{
  "slug": "parteivernehmung-445-zpo",
  "title": "Parteivernehmung und Parteianhörung im Zivilprozess (§§ 445 ff. ZPO)",
  "topic_area": "prozess-vollstreckungsrecht",
  "topic_label": "Prozess- & Vollstreckungsrecht",
  "language": "de",
  "legal_status": "in_force",
  "valid_from": null,
  "valid_to": null,
  "last_reviewed": "2026-09-01",
  "factcheck_status": "ok",
  "authority_level": "A",
  "license": "CC-BY-4.0",
  "license_url": "https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de",
  "attribution": "Nexvyra (https://nexvyra.de, Wikidata Q139919900)",
  "wikidata_subjects": [
    "Q2054355",
    "Q206893",
    "Q206914"
  ],
  "summary": "Die **Parteivernehmung** ist das **letzte und schwächste Beweismittel** der Zivilprozessordnung. Sie ist in den **§§ 445–455 ZPO** geregelt (Buch 2, Abschnitt 1, Titel 10 – „Beweis durch Parteivernehmung“) und steht ganz bewusst am Ende…",
  "urls": {
    "html": "https://nexvyra.de/fakten/parteivernehmung-445-zpo.html",
    "markdown": "https://nexvyra.de/fakten/parteivernehmung-445-zpo.md",
    "json": "https://nexvyra.de/fakten/parteivernehmung-445-zpo.json"
  },
  "sources": [
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__446.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__447.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__448.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__449.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__450.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__451.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__452.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__453.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__454.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__455.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__141.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__137.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__128a.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__284.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__373.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__380.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__395.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__396.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__397.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__398.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_6.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/445.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/446.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/448.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/450.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/452.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/453.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/454.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/455.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/141.html",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.09.2003&Aktenzeichen=III%20ZR%20384/02",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.09.2005&Aktenzeichen=XI%20ZR%20216/04",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.12.2019&Aktenzeichen=III%20ZR%20198/18",
      "authority": "D"
    },
    {
      "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=27.10.1993&Aktenzeichen=14448/88",
      "authority": "D"
    }
  ],
  "facts": [
    {
      "claim": "Rechtsgrundlage: §§ 445–455 ZPO (Buch 2, Abschnitt 1, Titel 10 – Beweis durch Parteivernehmung); ergänzend § 141 ZPO (Parteianhörung) und § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung)",
      "label": "Rechtsgrundlage",
      "value": "§§ 445–455 ZPO (Buch 2, Abschnitt 1, Titel 10 – Beweis durch Parteivernehmung); ergänzend § 141 ZPO (Parteianhörung) und § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung)",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Rang: subsidiäres Beweismittel – die Parteivernehmung tritt hinter Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunden- und Augenscheinsbeweis zurück",
      "label": "Rang",
      "value": "subsidiäres Beweismittel – die Parteivernehmung tritt hinter Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunden- und Augenscheinsbeweis zurück",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Vernehmung des Gegners (§ 445 Abs. 1 ZPO): auf Antrag der beweisbelasteten Partei, die den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat",
      "label": "Vernehmung des Gegners (§ 445 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "auf Antrag der beweisbelasteten Partei, die den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Grenze des Antrags (§ 445 Abs. 2 ZPO): Der Antrag ist nicht zu berücksichtigen, wenn er Tatsachen betrifft, deren Gegenteil das Gericht für erwiesen erachtet",
      "label": "Grenze des Antrags (§ 445 Abs. 2 ZPO)",
      "value": "Der Antrag ist nicht zu berücksichtigen, wenn er Tatsachen betrifft, deren Gegenteil das Gericht für erwiesen erachtet",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Vernehmung der eigenen Partei (§ 447 ZPO): nur, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist – ein einseitiges Antragsrecht auf die eigene Vernehmung gibt es nicht",
      "label": "Vernehmung der eigenen Partei (§ 447 ZPO)",
      "value": "nur, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist – ein einseitiges Antragsrecht auf die eigene Vernehmung gibt es nicht",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Vernehmung von Amts wegen (§ 448 ZPO): auch ohne Antrag und ohne Rücksicht auf die Beweislast, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um die Überzeugung des Gerichts von Wahrheit oder Unwahrheit der Tatsache zu begründen",
      "label": "Vernehmung von Amts wegen (§ 448 ZPO)",
      "value": "auch ohne Antrag und ohne Rücksicht auf die Beweislast, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um die Überzeugung des Gerichts von Wahrheit oder Unwahrheit der Tatsache zu begründen",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Anbeweis: st. Rspr. des BGH: § 448 ZPO setzt eine gewisse, nicht notwendig hohe Anfangswahrscheinlichkeit für die streitige Behauptung voraus; sie kann sich aus einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder aus dem Verhandlungsinhalt – insbesondere aus einer Anhörung nach § 141 ZPO – ergeben",
      "label": "Anbeweis",
      "value": "st. Rspr. des BGH: § 448 ZPO setzt eine gewisse, nicht notwendig hohe Anfangswahrscheinlichkeit für die streitige Behauptung voraus; sie kann sich aus einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder aus dem Verhandlungsinhalt – insbesondere aus einer Anhörung nach § 141 ZPO – ergeben",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Ermessen: Die Anordnung nach § 448 ZPO steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; einen Anspruch der Partei auf ihre eigene Vernehmung gibt es nicht",
      "label": "Ermessen",
      "value": "Die Anordnung nach § 448 ZPO steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; einen Anspruch der Partei auf ihre eigene Vernehmung gibt es nicht",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Streitgenossen (§ 449 ZPO): Besteht die zu vernehmende Partei aus mehreren Streitgenossen, bestimmt das Gericht nach Lage des Falles, ob alle oder nur einzelne vernommen werden",
      "label": "Streitgenossen (§ 449 ZPO)",
      "value": "Besteht die zu vernehmende Partei aus mehreren Streitgenossen, bestimmt das Gericht nach Lage des Falles, ob alle oder nur einzelne vernommen werden",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Anordnung (§ 450 Abs. 1 ZPO): durch Beweisbeschluss; die Partei ist – wenn sie bei der Verkündung nicht persönlich anwesend war – von Amts wegen zu laden, die Ladung ist ihr selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten hat; einer Zustellung bedarf die Ladung nicht",
      "label": "Anordnung (§ 450 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "durch Beweisbeschluss; die Partei ist – wenn sie bei der Verkündung nicht persönlich anwesend war – von Amts wegen zu laden, die Ladung ist ihr selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten hat; einer Zustellung bedarf die Ladung nicht",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Aussetzung (§ 450 Abs. 2 ZPO): Werden nach Erlass des Beschlusses neue Beweismittel vorgebracht, kann die Ausführung ausgesetzt werden; hält das Gericht die Beweisfrage danach für geklärt, ist von der Parteivernehmung abzusehen",
      "label": "Aussetzung (§ 450 Abs. 2 ZPO)",
      "value": "Werden nach Erlass des Beschlusses neue Beweismittel vorgebracht, kann die Ausführung ausgesetzt werden; hält das Gericht die Beweisfrage danach für geklärt, ist von der Parteivernehmung abzusehen",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Durchführung (§ 451 ZPO): entsprechende Anwendung der §§ 375, 376, 395 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 396, 397, 398 ZPO aus dem Zeugenbeweisrecht – also u. a. Wahrheitsermahnung, Einzelvernehmung, Fragerecht der Parteien und wiederholte Vernehmung",
      "label": "Durchführung (§ 451 ZPO)",
      "value": "entsprechende Anwendung der §§ 375, 376, 395 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 396, 397, 398 ZPO aus dem Zeugenbeweisrecht – also u. a. Wahrheitsermahnung, Einzelvernehmung, Fragerecht der Parteien und wiederholte Vernehmung",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Kein Zwangsmittel: Gegen eine Partei gibt es weder Ordnungsgeld noch Ordnungshaft noch zwangsweise Vorführung wegen unterbliebener Aussage – anders als beim Zeugen (§ 380 ZPO)",
      "label": "Kein Zwangsmittel",
      "value": "Gegen eine Partei gibt es weder Ordnungsgeld noch Ordnungshaft noch zwangsweise Vorführung wegen unterbliebener Aussage – anders als beim Zeugen (§ 380 ZPO)",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Weigerung des Gegners (§ 446 ZPO): Lehnt der Gegner ab, sich vernehmen zu lassen, oder gibt er auf Verlangen des Gerichts keine Erklärung ab, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Sachlage, insbesondere der für die Weigerung vorgebrachten Gründe, nach freier Überzeugung, ob es die behauptete Tatsache als erwiesen ansieht",
      "label": "Weigerung des Gegners (§ 446 ZPO)",
      "value": "Lehnt der Gegner ab, sich vernehmen zu lassen, oder gibt er auf Verlangen des Gerichts keine Erklärung ab, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Sachlage, insbesondere der für die Weigerung vorgebrachten Gründe, nach freier Überzeugung, ob es die behauptete Tatsache als erwiesen ansieht",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Ausbleiben (§ 454 Abs. 1 ZPO): Das Gericht entscheidet nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände – auch der angegebenen Gründe –, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist",
      "label": "Ausbleiben (§ 454 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "Das Gericht entscheidet nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände – auch der angegebenen Gründe –, ob die Aussage als verweigert anzusehen ist",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Ausbleiben vor dem Prozessgericht (§ 454 Abs. 2 ZPO): Hält das Gericht keinen neuen Vernehmungstermin für geboten, ist zur Hauptsache zu verhandeln",
      "label": "Ausbleiben vor dem Prozessgericht (§ 454 Abs. 2 ZPO)",
      "value": "Hält das Gericht keinen neuen Vernehmungstermin für geboten, ist zur Hauptsache zu verhandeln",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Beeidigung (§ 452 Abs. 1 ZPO): möglich, wenn das Ergebnis der unbeeidigten Aussage nicht ausreicht; waren beide Parteien vernommen, kann die Beeidigung über dieselben Tatsachen nur von einer Partei gefordert werden",
      "label": "Beeidigung (§ 452 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "möglich, wenn das Ergebnis der unbeeidigten Aussage nicht ausreicht; waren beide Parteien vernommen, kann die Beeidigung über dieselben Tatsachen nur von einer Partei gefordert werden",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Eidesnorm (§ 452 Abs. 2 ZPO): dass die Partei „nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe“",
      "label": "Eidesnorm (§ 452 Abs. 2 ZPO)",
      "value": "dass die Partei „nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe“",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Verzicht / Ausschluss (§ 452 Abs. 3, 4 ZPO): Der Gegner kann auf die Beeidigung verzichten; unzulässig ist die Beeidigung einer Partei, die wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht rechtskräftig verurteilt ist",
      "label": "Verzicht / Ausschluss (§ 452 Abs. 3, 4 ZPO)",
      "value": "Der Gegner kann auf die Beeidigung verzichten; unzulässig ist die Beeidigung einer Partei, die wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht rechtskräftig verurteilt ist",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Beweiswürdigung (§ 453 Abs. 1 ZPO): Das Gericht hat die Aussage der Partei nach § 286 ZPO frei zu würdigen – es gibt keine gesetzliche Beweisregel und keinen Vorrang der Zeugenaussage",
      "label": "Beweiswürdigung (§ 453 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "Das Gericht hat die Aussage der Partei nach § 286 ZPO frei zu würdigen – es gibt keine gesetzliche Beweisregel und keinen Vorrang der Zeugenaussage",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Verweigerung nach Anordnung (§ 453 Abs. 2 ZPO): Verweigert die Partei die Aussage oder den Eid, gilt § 446 ZPO entsprechend",
      "label": "Verweigerung nach Anordnung (§ 453 Abs. 2 ZPO)",
      "value": "Verweigert die Partei die Aussage oder den Eid, gilt § 446 ZPO entsprechend",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Prozessunfähige (§ 455 Abs. 1 ZPO): Vernommen wird der gesetzliche Vertreter; bei mehreren gesetzlichen Vertretern gilt § 449 ZPO entsprechend",
      "label": "Prozessunfähige (§ 455 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "Vernommen wird der gesetzliche Vertreter; bei mehreren gesetzlichen Vertretern gilt § 449 ZPO entsprechend",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Minderjährige ab 16 (§ 455 Abs. 2 ZPO): können über Tatsachen, die in ihren eigenen Handlungen bestehen oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung waren, vernommen und nach § 452 ZPO beeidigt werden, wenn das Gericht dies für angemessen hält; Gleiches gilt für prozessfähige Personen, die durch Betreuer oder Pfleger vertreten werden",
      "label": "Minderjährige ab 16 (§ 455 Abs. 2 ZPO)",
      "value": "können über Tatsachen, die in ihren eigenen Handlungen bestehen oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung waren, vernommen und nach § 452 ZPO beeidigt werden, wenn das Gericht dies für angemessen hält; Gleiches gilt für prozessfähige Personen, die durch Betreuer oder Pfleger vertreten werden",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Parteianhörung (§ 141 Abs. 1 ZPO): Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint; die Teilnahme kann auch als Videoverhandlung nach § 128a ZPO gestattet oder angeordnet werden",
      "label": "Parteianhörung (§ 141 Abs. 1 ZPO)",
      "value": "Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint; die Teilnahme kann auch als Videoverhandlung nach § 128a ZPO gestattet oder angeordnet werden",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Rechtsnatur der Anhörung: kein Beweismittel, sondern Erkenntnisquelle für die Sachaufklärung – ihr Ergebnis fließt aber über § 286 ZPO in die Beweiswürdigung ein",
      "label": "Rechtsnatur der Anhörung",
      "value": "kein Beweismittel, sondern Erkenntnisquelle für die Sachaufklärung – ihr Ergebnis fließt aber über § 286 ZPO in die Beweiswürdigung ein",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Ordnungsgeld bei der Anhörung (§ 141 Abs. 3 ZPO): Bleibt die Partei aus, kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen ausgebliebenen Zeugen festgesetzt werden – nicht jedoch, wenn sie einen zur Aufklärung fähigen und zum Vergleichsabschluss ermächtigten Vertreter entsendet; auf die Folgen ist in der Ladung hinzuweisen",
      "label": "Ordnungsgeld bei der Anhörung (§ 141 Abs. 3 ZPO)",
      "value": "Bleibt die Partei aus, kann gegen sie Ordnungsgeld wie gegen einen ausgebliebenen Zeugen festgesetzt werden – nicht jedoch, wenn sie einen zur Aufklärung fähigen und zum Vergleichsabschluss ermächtigten Vertreter entsendet; auf die Folgen ist in der Ladung hinzuweisen",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Höhe des Ordnungsgeldes: 5 € bis 1.000 € (Art. 6 Abs. 1 EGStGB), da die ZPO für § 141 Abs. 3 ZPO / § 380 ZPO kein eigenes Maß bestimmt",
      "label": "Höhe des Ordnungsgeldes",
      "value": "5 € bis 1.000 € (Art. 6 Abs. 1 EGStGB), da die ZPO für § 141 Abs. 3 ZPO / § 380 ZPO kein eigenes Maß bestimmt",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Video (§ 284 Abs. 2, 3 ZPO): Die Beweisaufnahme – und damit auch die Parteivernehmung – kann auf Antrag oder von Amts wegen per Bild- und Tonübertragung gestattet oder angeordnet werden; zusätzlich kann angeordnet werden, dass sich die zu vernehmende Person an einer bestimmten Gerichtsstelle aufhält",
      "label": "Video (§ 284 Abs. 2, 3 ZPO)",
      "value": "Die Beweisaufnahme – und damit auch die Parteivernehmung – kann auf Antrag oder von Amts wegen per Bild- und Tonübertragung gestattet oder angeordnet werden; zusätzlich kann angeordnet werden, dass sich die zu vernehmende Person an einer bestimmten Gerichtsstelle aufhält",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    },
    {
      "claim": "Rechtsstand: geltendes Recht (in_force), Stand 2026-09-01",
      "label": "Rechtsstand",
      "value": "geltendes Recht (in_force), Stand 2026-09-01",
      "source_url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__445.html",
      "source_authority": "A",
      "confidence": "high",
      "last_verified": "2026-09-01"
    }
  ],
  "generated_at": "2026-09-04T12:35:03Z"
}