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  "slug": "nachvertragliches-wettbewerbsverbot-74-hgb",
  "title": "Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§§ 74 ff. HGB) – Karenzentschädigung, Höchstdauer, Schriftform",
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  "topic_label": "Arbeitsrecht",
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  "last_reviewed": "2026-08-19",
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  "attribution": "Nexvyra (https://nexvyra.de, Wikidata Q139919900)",
  "wikidata_subjects": [
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    "Q314649",
    "Q1520452",
    "Q628967",
    "Q176936"
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  "summary": "Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beschränkt die berufliche Tätigkeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Es bedarf nach **§ 74 Absatz 1 HGB** der **Schriftform** und der **Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten…",
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  ],
  "facts": [
    {
      "claim": "Rechtsgrundlage: §§ 74 bis 75f HGB; für Arbeitsverhältnisse über § 110 Satz 2 GewO entsprechend anwendbar",
      "label": "Rechtsgrundlage",
      "value": "§§ 74 bis 75f HGB; für Arbeitsverhältnisse über § 110 Satz 2 GewO entsprechend anwendbar",
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      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Form: Schriftform und Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Arbeitnehmer",
      "label": "Form",
      "value": "Schriftform und Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Arbeitnehmer",
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      "inline_source_label": "§ 74 Absatz 1 HGB",
      "last_verified": "2026-08-19"
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    {
      "claim": "Mindesthöhe der Karenzentschädigung: für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen",
      "label": "Mindesthöhe der Karenzentschädigung",
      "value": "für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen",
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    {
      "claim": "Höchstdauer: zwei Jahre von der Beendigung des Dienstverhältnisses an",
      "label": "Höchstdauer",
      "value": "zwei Jahre von der Beendigung des Dienstverhältnisses an",
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    {
      "claim": "Berechtigtes geschäftliches Interesse: Verbot ist unverbindlich, soweit es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient",
      "label": "Berechtigtes geschäftliches Interesse",
      "value": "Verbot ist unverbindlich, soweit es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient",
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    {
      "claim": "Unbillige Erschwerung: unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens enthält",
      "label": "Unbillige Erschwerung",
      "value": "unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens enthält",
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    {
      "claim": "Nichtigkeitsgründe im Gesetz: Minderjährigkeit zur Zeit des Abschlusses; Versprechen auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen; Übernahme der Beschränkungspflicht durch einen Dritten",
      "label": "Nichtigkeitsgründe im Gesetz",
      "value": "Minderjährigkeit zur Zeit des Abschlusses; Versprechen auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen; Übernahme der Beschränkungspflicht durch einen Dritten",
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    {
      "claim": "Sittenwidrigkeit: § 138 BGB bleibt unberührt",
      "label": "Sittenwidrigkeit",
      "value": "§ 138 BGB bleibt unberührt",
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    {
      "claim": "Fälligkeit der Entschädigung: am Schluss jedes Monats",
      "label": "Fälligkeit der Entschädigung",
      "value": "am Schluss jedes Monats",
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    {
      "claim": "Wechselnde Bezüge (Provision u. a.): mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre anzusetzen; bestand die maßgebende Vertragsbestimmung kürzer, mit dem Durchschnitt dieses Zeitraums",
      "label": "Wechselnde Bezüge (Provision u. a.)",
      "value": "mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre anzusetzen; bestand die maßgebende Vertragsbestimmung kürzer, mit dem Durchschnitt dieses Zeitraums",
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    {
      "claim": "Auslagenersatz: bleibt bei der Berechnung außer Ansatz",
      "label": "Auslagenersatz",
      "value": "bleibt bei der Berechnung außer Ansatz",
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    {
      "claim": "Anrechnung anderweitigen Erwerbs: anzurechnen ist, was der Arbeitnehmer in der Karenzzeit durch anderweite Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt, soweit Entschädigung plus Erwerb die zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde",
      "label": "Anrechnung anderweitigen Erwerbs",
      "value": "anzurechnen ist, was der Arbeitnehmer in der Karenzzeit durch anderweite Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt, soweit Entschädigung plus Erwerb die zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde",
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      "inline_source_label": "§ 74c Absatz 1 Satz 1 HGB",
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    {
      "claim": "Anrechnungsgrenze bei Wohnsitzwechsel: ein Viertel statt ein Zehntel, wenn der Arbeitnehmer durch das Wettbewerbsverbot zur Verlegung seines Wohnsitzes gezwungen wurde",
      "label": "Anrechnungsgrenze bei Wohnsitzwechsel",
      "value": "ein Viertel statt ein Zehntel, wenn der Arbeitnehmer durch das Wettbewerbsverbot zur Verlegung seines Wohnsitzes gezwungen wurde",
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    {
      "claim": "Freiheitsstrafe: für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe besteht kein Anspruch auf Entschädigung",
      "label": "Freiheitsstrafe",
      "value": "für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe besteht kein Anspruch auf Entschädigung",
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    {
      "claim": "Auskunftspflicht: der Arbeitnehmer muss auf Verlangen Auskunft über die Höhe seines Erwerbs erteilen",
      "label": "Auskunftspflicht",
      "value": "der Arbeitnehmer muss auf Verlangen Auskunft über die Höhe seines Erwerbs erteilen",
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    {
      "claim": "Verzicht des Arbeitgebers: vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung möglich; die Entschädigungspflicht entfällt aber erst mit Ablauf eines Jahres seit der Erklärung",
      "label": "Verzicht des Arbeitgebers",
      "value": "vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung möglich; die Entschädigungspflicht entfällt aber erst mit Ablauf eines Jahres seit der Erklärung",
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    {
      "claim": "Auflösung nach § 626 BGB: löst eine Seite das Dienstverhältnis nach § 626 BGB wegen vertragswidrigen Verhaltens der anderen Seite auf, wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, dass er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachtet",
      "label": "Auflösung nach § 626 BGB",
      "value": "löst eine Seite das Dienstverhältnis nach § 626 BGB wegen vertragswidrigen Verhaltens der anderen Seite auf, wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, dass er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachtet",
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      "inline_source_label": "§ 75 Absatz 1 und 3 HGB",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Kündigung durch den Arbeitgeber: „in gleicher Weise\" wird das Verbot unwirksam, es sei denn, es liegt ein erheblicher Anlass in der Person des Arbeitnehmers vor oder der Arbeitgeber erklärt sich bei der Kündigung bereit, für die Dauer der Beschränkung die vollen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren; im letzteren Fall gilt § 74b entsprechend",
      "label": "Kündigung durch den Arbeitgeber",
      "value": "„in gleicher Weise\" wird das Verbot unwirksam, es sei denn, es liegt ein erheblicher Anlass in der Person des Arbeitnehmers vor oder der Arbeitgeber erklärt sich bei der Kündigung bereit, für die Dauer der Beschränkung die vollen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren; im letzteren Fall gilt § 74b entsprechend",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "§ 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 HGB",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Vertragsstrafe: Ansprüche nur nach Maßgabe des § 340 BGB; die Vorschriften über die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt",
      "label": "Vertragsstrafe",
      "value": "Ansprüche nur nach Maßgabe des § 340 BGB; die Vorschriften über die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt",
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      "inline_source_label": "§ 75c Absatz 1 HGB",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Unabdingbarkeit: auf Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber nicht berufen; das gilt auch für Umgehungen des Mindestmaßes der Entschädigung",
      "label": "Unabdingbarkeit",
      "value": "auf Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber nicht berufen; das gilt auch für Umgehungen des Mindestmaßes der Entschädigung",
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      "inline_source_label": "§ 75d HGB",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Fehlende Karenzentschädigung: Wettbewerbsverbot ist kraft Gesetzes nichtig; eine salvatorische Klausel beseitigt oder heilt diese Folge nicht",
      "label": "Fehlende Karenzentschädigung",
      "value": "Wettbewerbsverbot ist kraft Gesetzes nichtig; eine salvatorische Klausel beseitigt oder heilt diese Folge nicht",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BAG, 22.03.2017 – 10 AZR 448/15, Leitsatz; Rn. 23",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Zu niedrige oder zu weite Abrede: kein Fall der Nichtigkeit, sondern Unverbindlichkeit – der Arbeitnehmer hat die Wahl, ob er sich an das Verbot hält und Entschädigung verlangt oder Wettbewerb ausübt",
      "label": "Zu niedrige oder zu weite Abrede",
      "value": "kein Fall der Nichtigkeit, sondern Unverbindlichkeit – der Arbeitnehmer hat die Wahl, ob er sich an das Verbot hält und Entschädigung verlangt oder Wettbewerb ausübt",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BAG, 22.03.2017 – 10 AZR 448/15, Rn. 24",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Rücktritt bei Nichtzahlung: §§ 323 ff. BGB sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anwendbar; § 314 BGB steht dem nicht entgegen",
      "label": "Rücktritt bei Nichtzahlung",
      "value": "§§ 323 ff. BGB sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anwendbar; § 314 BGB steht dem nicht entgegen",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BAG, 31.01.2018 – 10 AZR 392/17, Leitsatz",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Wirkung des Rücktritts: ex nunc – ab Zugang der Rücktrittserklärung entfallen die wechselseitigen Rechte und Pflichten",
      "label": "Wirkung des Rücktritts",
      "value": "ex nunc – ab Zugang der Rücktrittserklärung entfallen die wechselseitigen Rechte und Pflichten",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BAG, 31.01.2018 – 10 AZR 392/17, Rn. 26",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Übermäßige Anrechnungsklausel: führt nicht zur Unverbindlichkeit des gesamten Verbots, sondern nach § 75d Satz 1 HGB nur dazu, dass die Anrechnungsvereinbarung unverbindlich ist, soweit sie über § 74c Absatz 1 Satz 1 HGB hinausgeht",
      "label": "Übermäßige Anrechnungsklausel",
      "value": "führt nicht zur Unverbindlichkeit des gesamten Verbots, sondern nach § 75d Satz 1 HGB nur dazu, dass die Anrechnungsvereinbarung unverbindlich ist, soweit sie über § 74c Absatz 1 Satz 1 HGB hinausgeht",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BAG, 16.12.2021 – 8 AZR 498/20, Leitsatz",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Aktienerwerbsrechte einer Konzernobergesellschaft: grundsätzlich keine „vertragsmäßigen Leistungen\" iSd. § 74 Absatz 2 HGB, wenn die Vereinbarung nicht mit dem Arbeitgeber, sondern mit einem Dritten geschlossen wurde",
      "label": "Aktienerwerbsrechte einer Konzernobergesellschaft",
      "value": "grundsätzlich keine „vertragsmäßigen Leistungen\" iSd. § 74 Absatz 2 HGB, wenn die Vereinbarung nicht mit dem Arbeitgeber, sondern mit einem Dritten geschlossen wurde",
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      "inline_source_label": "BAG, 25.08.2022 – 8 AZR 453/21, Leitsatz",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Virtuelle Aktienoptionen: „Leistungen aus einem Programm zur Gewährung virtueller Aktienoptionsrechte sind in die Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2 HGB einzubeziehen, soweit die virtuellen Optionsrechte noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.\"",
      "label": "Virtuelle Aktienoptionen",
      "value": "„Leistungen aus einem Programm zur Gewährung virtueller Aktienoptionsrechte sind in die Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2 HGB einzubeziehen, soweit die virtuellen Optionsrechte noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.\"",
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      "inline_source_label": "BAG, 27.03.2025 – 8 AZR 63/24, Leitsatz; BAG-Pressemitteilung 14/25; teilweise Parallelentscheidung vom selben Tag: 8 AZR 139/24",
      "last_verified": "2026-08-19"
    },
    {
      "claim": "Auszubildende: eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beschränkt, ist nichtig (Ausnahme: Verpflichtung zum Arbeitsverhältnis in den letzten sechs Monaten)",
      "label": "Auszubildende",
      "value": "eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beschränkt, ist nichtig (Ausnahme: Verpflichtung zum Arbeitsverhältnis in den letzten sechs Monaten)",
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      "inline_source_label": "§ 12 Absatz 1 BBiG",
      "last_verified": "2026-08-19"
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    {
      "claim": "Handelsvertreter: eigene Regelung: höchstens zwei Jahre, angemessene Entschädigung, Verzicht wirkt erst nach sechs Monaten",
      "label": "Handelsvertreter",
      "value": "eigene Regelung: höchstens zwei Jahre, angemessene Entschädigung, Verzicht wirkt erst nach sechs Monaten",
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    {
      "claim": "Sperrabreden zwischen Arbeitgebern: aus einer Abrede, einen Handlungsgehilfen nicht anzustellen, findet weder Klage noch Einrede statt; beiden Seiten steht der Rücktritt frei",
      "label": "Sperrabreden zwischen Arbeitgebern",
      "value": "aus einer Abrede, einen Handlungsgehilfen nicht anzustellen, findet weder Klage noch Einrede statt; beiden Seiten steht der Rücktritt frei",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "§ 75f HGB",
      "last_verified": "2026-08-19"
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  "generated_at": "2026-09-04T17:31:45Z"
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