{
    "slug": "polizeiliche-verkehrskontrolle-36-stvo",
    "titre": "Polizeiliche Verkehrskontrolle 2026 – Haltgebot, Weisungen, Papiere und Rechte (§ 36 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmende zur Verkehrskontrolle, einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit, und zu Verkehrserhebungen anhalten (§…",
    "resume_court": "Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmende **zur Verkehrskontrolle, einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit, und zu Verkehrserhebungen anhalten** (**§ 36 Abs. 5 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO**). Das Haltezeichen kann per Hand, über eine **technische Einrichtung am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte** gegeben werden – auch an ein **vorausfahrendes** Fahrzeug. Zeichen und Weisungen der Polizei **gehen allen anderen Anordnungen und Regeln vor** (§ 36 Abs. 1 StVO), also auch Ampeln und Verkehrszeichen.\n\nWer ein **Haltgebot oder Zeichen** eines Polizeibeamten nicht befolgt, zahlt nach der amtlichen Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung **70 Euro** und erhält **1 Punkt** in Flensburg (BKat lfd. Nr. 129); eine bloße **Weisung** nicht zu befolgen kostet **20 Euro** (lfd. Nr. 128). **Führerschein** und **Zulassungsbescheinigung Teil I** müssen beim Fahren mitgeführt und auf Verlangen ausgehändigt werden (§ 4 Abs. 2 FeV, § 13 Abs. 6 FZV) – Verstoß jeweils **10 Euro**. **Personalien** müssen Sie angeben (§ 111 OWiG), **zur Sache** dürfen Sie schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG).",
    "faits": [
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            "point": "Frage",
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        {
            "point": "Rechtsgrundlage Anhalten",
            "valeur": "§ 36 Abs. 5 StVO – Verkehrskontrolle, Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit, Verkehrserhebungen",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Form des Haltezeichens",
            "valeur": "Handzeichen; technische Einrichtung am Einsatzfahrzeug („Stopp Polizei\u0022), Winkerkelle oder rote Leuchte (§ 36 Abs. 5 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Vorausfahrende anhalten",
            "valeur": "zulässig (§ 36 Abs. 5 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Rangfolge",
            "valeur": "Zeichen und Weisungen der Polizei gehen allen anderen Anordnungen und Regeln vor; die eigene Sorgfaltspflicht bleibt (§ 36 Abs. 1 StVO)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Haltgebot/Zeichen missachtet",
            "valeur": "70 €, 1 Punkt (BKat lfd. Nr. 129; § 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO; Anlage 13 FeV Nr. 3.2.19)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Weisung missachtet",
            "valeur": "20 €, kein Punkt (BKat lfd. Nr. 128)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Führerschein nicht dabei",
            "valeur": "10 € (BKat lfd. Nr. 168; § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV, § 75 Nr. 4 FeV)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Führerschein nicht ausgehändigt",
            "valeur": "10 € (BKat lfd. Nr. 251, Abschnitt II – vorsätzlich)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Fahrzeugschein (ZB I) nicht dabei",
            "valeur": "10 € (BKat lfd. Nr. 174; § 13 Abs. 6 Satz 1, § 77 Nr. 4 FZV)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Fahrzeugschein nicht ausgehändigt",
            "valeur": "10 € (BKat lfd. Nr. 252, Abschnitt II – vorsätzlich)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Personalien verweigert/falsch",
            "valeur": "Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG, Geldbuße bis 1.000 €",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Aussage zur Sache",
            "valeur": "freiwillig – Schweigerecht (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Blutprobe",
            "valeur": "ohne Einwilligung zulässig, durch Arzt (§ 81a StPO); ohne Richter bei Verdacht auf §§ 315a, 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316 StGB (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO) sowie §§ 24a, 24c StVG (§ 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG)",
            "autorite": "A"
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    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Polizeiliche Verkehrskontrolle 2026 – Haltgebot, Weisungen, Papiere und Rechte (§ 36 StVO)?",
            "reponse": "Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmende zur Verkehrskontrolle, einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit, und zu Verkehrserhebungen anhalten (§ 36 Abs. 5 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO). Das Haltezeichen kann per Hand, über eine technische Einrichtung am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden – auch an ein vorausfahrendes Fahrzeug."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Polizeiliche Verkehrskontrolle 2026?",
            "reponse": "§ 36 StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmenden auf öffentlichen Straßen – Kfz-Fahrer ebenso wie Rad- und E-Scooter-Fahrende und Fußgänger. Die Mitführpflicht nach § 4 Abs. 2 FeV trifft nur, wer ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führt; Mofas, Elektrokleinstfahrzeuge und bestimmte langsame Fahrzeuge sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Die Pflicht nach § 13 Abs."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Polizeiliche Verkehrskontrolle 2026?",
            "reponse": "Andere Bescheinigung statt Führerschein: Die Fahrerlaubnis kann auch durch eine andere Bescheinigung nachgewiesen werden, soweit dies ausdrücklich bestimmt oder zugelassen ist (§ 4 Abs. 3 FeV); für diese gilt die Mitführpflicht entsprechend. Anhänger: Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen und wurde ein Anhängerverzeichnis nach § 13 Abs. 2 FZV beantragt, genügt dessen Vorlage (§ 13 Abs. 6 Satz 2 FZV)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Polizeiliche Verkehrskontrolle 2026?",
            "reponse": "Weiterfahren, weil man das Signal „nicht gemeint\u0022 glaubt: Auch vorausfahrende Fahrzeuge dürfen per Leuchtschrift oder Kelle angehalten werden (§ 36 Abs. 5 Satz 3 StVO). Führerschein nur als Foto oder Kopie: Mitzuführen ist ein gültiger Führerschein (§ 4 Abs. 2 Satz 2 FeV), also das amtliche Dokument. Personalien und Aussage verwechseln: Personalien sind Pflicht (§ 111 OWiG), Angaben zum Vorwurf nicht."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Polizeiliche Verkehrskontrolle 2026 aus?",
            "reponse": "Frau K. wird nachts von einem vorausfahrenden Streifenwagen per Leuchtschrift „Stopp Polizei\u0022 angehalten. Ihren Führerschein hat sie zu Hause vergessen, die Zulassungsbescheinigung Teil I liegt im Handschuhfach. Sie nennt ihre Personalien, macht aber keine Angaben dazu, wo sie herkommt. Folge: 10 Euro Verwarnungsgeld für den nicht mitgeführten Führerschein (BKat lfd. Nr. 168) – keine Punkte."
        }
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    "wikidata": [
        "Q19392911",
        "Q3455842",
        "Q205647"
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    "valid_from": "2026-10-03",
    "valid_to": null,
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    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/polizeiliche-verkehrskontrolle-36-stvo"
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