{
    "slug": "prozessaufrechnung-322-zpo",
    "titre": "Aufrechnung im Zivilprozess (Prozessaufrechnung, Eventualaufrechnung) – Rechtskraft, Trennung und Berufung (§§ 322 Abs. 2, 145 Abs. 3, 533 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer verklagt wird, kann sich nicht nur mit Einwendungen gegen die Klageforderung verteidigen, sondern auch mit einer eigenen Gegenforderung aufrechnen.",
    "resume_court": "Wer verklagt wird, kann sich nicht nur mit Einwendungen gegen die Klageforderung verteidigen, sondern auch **mit einer eigenen Gegenforderung aufrechnen**. Die Aufrechnung wird materiell-rechtlich **durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil** erklärt (**§ 388 Satz 1 BGB**) und im Prozess als Verteidigungsmittel „geltend gemacht\u0022. Die ZPO regelt dazu die **Rechtskraft** der Entscheidung über die Gegenforderung (**§ 322 Abs. 2 ZPO**), die **getrennte Verhandlung** bei fehlendem rechtlichen Zusammenhang (**§ 145 Abs. 3 ZPO**) und die **Zulässigkeit in der Berufung** (**§ 533 ZPO**). Praktisch wichtig: Wird über die Gegenforderung entschieden, ist **die Entscheidung, dass sie nicht besteht, bis zur Höhe des Aufrechnungsbetrags rechtskraftfähig** – die Forderung kann dann nicht noch einmal in einem neuen Prozess geltend gemacht werden.",
    "faits": [
        {
            "point": "Aufrechnungserklärung (materiell)",
            "valeur": "§ 388 BGB: Erklärung gegenüber dem anderen Teil; unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben wird",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtskraft",
            "valeur": "§ 322 Abs. 2 ZPO: Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundregel Rechtskraft",
            "valeur": "§ 322 Abs. 1 ZPO: Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Getrennte Verhandlung",
            "valeur": "§ 145 Abs. 3 ZPO: Fehlt ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Gegenforderung und Klageforderung, kann das Gericht getrennte Verhandlung über Klage und Aufrechnung anordnen; § 302 ZPO gilt entsprechend",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorbehaltsurteil",
            "valeur": "§ 302 ZPO: Entscheidung über die Klageforderung unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung; für Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung als Endurteil anzusehen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berufung",
            "valeur": "§ 533 ZPO: Aufrechnungserklärung (wie Klageänderung und Widerklage) nur zulässig, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt wird, die das Berufungsgericht ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Streitwert",
            "valeur": "§ 45 Abs. 3 GKG: Hilfsaufrechnung mit bestrittener Gegenforderung erhöht den Streitwert um deren Wert, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nach dem Urteil",
            "valeur": "§ 767 Abs. 2 ZPO: Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nur, soweit die Gründe nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 322 ZPO – Materielle Rechtskraft",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__322.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 145 ZPO – Prozesstrennung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__145.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 302 ZPO – Vorbehaltsurteil",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__302.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 533 ZPO – Klageänderung; Aufrechnungserklärung; Widerklage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__533.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 767 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__767.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 388 BGB – Erklärung der Aufrechnung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__388.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 45 GKG – Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__45.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Aufrechnung im Zivilprozess (Prozessaufrechnung, Eventualaufrechnung) – Rechtskraft, Trennung und Berufung (§§ 322 Abs. 2, 145 Abs. 3, 533 ZPO)?",
            "reponse": "Wer verklagt wird, kann sich nicht nur mit Einwendungen gegen die Klageforderung verteidigen, sondern auch mit einer eigenen Gegenforderung aufrechnen. Die Aufrechnung wird materiell-rechtlich durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil erklärt (§ 388 Satz 1 BGB) und im Prozess als Verteidigungsmittel „geltend gemacht\u0022. Die ZPO regelt dazu die Rechtskraft der Entscheidung über die Gegenforderung (§ 322 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Aufrechnung im Zivilprozess (Prozessaufrechnung, Eventualaufrechnung)?",
            "reponse": "Die Regeln gelten im Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten; § 322 Abs. 2 und § 145 Abs. 3 ZPO gelten über Verweisungen auch in anderen Verfahrensarten, die die ZPO entsprechend anwenden. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Aufrechnung richten sich nach §§ 387 ff. BGB; besondere Regeln (z. B. im Insolvenzrecht oder bei gesetzlichen Aufrechnungsverboten) bleiben unberührt."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Aufrechnung im Zivilprozess (Prozessaufrechnung, Eventualaufrechnung)?",
            "reponse": "Keine Rechtskraft bei Nichtentscheidung: Wird die Aufrechnung aus prozessualen Gründen zurückgewiesen oder nicht beschieden, tritt die Rechtskraftwirkung des § 322 Abs. 2 ZPO nicht ein. Kein Überschuss: Die Rechtskraft erfasst nur den Teil der Gegenforderung, für den aufgerechnet wurde."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Aufrechnung im Zivilprozess (Prozessaufrechnung, Eventualaufrechnung)?",
            "reponse": "„Wenn meine Aufrechnung scheitert, kann ich die Gegenforderung eben später einklagen.\u0022 Falsch: Hat das Gericht über die Gegenforderung entschieden und sie verneint, ist das – bis zur aufgerechneten Höhe – rechtskräftig (§ 322 Abs. 2 ZPO). „Eine Aufrechnung nur für den Fall des Unterliegens ist unwirksam, weil bedingt.\u0022 In der Prozesspraxis ist die Hilfsaufrechnung üblich und zulässig; die Unwirksamkeit nach § 388…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Aufrechnung im Zivilprozess (Prozessaufrechnung, Eventualaufrechnung) aus?",
            "reponse": "Ein Handwerker (K) verklagt einen Auftraggeber (B) auf 8.000 Euro Werklohn (fiktives Beispiel). B bestreitet die Forderung und erklärt hilfsweise die Aufrechnung mit einer angeblichen Schadensersatzforderung von 10.000 Euro aus einem früheren, davon unabhängigen Auftrag. Das Gericht hält die Werklohnforderung für begründet und hat nun über die Gegenforderung zu befinden. Nach § 145 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q759869",
        "Q113309186",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-23",
    "derniere_verification": "2026-10-23",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/prozessaufrechnung-322-zpo"
}