{
    "slug": "mobilfunkrechnung-drittanbieter-sperre-beanstandung-61-62-67-tkg",
    "titre": "Mobilfunkrechnung und Drittanbieter-Abos – Drittanbietersperre, Beanstandung binnen acht Wochen, Beweislast (§§ 61, 62, 67 TKG)",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer auf der Mobilfunkrechnung unbekannte Posten von Drittanbietern (Abos, Spiele, Klingeltöne, Premium-SMS) findet, kann die Abrechnung nach § 67 Abs. 2 TKG…",
    "resume_court": "Wer auf der Mobilfunkrechnung unbekannte Posten von **Drittanbietern** (Abos, Spiele, Klingeltöne, Premium-SMS) findet, kann die Abrechnung nach **§ 67 Abs. 2 TKG innerhalb von acht Wochen beanstanden**. Der Anbieter muss dann das Verbindungsaufkommen nach Einzelverbindungen aufschlüsseln und eine technische Prüfung durchführen; er trägt die **Beweislast** dafür, dass er seine Leistung bis zum Übergabepunkt technisch fehlerfrei erbracht hat (§ 67 Abs. 5 TKG). Kann der Endnutzer nachweisen, dass ihm die Inanspruchnahme nicht zuzurechnen ist, **entfällt der Entgeltanspruch** (§ 67 Abs. 6 TKG).\n\nVorbeugen lässt sich kostenlos: Endnutzer können nach **§ 61 Abs. 2 TKG** verlangen, dass die Identifizierung ihres Mobilfunkanschlusses für **Leistungen neben der Verbindung** und deren Abrechnung **netzseitig gesperrt** wird (**Drittanbietersperre**). Die Sperre selbst ist kostenlos. Die Rechnung muss Drittanbieterforderungen mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Drittanbieters ausweisen und auf das Recht zu **begründeten Einwendungen** hinweisen (§ 62 Abs. 2, 4 TKG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Drittanbietersperre",
            "valeur": "§ 61 Abs. 2 TKG (Fassung des TKG vom 23.06.2021)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten der Drittanbietersperre",
            "valeur": "kostenlos, netzseitig [§ 61 Abs. 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperre einzelner Rufnummernbereiche und Kurzwahldienste",
            "valeur": "kostenlose Sperre auf Verlangen, soweit technisch möglich; die Freischaltung kann kostenpflichtig sein [§ 61 Abs. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechnungsangaben bei Drittanbietern",
            "valeur": "Name, Anschrift, Telefonnummer des Drittanbieters und Hinweis auf eine Website mit dessen E-Mail-Adresse und Anschrift [§ 62 Abs. 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hinweispflicht auf Einwendungen",
            "valeur": "Rechnungsempfänger ist auf sein Recht zu begründeten Einwendungen gegen einzelne Forderungen hinzuweisen [§ 62 Abs. 4 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilzahlung",
            "valeur": "anteilig auf die ausgewiesenen Forderungen, sofern der Endnutzer nichts anderes bestimmt [§ 62 Abs. 3 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zahlung des Gesamtbetrags",
            "valeur": "befreit auch gegenüber dem Drittanbieter [§ 62 Abs. 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beanstandungsfrist",
            "valeur": "acht Wochen [§ 67 Abs. 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorlage Entgeltnachweis und Prüfergebnis",
            "valeur": "auf Verlangen; erfolgt sie nicht binnen acht Wochen, erlöschen bis dahin entstandene Verzugsansprüche; Forderung wird erst mit Vorlage fällig [§ 67 Abs. 3 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweislast des Anbieters",
            "valeur": "technisch fehlerfreie Leistung bis zum Übergabepunkt [§ 67 Abs. 5 Satz 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vermutung unrichtiger Ermittlung",
            "valeur": "bei Mängeln zum Nachteil des Endnutzers oder wenn die Prüfung erst mehr als zwei Monate nach der Beanstandung abgeschlossen ist (widerleglich) [§ 67 Abs. 5 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entfall des Entgeltanspruchs",
            "valeur": "wenn der Endnutzer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme nicht zuzurechnen ist [§ 67 Abs. 6 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einzelverbindungsnachweis",
            "valeur": "Anspruch auf Nachweis mit den zur Nachprüfung nötigen Angaben; der auf die Mindestvorgaben der Bundesnetzagentur beschränkte Nachweis ist entgeltfrei [§ 65 Abs. 1, 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperre bei Zahlungsverzug",
            "valeur": "ab 100 Euro Rückstand, zwei Wochen vorher schriftlich anzudrohen, mit Hinweis auf den Rechtsweg [§ 61 Abs. 4 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beanstandete Forderungen bei der 100-Euro-Grenze",
            "valeur": "Rückstand nach Abzug etwaiger Anzahlungen; nicht titulierte Forderungen, die der Verbraucher form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, sowie bestrittene Forderungen Dritter bleiben außer Betracht [§ 61 Abs. 4 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren der Bundesnetzagentur",
            "valeur": "Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019), umzusetzen spätestens ab 01.02.2020 [§ 62 Abs. 5 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelverjährung",
            "valeur": "drei Jahre [§ 195 BGB], Beginn mit Jahresschluss [§ 199 BGB] (Hinweis der Bundesnetzagentur)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schlichtung",
            "valeur": "Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur; §§ 54 bis 67 TKG sind schlichtungsfähig [§ 68 Abs. 1 Nr. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 61 TKG – Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__61.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 62 TKG – Rechnungsinhalte, Teilzahlungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__62.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 65 TKG – Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__65.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 67 TKG – Beanstandungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__67.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 68 TKG – Schlichtung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__68.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Verbraucherportal Rechnung",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Rechnung/start.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Drittanbieter oder „Abo-Fallen“",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Mobilfunkrechnung und Drittanbieter-Abos – Drittanbietersperre, Beanstandung binnen acht Wochen, Beweislast (§§ 61, 62, 67 TKG)?",
            "reponse": "Wer auf der Mobilfunkrechnung unbekannte Posten von Drittanbietern (Abos, Spiele, Klingeltöne, Premium-SMS) findet, kann die Abrechnung nach § 67 Abs. 2 TKG innerhalb von acht Wochen beanstanden. Der Anbieter muss dann das Verbindungsaufkommen nach Einzelverbindungen aufschlüsseln und eine technische Prüfung durchführen; er trägt die Beweislast dafür, dass er seine Leistung bis zum Übergabepunkt technisch fehlerfrei…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Mobilfunkrechnung und Drittanbieter-Abos?",
            "reponse": "„Wer die Rechnung bezahlt hat, hat keine Rechte mehr.“ Nicht pauschal. Die Frist des § 67 Abs. 2 TKG betrifft die Beanstandung der Abrechnung und die Nachweispflichten des Anbieters; Ansprüche unterliegen daneben der Regelverjährung von drei Jahren (Hinweis der Bundesnetzagentur zu §§ 195, 199 BGB). Nach Fristablauf wird der Nachweis aber praktisch schwer, weil Verkehrsdaten gelöscht sein dürfen (§ 67 Abs. 4 TKG)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q11035"
    ],
    "valid_from": "2021-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-12",
    "derniere_verification": "2026-10-12",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/mobilfunkrechnung-drittanbieter-sperre-beanstandung-61-62-67-tkg"
}