{
    "slug": "pfaendung-ungetrennte-fruechte-810-zpo",
    "titre": "Pfändung ungetrennter Früchte – Ernte auf dem Halm (§§ 810, 824 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind (etwa Getreide auf dem Feld oder Obst am Baum), können nach § 810 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Wege der Sachpfändung…",
    "resume_court": "**Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind** (etwa Getreide auf dem Feld oder Obst am Baum), können nach **§ 810 Abs. 1 Satz 1 ZPO** im Wege der **Sachpfändung** gepfändet werden – **solange ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen noch nicht erfolgt ist**. Die Pfändung darf **nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife** erfolgen (§ 810 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Versteigert werden die gepfändeten Früchte **erst nach der Reife** (§ 824 ZPO).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 810 ZPO – Pfändung ungetrennter Früchte; § 824 ZPO – Verwertung ungetrennter Früchte",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gegenstand",
            "valeur": "Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind (§ 810 Abs. 1 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitliche Grenze nach oben",
            "valeur": "Pfändung nur, solange die Beschlagnahme im Wege der Immobiliarvollstreckung nicht erfolgt ist (§ 810 Abs. 1 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitliche Grenze nach unten",
            "valeur": "nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife (§ 810 Abs. 1 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsbehelf des Grundstücksgläubigers",
            "valeur": "Widerspruch nach Maßgabe des § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage), sofern die Pfändung nicht für einen im Falle der Grundstücksvollstreckung vorgehenden Anspruch erfolgt ist (§ 810 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versteigerung",
            "valeur": "erst nach der Reife (§ 824 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitpunkt der Trennung",
            "valeur": "Versteigerung vor oder nach der Trennung möglich; im letzteren Fall lässt der Gerichtsvollzieher die Aberntung bewirken (§ 824 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hintergrund Eigentum",
            "valeur": "Erzeugnisse sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen (§ 94 Abs. 1 BGB); nach der Trennung gehören sie grundsätzlich dem Eigentümer der Sache (§ 953 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung zur Immobiliarvollstreckung",
            "valeur": "Die Beschlagnahme im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, soweit sie noch mit dem Boden verbunden oder Zubehör sind (§ 21 Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 810 ZPO – Pfändung ungetrennter Früchte",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__810.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 824 ZPO – Verwertung ungetrennter Früchte",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__824.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 865 ZPO – Verhältnis zur Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__865.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 808 ZPO – Pfändung beim Schuldner",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__808.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 816 ZPO – Zeit und Ort der Versteigerung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__816.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 771 ZPO – Drittwiderspruchsklage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__771.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 811 ZPO – Unpfändbare Sachen und Tiere",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 21 ZVG – Beschlagnahme land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__21.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 94 BGB – Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__94.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 953 BGB – Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__953.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 810 ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/810.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 824 ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/824.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Pfändung ungetrennter Früchte – Ernte auf dem Halm (§§ 810, 824 ZPO)?",
            "reponse": "Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind (etwa Getreide auf dem Feld oder Obst am Baum), können nach § 810 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Wege der Sachpfändung gepfändet werden – solange ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen noch nicht erfolgt ist. Die Pfändung darf nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife erfolgen (§ 810 Abs. 1 Satz 2 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Pfändung ungetrennter Früchte?",
            "reponse": "§ 810 ZPO ist eine Sondervorschrift der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (Sachpfändung). Sie schließt eine Lücke: Ungetrennte Früchte sind nach bürgerlichem Recht noch wesentliche Bestandteile des Grundstücks (§ 94 Abs. 1 BGB) und damit eigentlich Teil des unbeweglichen Vermögens."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Pfändung ungetrennter Früchte?",
            "reponse": "Beschlagnahme im Immobiliarverfahren. Ist das Grundstück bereits zur Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung beschlagnahmt, scheidet die Pfändung nach § 810 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. Widerspruch des Grundstücksgläubigers (§ 810 Abs. 2 ZPO). Ein Gläubiger mit einem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück (z. B."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Pfändung ungetrennter Früchte?",
            "reponse": "„Die Ernte ist Teil des Grundstücks, also nicht pfändbar.\u0022 § 810 ZPO erlaubt gerade die Pfändung ungetrennter Früchte als bewegliche Sachen – nur nicht mehr nach der Beschlagnahme im Immobiliarverfahren. „Ich pfände die Felder im Frühjahr.\u0022 Die Pfändung darf erst einen Monat vor der gewöhnlichen Reife erfolgen (§ 810 Abs. 1 Satz 2 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Pfändung ungetrennter Früchte aus?",
            "reponse": "Gläubiger G hat einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen Landwirt S. Auf S\u0027 Acker steht Getreide, das ortsüblich Mitte Juli reif ist. Ein Zwangsversteigerungsverfahren in das Grundstück ist nicht angeordnet. G kann den Gerichtsvollzieher frühestens einen Monat vor der gewöhnlichen Reife, also ab Mitte Juni, mit der Pfändung des Getreides auf dem Halm beauftragen. Der Gerichtsvollzieher macht die Pfändung kenntlich."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q186302",
        "Q231695",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2026-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-10",
    "derniere_verification": "2026-10-10",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pfaendung-ungetrennte-fruechte-810-zpo"
}