{
    "slug": "offenkundige-tatsachen-vermutungen-291-292-zpo",
    "titre": "Offenkundige Tatsachen und gesetzliche Vermutungen im Zivilprozess – wann kein Beweis nötig ist und wie sich Vermutungen widerlegen lassen (§§ 291, 292 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Offenkundige Tatsachen – also Tatsachen, die „bei dem Gericht offenkundig sind\u0022 – bedürfen keines Beweises (§ 291 ZPO). Stellt das Gesetz für das…",
    "resume_court": "**Offenkundige Tatsachen** – also Tatsachen, die „bei dem Gericht offenkundig sind\u0022 – **bedürfen keines Beweises** (**§ 291 ZPO**). Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine **Vermutung** auf, ist dagegen **der Beweis des Gegenteils zulässig**, **sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt**; dieser Beweis kann auch durch den **Antrag auf Parteivernehmung nach § 445 ZPO** geführt werden (**§ 292 ZPO**). Wer sich auf eine Vermutung stützt, muss also nur deren **Vermutungsbasis** darlegen und beweisen; der Gegner trägt dann die Last, die vermutete Tatsache **zu widerlegen**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Normen",
            "valeur": "§ 291 ZPO („Offenkundige Tatsachen\u0022), § 292 ZPO („Gesetzliche Vermutungen\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wortlaut § 291",
            "valeur": "„Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung § 291",
            "valeur": "Die offenkundige Tatsache ist ohne Beweisaufnahme der Entscheidung zugrunde zu legen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung § 292 Satz 1",
            "valeur": "Gegen eine gesetzliche Vermutung ist der Beweis des Gegenteils zulässig – außer das Gesetz schreibt etwas anderes vor",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweismittel gegen Vermutung",
            "valeur": "Alle Beweismittel; ausdrücklich auch Parteivernehmung des Gegners (§ 292 Satz 2 i. V. m. § 445 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweismaß",
            "valeur": "Für den Gegenbeweis gilt § 286 ZPO: volle richterliche Überzeugung, dass die vermutete Tatsache nicht besteht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fremdes Recht, Gewohnheitsrecht",
            "valeur": "Besondere Regel in § 293 ZPO: Beweisbedürftig nur, soweit dem Gericht unbekannt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung",
            "valeur": "Unstreitige Tatsachen: § 138 Abs. 3, § 288 ZPO (zugestanden); beweisbedürftig bleiben bestrittene und nicht offenkundige Tatsachen",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 291 ZPO – Offenkundige Tatsachen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__291.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 292 ZPO – Gesetzliche Vermutungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__292.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 293 ZPO – Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__293.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 286 ZPO – Freie Beweiswürdigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 138 ZPO – Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__138.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 445 ZPO – Vernehmung des Gegners; Beweisantritt",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 891 BGB – Gesetzliche Vermutung (Grundbuch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__891.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1006 BGB – Eigentumsvermutung für Besitzer",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1006.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 477 BGB – Beweislastumkehr",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Offenkundige Tatsachen und gesetzliche Vermutungen im Zivilprozess – wann kein Beweis nötig ist und wie sich Vermutungen widerlegen lassen (§§ 291, 292 ZPO)?",
            "reponse": "Offenkundige Tatsachen – also Tatsachen, die „bei dem Gericht offenkundig sind\u0022 – bedürfen keines Beweises (§ 291 ZPO). Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, ist dagegen der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt; dieser Beweis kann auch durch den Antrag auf Parteivernehmung nach § 445 ZPO geführt werden (§ 292 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Offenkundige Tatsachen und gesetzliche Vermutungen im Zivilprozess?",
            "reponse": "§§ 291, 292 ZPO stehen im Zusammenhang der Vorschriften über Beweis und Beweiswürdigung (§§ 284 ff. ZPO) und gelten im Zivilprozess. Verfahrensordnungen anderer Gerichtszweige verweisen häufig auf die ZPO; ob §§ 291, 292 ZPO dort entsprechend gelten, regelt die jeweilige Verfahrensordnung."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Offenkundige Tatsachen und gesetzliche Vermutungen im Zivilprozess?",
            "reponse": "§ 292 Satz 1 ZPO gilt nur, „sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt\u0022. Schließt eine Vorschrift den Gegenbeweis aus, bleibt nur der Angriff auf die Vermutungsbasis. Eine Tatsache, die das Gericht nicht als offenkundig ansieht, muss ganz normal bewiesen werden."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Offenkundige Tatsachen und gesetzliche Vermutungen im Zivilprozess?",
            "reponse": "„Das weiß doch jeder, also muss ich es nicht beweisen.\u0022 Ob eine Tatsache für das Gericht offenkundig ist, entscheidet das Gericht. Wer sicher gehen will, sollte Beweis anbieten oder eine allgemein zugängliche Quelle benennen. „Eine Vermutung kann man nur mit einem Gegenbeweis erschüttern.\u0022 Falsch."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Offenkundige Tatsachen und gesetzliche Vermutungen im Zivilprozess aus?",
            "reponse": "K kauft als Verbraucher bei einem Händler ein gebrauchtes Smartphone. Sieben Monate nach Übergabe fällt der Akku aus. K verlangt Nacherfüllung. Weil sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang zeigt, wird nach § 477 Abs. 1 BGB vermutet, dass das Gerät bereits bei Übergabe mangelhaft war."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206893",
        "Q2015678",
        "Q132382"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-22",
    "derniere_verification": "2026-10-22",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/offenkundige-tatsachen-vermutungen-291-292-zpo"
}