{
    "slug": "pfaendung-gemeinschaftskonto-850l-zpo",
    "titre": "Pfändung des Gemeinschaftskontos (§ 850l ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wird das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto (z. B. „Oder-Konto\u0022 von Ehepaaren) gepfändet, darf die Bank erst einen Monat nach Zustellung des…",
    "resume_court": "Wird das Guthaben auf einem **Gemeinschaftskonto** (z. B. „Oder-Konto\u0022 von Ehepaaren) gepfändet, darf die Bank **erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses** an den Gläubiger zahlen oder hinterlegen; das gilt auch für künftiges Guthaben (§ 850l Abs. 1 ZPO). In diesem Monat kann der Schuldner verlangen, dass die Bank seinen **Kopfteil** des Guthabens auf ein **Einzelkonto** bei derselben Bank überträgt – ohne Zustimmung der Mitinhaber oder des Gläubigers – und dieses Konto als **P-Konto** führt (§ 850l Abs. 2 ZPO). Dasselbe Übertragungsrecht haben die **Mitinhaber**: Ihr übertragener Anteil ist von der Pfändung **frei** (§ 850l Abs. 3, 4 ZPO). Ein Gemeinschaftskonto selbst kann kein P-Konto sein.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 850l ZPO (Fassung durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz vom 22.11.2020, BGBl. I S. 2466, in Kraft seit 01.12.2021)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "Schuldner ist natürliche Person und unterhält mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenmehrheit ein Gemeinschaftskonto (§ 850l Abs. 1 S. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auszahlungssperre",
            "valeur": "Leistung an den Gläubiger oder Hinterlegung erst nach Ablauf von einem Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses (§ 850l Abs. 1 S. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Künftiges Guthaben",
            "valeur": "Monatssperre gilt auch für künftiges Guthaben (§ 850l Abs. 1 S. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Übertragungsanspruch des Schuldners",
            "valeur": "Innerhalb der Monatsfrist auf ein allein auf seinen Namen lautendes Zahlungskonto bei derselben Bank (§ 850l Abs. 2 S. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitwirkung Dritter",
            "valeur": "Nicht erforderlich – weder andere Kontoinhaber noch Gläubiger müssen zustimmen (§ 850l Abs. 2 S. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höhe des Übertragungsbetrags",
            "valeur": "Kopfteil des Schuldners am Guthaben (§ 850l Abs. 2 S. 4 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende Aufteilung",
            "valeur": "Nur bei Einigung sämtlicher Kontoinhaber und des Gläubigers, Mitteilung an die Bank in Textform (§ 850l Abs. 2 S. 5 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "P-Konto-Schutz",
            "valeur": "Verlangt der Schuldner innerhalb der Monatsfrist die Führung des Einzelkontos als P-Konto, gelten § 850k und §§ 899 ff. ZPO für das übertragene Guthaben (§ 850l Abs. 2 S. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitinhaber",
            "valeur": "Gleiches Übertragungsrecht für natürliche Personen, mit denen der Schuldner das Konto unterhält (§ 850l Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pfändungswirkung",
            "valeur": "Setzt sich am auf das Einzelkonto des Schuldners übertragenen Guthaben fort, nicht an dem Guthaben, das die Mitinhaber übertragen (§ 850l Abs. 4 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Drittschuldnererklärung",
            "valeur": "Bank muss auf Verlangen binnen zwei Wochen angeben, ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt und ob der Schuldner nur gemeinsam mit anderen verfügungsbefugt ist (§ 840 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 850l ZPO – Pfändung des Gemeinschaftskontos",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850l.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850k ZPO – Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 899 ZPO – Pfändungsfreier Betrag; Übertragung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__899.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 907 ZPO – Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__907.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 840 ZPO – Erklärungspflicht des Drittschuldners",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__840.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 428 BGB – Gesamtgläubiger",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__428.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 430 BGB – Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__430.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz vom 22.11.2020, BGBl. I S. 2466 (Inkrafttreten der P-Konto-Regeln am 01.12.2021)",
            "url": "https://dejure.org/Drucksachen/Bundesrat/BR-Drs._166/20",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Pfändung des Gemeinschaftskontos (§ 850l ZPO)?",
            "reponse": "Wird das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto (z. B. „Oder-Konto\u0022 von Ehepaaren) gepfändet, darf die Bank erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger zahlen oder hinterlegen; das gilt auch für künftiges Guthaben (§ 850l Abs. 1 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Pfändung des Gemeinschaftskontos (§ 850l ZPO)?",
            "reponse": "§ 850l ZPO erfasst jedes Zahlungskonto mit mehreren Inhabern, bei dem Guthaben eines Mitinhabers gepfändet wird – typischerweise das gemeinsame Girokonto von Ehe- oder Lebenspartnern, aber auch Konten mit Geschäftspartnern, Vereinen oder einer GmbH als Mitinhaberin. Voraussetzung ist, dass der Schuldner eine natürliche Person ist (§ 850l Abs. 1 S. 1 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Pfändung des Gemeinschaftskontos (§ 850l ZPO)?",
            "reponse": "Schuldner ist keine natürliche Person: Ist z. B. eine GmbH Schuldnerin, greift § 850l ZPO nicht (§ 850l Abs. 1 S. 1 ZPO). Juristische Personen als Mitinhaber: Das eigene Übertragungsrecht nach § 850l Abs. 3 ZPO steht nur natürlichen Personen zu, mit denen der Schuldner das Konto unterhält."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Pfändung des Gemeinschaftskontos (§ 850l ZPO)?",
            "reponse": "„Wir machen das Gemeinschaftskonto einfach zum P-Konto.\u0022 Nicht möglich. Ein P-Konto ist immer ein Einzelkonto; jede Person darf nur eines unterhalten (§ 850k Abs. 3 ZPO). Der Weg führt über die Übertragung nach § 850l Abs. 2 ZPO. „Für die Übertragung brauche ich die Unterschrift meines Partners.\u0022 Nein. Die Mitwirkung anderer Kontoinhaber oder des Gläubigers ist nicht erforderlich (§ 850l Abs. 2 S. 3 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Pfändung des Gemeinschaftskontos (§ 850l ZPO) aus?",
            "reponse": "Ein Ehepaar führt ein gemeinsames Girokonto mit 2.400 Euro Guthaben. Ein Gläubiger des Ehemanns lässt das Guthaben pfänden; der Überweisungsbeschluss wird der Bank am 05.11. zugestellt. Bis zum Ablauf eines Monats darf die Bank nichts an den Gläubiger auszahlen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1501005",
        "Q55692927",
        "Q186302"
    ],
    "valid_from": "2021-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-13",
    "derniere_verification": "2026-10-13",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pfaendung-gemeinschaftskonto-850l-zpo"
}