{
    "slug": "pflichtteilsergaenzung-beschenkter-2329-bgb",
    "titre": "Anspruch gegen den Beschenkten (§ 2329 BGB) – Pflichtteilsergänzung, wenn der Erbe nicht zahlen muss, Abwendungsbefugnis, Verjährung nach § 2332 BGB",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) richtet sich zuerst gegen den Erben. Soweit der Erbe zur Ergänzung nicht verpflichtet ist – etwa weil der…",
    "resume_court": "Der **Pflichtteilsergänzungsanspruch** (§ 2325 BGB) richtet sich zuerst gegen den **Erben**. Soweit der Erbe zur Ergänzung **nicht verpflichtet** ist – etwa weil der Nachlass wertlos ist oder nicht ausreicht –, kann der Pflichtteilsberechtigte nach **§ 2329 Abs. 1 BGB** unmittelbar vom **Beschenkten** die **Herausgabe des Geschenks** „zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags\u0022 verlangen; maßgeblich sind die Vorschriften über die **Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung**. Der Beschenkte kann die Herausgabe **abwenden, indem er den fehlenden Betrag zahlt** (§ 2329 Abs. 2 BGB). Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, haftet der **früher Beschenkte nur nachrangig** (§ 2329 Abs. 3 BGB). Der Anspruch **verjährt gesondert**: Die Frist beginnt nach **§ 2332 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall** – unabhängig davon, ob der Berechtigte von der Schenkung weiß. Wer hier zu spät kommt, verliert den Anspruch, auch wenn der Pflichtteilsanspruch gegen den Erben selbst noch läuft.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 2329 BGB; Verjährung § 2332 BGB; Ausschluss für Anstandsschenkungen § 2330 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Charakter",
            "valeur": "subsidiärer (nachrangiger) Anspruch gegen den Beschenkten neben dem primären Anspruch gegen den Erben aus § 2325 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "der Erbe ist „zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet\u0022 (§ 2329 Abs. 1 S. 1 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruchsinhalt",
            "valeur": "Herausgabe des Geschenks zur Befriedigung wegen des fehlenden Betrags, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 2329 Abs. 1 S. 1 BGB; Umfang: § 818 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alleinerbe",
            "valeur": "auch der Pflichtteilsberechtigte, der alleiniger Erbe ist, kann direkt gegen den Beschenkten vorgehen (§ 2329 Abs. 1 S. 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Miterbe",
            "valeur": "bei wertlosem oder nicht ausreichendem Nachlass entsprechende Anwendung von § 2329 Abs. 1 S. 2 BGB (BGH, 19.03.1981 – IVa ZR 30/80, BGHZ 80, 205)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abwendungsbefugnis",
            "valeur": "der Beschenkte kann durch Zahlung des fehlenden Betrags die Herausgabe abwenden (§ 2329 Abs. 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehrere Beschenkte",
            "valeur": "der früher Beschenkte haftet nur, soweit der später Beschenkte nicht verpflichtet ist (§ 2329 Abs. 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschenkter bereits verstorben",
            "valeur": "Anspruch richtet sich gegen die Erben des Beschenkten (BGH, 19.03.1981 – IVa ZR 30/80, Leitsatz b)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung",
            "valeur": "Fristbeginn mit dem Erbfall (§ 2332 Abs. 1 BGB), kenntnisunabhängig; Dauer: 3 Jahre (BGH, 13.11.2019 – IV ZR 317/17, zur Rechtslage bis 31.12.2009 nach § 2332 Abs. 2 BGB a. F.)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine Hemmung durch Ausschlagung",
            "valeur": "Verjährung wird nicht dadurch gehemmt, dass die Ansprüche erst nach Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses geltend gemacht werden können (§ 2332 Abs. 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht erfasst",
            "valeur": "Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen (§ 2330 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitliche Grenze der Schenkung",
            "valeur": "Zehnjahresregel und Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB (zur Ergänzung selbst siehe die Seite zu § 2325 BGB)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 2329 BGB – Anspruch gegen den Beschenkten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2329.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2332 BGB – Verjährung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2332.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2330 BGB – Anstandsschenkungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2330.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 818 BGB – Umfang des Bereicherungsanspruchs",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2325 BGB (dejure.org, Gegenprobe zum Normtext)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 19.03.1981 – IVa ZR 30/80 (BGHZ 80, 205; Anspruch des Miterben gegen den Beschenkten)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=19.03.1981\u0026Aktenzeichen=IVa%20ZR%2030/80",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 13.11.2019 – IV ZR 317/17 (BGHZ 224, 40; Verjährung des Anspruchs gegen den Beschenkten)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=13.11.2019\u0026Aktenzeichen=IV%20ZR%20317/17",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Anspruch gegen den Beschenkten (§ 2329 BGB) – Pflichtteilsergänzung, wenn der Erbe nicht zahlen muss, Abwendungsbefugnis, Verjährung nach § 2332 BGB?",
            "reponse": "Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) richtet sich zuerst gegen den Erben. Soweit der Erbe zur Ergänzung nicht verpflichtet ist – etwa weil der Nachlass wertlos ist oder nicht ausreicht –, kann der Pflichtteilsberechtigte nach § 2329 Abs. 1 BGB unmittelbar vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks „zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags\u0022 verlangen; maßgeblich sind die Vorschriften über…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Anspruch gegen den Beschenkten (§ 2329 BGB)?",
            "reponse": "„Der Beschenkte haftet gleichrangig mit dem Erben.\u0022 Nein – der Anspruch aus § 2329 BGB ist nachrangig und besteht nur, soweit der Erbe zur Ergänzung nicht verpflichtet ist. „Als Erbe kann ich nur den Erben in Anspruch nehmen.\u0022 Nein – auch der Alleinerbe (§ 2329 Abs. 1 S. 2 BGB) und, bei wertlosem oder nicht ausreichendem Nachlass, der Miterbe (BGH IVa ZR 30/80) kann direkt gegen den Beschenkten vorgehen."
        }
    ],
    "wikidata": [],
    "valid_from": "2010-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-01",
    "derniere_verification": "2026-10-01",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pflichtteilsergaenzung-beschenkter-2329-bgb"
}