{
    "slug": "personenbefoerderung-mitnahme-21-stvo",
    "titre": "Personenbeförderung 2026 – Mitnahme auf Ladefläche, Fahrrad, Kinderanhänger und Kraftrad (§ 21 StVO, BKat Nr. 97)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 21 StVO legt fest, wer wo mitfahren darf. In Kraftfahrzeugen dürfen „nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze…",
    "resume_court": "**§ 21 StVO** legt fest, **wer wo mitfahren darf**. In Kraftfahrzeugen dürfen „nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind\u0022 (§ 21 Abs. 1 Satz 1 StVO). Die **Mitnahme auf der Ladefläche oder in Laderäumen** von Kraftfahrzeugen ist verboten, ausgenommen Personen, die dort notwendige Arbeiten auszuführen haben, und Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen; auf **Anhängern** darf grundsätzlich niemand mitfahren (§ 21 Abs. 2 StVO). Auf dem **Fahrrad** dürfen nur mindestens 16-Jährige andere mitnehmen – Kinder bis zum vollendeten **siebten Lebensjahr** auf einem besonderen Sitz mit Speichenschutz, bis zu **zwei Kinder** im Kinderanhänger, ältere Personen nur auf Rädern, die zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind (§ 21 Abs. 3 StVO). Ein Verstoß gegen Abs. 1, 2 oder 3 kostet nach **BKat Nr. 97** regelmäßig **5 €** Verwarnungsgeld, ohne Punkt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zentrale Norm",
            "valeur": "§ 21 StVO („Personenbeförderung\u0022), Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 20 StVO i. V. m. § 24 StVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wie viele Personen im Kfz?",
            "valeur": "höchstens so viele, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind (§ 21 Abs. 1 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kfz ohne Gurtpflicht für alle Plätze",
            "valeur": "so viele Personen, wie Sitzplätze vorhanden sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme Linienbus",
            "valeur": "Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen mit zugelassenen Stehplätzen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausdrücklich verboten",
            "valeur": "Mitnahme auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit, in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1–3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kinder in Kfz ohne Sicherheitsgurte",
            "valeur": "Kinder unter drei Jahren dürfen nicht befördert werden; Kinder ab drei Jahren unter 150 cm nur auf dem Rücksitz; gilt nicht für Kraftomnibusse (§ 21 Abs. 1b StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ladefläche / Laderaum Kfz",
            "valeur": "verboten (§ 21 Abs. 2 Satz 1); Ausnahmen: notwendige Arbeiten auf der Ladefläche (Satz 2), Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen (Satz 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ladefläche / Laderaum Anhänger",
            "valeur": "niemand (§ 21 Abs. 2 Satz 4); Ausnahme: Anhänger für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit geeigneten Sitzgelegenheiten (Satz 5)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stehen auf der Ladefläche",
            "valeur": "verboten, soweit nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich (§ 21 Abs. 2 Satz 6 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrrad – wer darf mitnehmen?",
            "valeur": "nur mindestens 16 Jahre alte Fahrende (§ 21 Abs. 3 Satz 1–3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrrad – Erwachsene oder ältere Kinder",
            "valeur": "nur, wenn das Rad zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist (§ 21 Abs. 3 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrrad – Kindersitz",
            "valeur": "Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, mit besonderem Sitz und Radverkleidung oder gleich wirksamer Vorrichtung gegen die Speichen (§ 21 Abs. 3 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrrad – Kinderanhänger",
            "valeur": "bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem zur Kinderbeförderung eingerichteten Anhänger (§ 21 Abs. 3 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Behindertes Kind",
            "valeur": "die Altersgrenze von sieben Jahren gilt nicht (§ 21 Abs. 3 Satz 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pedelec (bis 25 km/h, 0,25 kW)",
            "valeur": "Fahrradvorschriften gelten (§ 1 Abs. 3 Satz 3 StVG) – also auch § 21 Abs. 3 StVO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "E-Scooter (eKFV)",
            "valeur": "Personenbeförderung und Anhängerbetrieb nicht gestattet (§ 8 eKFV); OWi nach § 14 Nr. 4 eKFV, kein Regelsatz im BKat",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld",
            "valeur": "5 € für Verstöße gegen § 21 Abs. 1, 2, 3 StVO (BKat Nr. 97) – Verwarnungsgeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV), kein Punkt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahmegenehmigung",
            "valeur": "möglich nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5a StVO („Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen (§ 21)\u0022)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Personenbeförderung 2026 – Mitnahme auf Ladefläche, Fahrrad, Kinderanhänger und Kraftrad (§ 21 StVO, BKat Nr. 97)?",
            "reponse": "§ 21 StVO legt fest, wer wo mitfahren darf. In Kraftfahrzeugen dürfen „nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind\u0022 (§ 21 Abs. 1 Satz 1 StVO). Die Mitnahme auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten, ausgenommen Personen, die dort notwendige Arbeiten auszuführen haben, und Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen; auf Anhängern…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Personenbeförderung 2026?",
            "reponse": "„Nur kurz auf der Pritsche\u0022: Auch kurze Strecken auf der Ladefläche eines Pick-ups oder im Laderaum eines Transporters sind verboten, solange niemand dort notwendige Arbeiten ausführt (§ 21 Abs. 2 Satz 1, 2 StVO). Mitfahren im Wohnwagen: Während der Fahrt darf sich niemand im Wohnanhänger aufhalten (§ 21 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 StVO). Achtjähriges Kind im Kindersitz am Fahrrad: Die Altersgrenze des § 21 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Personenbeförderung 2026 aus?",
            "reponse": "Ein Vater fährt mit seinem Pedelec, einem Kindersitz für die sechsjährige Tochter und einem Kinderanhänger, in dem der vierjährige Sohn und dessen achtjähriger Freund sitzen. Für die Tochter sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn Sitz und Speichenschutz vorhanden sind (§ 21 Abs. 3 Satz 2 StVO)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q1392524",
        "Q573863"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-23",
    "derniere_verification": "2026-10-23",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/personenbefoerderung-mitnahme-21-stvo"
}