstab bei Tarifnormen",
            "valeur": "Keine bloße Willkürkontrolle; § 4 Abs. 1 TzBfG ist spezialgesetzliches Diskriminierungsverbot, nicht Art. 3 Abs. 1 GG [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 32]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßstab des sachlichen Grundes",
            "valeur": "Echter Bedarf, Geeignetheit, Erforderlichkeit, kohärente und systematische Zielverfolgung, Angemessenheit [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 30]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergleichsmethodik",
            "valeur": "Prüfung für jeden einzelnen Entgeltbestandteil getrennt [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kern der Benachteiligung",
            "valeur": "Teilzeitkräfte müssen dieselbe absolute Stundenzahl erreichen wie Vollzeitkräfte und erreichen sie nur mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 25]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge im Tarifvertrag",
            "valeur": "Teilnichtigkeit der Auslöseschwelle nach § 134 BGB, soweit sie auch für Teilzeitbeschäftigte gilt [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 19, 53]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruchsgrundlage",
            "valeur": "§ 612 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 55]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ergebnis",
            "valeur": "„Anpassung nach oben\u0022 – die begünstigende Tarifnorm wird auf die Benachteiligten erstreckt [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 57]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berechnung der Schwelle",
            "valeur": "Herabsetzung im Verhältnis der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 57]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine eigene Sanktionsnorm",
            "valeur": "§ 4 Abs. 1 TzBfG enthält – anders als § 7 Abs. 2 AGG oder § 16 TzBfG – keine eigene Rechtsfolgenanordnung [BAG 5 AZR 96/25, Rn. 54]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung",
            "valeur": "BAG, Urteil vom 28.04.2026 – 5 AZR 96/25 (ECLI:DE:BAG:2026:280426.U.5AZR96.25.0, 5. Senat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorangegangene Entscheidungen",
            "valeur": "BAG, Urteile vom 26.11.2025 – 5 AZR 118/23 (ECLI:DE:BAG:2025:261125.U.5AZR118.23.0) und – 5 AZR 155/22 (ECLI:DE:BAG:2025:261125.U.5AZR155.22.0)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unionsgerichtliche Leitlinien",
            "valeur": "EuGH 29.07.2024 – C-184/22 und C-185/22 [KfH]; 19.10.2023 – C-660/20 [Lufthansa CityLine]; 27.05.2004 – C-285/02 [Elsner-Lakeberg] [zitiert in BAG 5 AZR 96/25, Rn. 24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten des TzBfG",
            "valeur": "01.01.2001 (Art. 4 des Gesetzes vom 21.12.2000, BGBl. I S. 1966) [gesetze-im-internet.de, Fußnote der Gesamtausgabe]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2 TzBfG – Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 22 TzBfG – Abweichende Vereinbarungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__22.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 134 BGB – Gesetzliches Verbot",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__134.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 612 BGB – Vergütung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesamtausgabe (Vollzitat, Standangabe und Inkrafttreten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 28.04.2026 – 5 AZR 96/25 (Volltext mit Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-96-25/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 118/23 (Volltext)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-118-23/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 155/22 (Volltext)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-155-22/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung (§ 4 Abs. 1 TzBfG) – einheitliche Auslöseschwelle, Pro-rata-temporis-Grundsatz, Anpassung nach oben?",
            "reponse": "Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen die unterschiedliche Behandlung; Satz 2 konkretisiert das für das Entgelt durch den Pro-rata-temporis-Grundsatz."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung (§ 4 Abs. 1 TzBfG)?",
            "reponse": "§ 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 2 TzBfG – also für jeden, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (§ 2 Abs. 2 TzBfG)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung (§ 4 Abs. 1 TzBfG)?",
            "reponse": "Sachlicher Grund. § 4 Abs. 1 TzBfG regelt kein absolutes Benachteiligungsverbot. Eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt; er muss sich aus dem Zweck der Leistung und dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lassen. Das unterschiedliche Arbeitspensum allein genügt nicht (BAG 5 AZR 96/25, Rn. 28)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung (§ 4 Abs. 1 TzBfG)?",
            "reponse": "„Eine für alle geltende Grenze kann niemanden benachteiligen.\u0022 Gerade die Gleichheit der absoluten Schwelle erzeugt die Benachteiligung: Teilzeitkräfte müssen dieselbe Stundenzahl erreichen wie Vollzeitkräfte und können sie nicht oder nur mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit erreichen (BAG 5 AZR 96/25, Rn. 25). „Tarifverträge sind der gerichtlichen Kontrolle entzogen.\u0022 § 22 Abs. 1 TzBfG entzieht § 4 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung (§ 4 Abs. 1 TzBfG) aus?",
            "reponse": "Dem Urteil BAG 28.04.2026 – 5 AZR 96/25 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin arbeitete im Einzelhandel mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 19,25 Stunden. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel im Freistaat Thüringen vom 11.12.2013 Anwendung."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q628967",
        "Q2400917",
        "Q587972",
        "Q667022",
        "Q163887"
    ],
    "valid_from": "2001-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-18",
    "derniere_verification": "2026-09-18",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/mehrarbeitszuschlag-teilzeit-4-tzbfg"
}