{
    "slug": "nachzahlungen-p-konto-904-zpo",
    "titre": "Nachzahlungen auf dem P-Konto – Schutz nachträglich gezahlter Sozialleistungen und Arbeitseinkommen (§ 904 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Gehen auf einem gepfändeten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) laufende Leistungen verspätet ein – etwa eine Rentennachzahlung, nachgezahltes Bürgergeld oder…",
    "resume_court": "Gehen auf einem gepfändeten **Pfändungsschutzkonto (P-Konto)** laufende Leistungen **verspätet** ein – etwa eine Rentennachzahlung, nachgezahltes Bürgergeld oder rückständiger Lohn –, würden sie ohne Sonderregel den Monatsfreibetrag des Eingangsmonats sprengen. **§ 904 ZPO** verhindert das: Bestimmte Leistungen (u. a. Bürgergeld/Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeld und gesetzlich unpfändbare Leistungen) bleiben bei Nachzahlung **in voller Höhe** von der Kontopfändung frei (**Abs. 1**). Andere laufende **Sozialleistungen nach dem SGB** und **Arbeitseinkommen** sind frei, wenn die Nachzahlung **500 Euro nicht übersteigt** (**Abs. 2**). Bei höheren Beträgen bleibt frei, was im **jeweiligen Bezugsmonat** nicht pfändbar gewesen wäre (**Abs. 3**); darüber entscheidet auf Antrag das **Vollstreckungsgericht** (**Abs. 5**). Den Nachweis gegenüber der Bank führt der Schuldner mit einer **Bescheinigung** (**Abs. 4** i. V. m. § 903 ZPO). Die Regel gilt seit dem **1. Dezember 2021**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 904 ZPO (Nachzahlung von Leistungen) im System der §§ 899–910 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsfall",
            "valeur": "laufende Geldleistungen, die später als in dem Monat ausgezahlt werden, auf den sie sich beziehen (§ 904 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voll geschützt (ohne Betragsgrenze)",
            "valeur": "Nachzahlungen von Leistungen nach § 902 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, c und Nr. 4–6 ZPO – u. a. SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG-Leistungen, Kindergeld und andere Kinderleistungen, gesetzlich für unpfändbar erklärte Leistungen (§ 904 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geschützt bis 500 Euro",
            "valeur": "übrige laufende SGB-Leistungen und Arbeitseinkommen nach § 850 Abs. 2 und 3 ZPO, wenn der nachgezahlte Betrag 500 Euro nicht übersteigt (§ 904 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Über 500 Euro",
            "valeur": "frei, soweit der für den jeweiligen Monat nachgezahlte Betrag in diesem Monat nicht zu pfändbarem Guthaben geführt hätte (§ 904 Abs. 3 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pauschale Nachzahlung für mehrere Monate",
            "valeur": "gleichmäßige Aufteilung auf die betroffenen Monate (§ 904 Abs. 3 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis gegenüber der Bank",
            "valeur": "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 Satz 2 ZPO; § 903 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 gelten entsprechend (§ 904 Abs. 4 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer bescheinigt",
            "valeur": "Familienkasse, Sozialleistungsträger bzw. leistende Einrichtung, Arbeitgeber oder geeignete Person/Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (§ 903 Abs. 1 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beachtung durch die Bank",
            "valeur": "ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage der Bescheinigung (§ 903 Abs. 4 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zuständig in den Fällen des Abs. 3",
            "valeur": "Vollstreckungsgericht, auf Antrag des Schuldners durch Beschluss; der Beschluss gilt als Bescheinigung (§ 904 Abs. 5 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft",
            "valeur": "seit 1. Dezember 2021 (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz vom 22. November 2020, BGBl. I S. 2466)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 904 ZPO – Nachzahlung von Leistungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__904.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 905 ZPO – Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__905.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 902 ZPO – Erhöhungsbeträge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__902.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 903 ZPO – Nachweise über Erhöhungsbeträge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 899 ZPO – Pfändungsfreier Betrag; Übertragung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__899.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 908 ZPO – Aufgaben des Kreditinstituts",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__908.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850 ZPO – Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Begriff des Arbeitseinkommens, Abs. 2 und 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Nachzahlungen auf dem P-Konto – Schutz nachträglich gezahlter Sozialleistungen und Arbeitseinkommen (§ 904 ZPO)?",
            "reponse": "Gehen auf einem gepfändeten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) laufende Leistungen verspätet ein – etwa eine Rentennachzahlung, nachgezahltes Bürgergeld oder rückständiger Lohn –, würden sie ohne Sonderregel den Monatsfreibetrag des Eingangsmonats sprengen. § 904 ZPO verhindert das: Bestimmte Leistungen (u. a."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Nachzahlungen auf dem P-Konto?",
            "reponse": "§ 904 ZPO gilt nur für Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO) und nur für laufende Geldleistungen, die nachträglich ausgezahlt werden. Einmalige Leistungen, die keinem Bezugsmonat zugeordnet sind, fallen nicht darunter. Für die Pfändung des Anspruchs beim Arbeitgeber oder Leistungsträger selbst gelten die §§ 850 ff. ZPO bzw. § 54 SGB I, nicht § 904 ZPO."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Nachzahlungen auf dem P-Konto?",
            "reponse": "Für Kindergeld und andere Kinderleistungen entfällt der Schutz, wenn wegen einer Unterhaltsforderung des Kindes gepfändet wird, für das die Leistung gewährt wird (§ 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO). Nachzahlungen der Stufe 2 über 500 Euro sind nur im Umfang des § 904 Abs. 3 ZPO geschützt."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Nachzahlungen auf dem P-Konto?",
            "reponse": "„Jede Nachzahlung auf dem P-Konto ist automatisch geschützt.\u0022 Nein. Ohne Bescheinigung darf die Bank an den Gläubiger leisten (§ 904 Abs. 4 i. V. m. § 903 Abs. 1 ZPO); und Stufe-2-Nachzahlungen über 500 Euro sind nur teilweise frei (§ 904 Abs. 3 ZPO). „Die 500-Euro-Grenze gilt auch für Bürgergeld und Kindergeld.\u0022 Nein. Diese Leistungen sind nach § 904 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Nachzahlungen auf dem P-Konto aus?",
            "reponse": "Frau L. (fiktives Beispiel) hat ein gepfändetes P-Konto. (1) Das Jobcenter zahlt ihr Bürgergeld für zwei zurückliegende Monate nach – die Nachzahlung ist als Leistung nach § 902 Satz 1 Nr. 4 ZPO vollständig geschützt (§ 904 Abs. 1 ZPO). (2) Ihr früherer Arbeitgeber überweist 420 Euro rückständigen Lohn – unter 500 Euro, also ebenfalls frei (§ 904 Abs. 2 ZPO)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q55692927",
        "Q186302",
        "Q231695"
    ],
    "valid_from": "2021-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-20",
    "derniere_verification": "2026-10-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/nachzahlungen-p-konto-904-zpo"
}