{
    "slug": "pfaendung-miet-pachtzins-851b-zpo",
    "titre": "Pfändung von Miet- und Pachtzinsen – Schutz des Grundstückseigentümers (§ 851b ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wird der Miet- oder Pachtzins eines Grundstücks gepfändet, kann das Vollstreckungsgericht die Pfändung auf Antrag des Schuldners aufheben, soweit die…",
    "resume_court": "Wird der **Miet- oder Pachtzins** eines Grundstücks gepfändet, kann das **Vollstreckungsgericht** die Pfändung **auf Antrag des Schuldners aufheben**, soweit die Einnahmen **zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks**, zur **Vornahme notwendiger Instandsetzungsarbeiten** und zur Befriedigung bestimmter **vorrangiger Ansprüche** (die bei Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung dem Gläubiger vorgehen würden) **erforderlich** sind (**§ 851b Abs. 1 ZPO**). Dasselbe gilt für Bargeld und Kontoguthaben, die aus Miet- oder Pachtzahlungen stammen. Der Antrag sollte **binnen zwei Wochen ab der Pfändung** gestellt werden; wer die Frist vorsätzlich oder grob fahrlässig verstreichen lässt, riskiert die Zurückweisung ohne Sachprüfung (**§ 851b Abs. 2 ZPO**).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 851b ZPO (Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gegenstand der Pfändung",
            "valeur": "Miet- oder Pachtzinsforderungen des Schuldners (Vermieter/Verpächter) gegen den Mieter/Pächter als Drittschuldner",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zuständig",
            "valeur": "Vollstreckungsgericht (Amtsgericht), Entscheidung durch den Rechtspfleger",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antragsberechtigt",
            "valeur": "der Schuldner (Eigentümer/Vermieter)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schutzumfang",
            "valeur": "Einnahmen, soweit sie zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks, für notwendige Instandsetzungsarbeiten und zur Befriedigung vorrangiger Ansprüche erforderlich sind",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasst sind auch",
            "valeur": "Bargeld und Kontoguthaben, die aus Miet- oder Pachtzahlungen herrühren",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antragsfrist",
            "valeur": "zwei Wochen, Fristbeginn mit der Pfändung (§ 851b Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge verspäteter Antragstellung",
            "valeur": "Zurückweisung ohne Prüfung der Voraussetzungen möglich, wenn die Verzögerung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit erfolgte",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wiederholung und Änderung",
            "valeur": "Anordnungen können wiederholt erlassen sowie bei geänderten Umständen aufgehoben oder abgeändert werden (§ 851b Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren",
            "valeur": "Anhörung des Gläubigers (grundsätzlich), Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen durch den Schuldner (§ 851b Abs. 4 ZPO)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 851b ZPO – Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__851b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 829 ZPO – Pfändung einer Geldforderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__829.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 835 ZPO – Überweisung einer Geldforderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__835.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 765a ZPO – Vollstreckungsschutz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 851b ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/851b.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Pfändung von Miet- und Pachtzinsen – Schutz des Grundstückseigentümers (§ 851b ZPO)?",
            "reponse": "Wird der Miet- oder Pachtzins eines Grundstücks gepfändet, kann das Vollstreckungsgericht die Pfändung auf Antrag des Schuldners aufheben, soweit die Einnahmen zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsarbeiten und zur Befriedigung bestimmter vorrangiger Ansprüche (die bei Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung dem Gläubiger vorgehen würden) erforderlich sind (§ 851b Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Pfändung von Miet- und Pachtzinsen?",
            "reponse": "§ 851b ZPO schützt den Grundstückseigentümer als Vermieter oder Verpächter davor, dass ihm durch die Pfändung seiner Mieteinnahmen die Mittel entzogen werden, die er braucht, um das vermietete Grundstück selbst zu erhalten. Ohne diese Mittel droht ein Substanzverlust des Objekts – und damit auch eine Entwertung eines späteren Zugriffs durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Pfändung von Miet- und Pachtzinsen?",
            "reponse": "„Mieteinnahmen sind automatisch geschützt, solange Reparaturen anstehen.“ Falsch: Der Schutz gibt es nur auf Antrag beim Vollstreckungsgericht. „Der Antrag kann beliebig spät gestellt werden.“ Er sollte binnen zwei Wochen nach der Pfändung gestellt werden; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verzögerung droht Zurückweisung ohne Sachprüfung."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Pfändung von Miet- und Pachtzinsen aus?",
            "reponse": "Gläubiger G hat einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen den Hauseigentümer S und lässt dessen Mietforderungen gegen die Mieter pfänden. Kurz darauf fällt die Heizungsanlage des vermieteten Hauses aus, und die Grundsteuer ist fällig. S beantragt innerhalb von zwei Wochen beim Vollstreckungsgericht die Teilaufhebung der Pfändung und legt Handwerkerangebot, Grundsteuerbescheid und Versicherungsrechnung vor."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q186302",
        "Q231695",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2026-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-11",
    "derniere_verification": "2026-10-11",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pfaendung-miet-pachtzins-851b-zpo"
}