{
    "slug": "radonschutz-gebaeude-121-strlschg",
    "titre": "Radonschutz in Gebäuden (§§ 121–130 StrlSchG, §§ 153–155 StrlSchV) – Referenzwert 300 Bq/m³, Radonvorsorgegebiete, Neubau-Pflicht und Messpflicht am Arbeitsplatz",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) setzt für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen und an…",
    "resume_court": "Das **Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)** setzt für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen einen **Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter** (§ 124, § 126 StrlSchG). **Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, muss geeignete Maßnahmen gegen den Zutritt von Radon aus dem Baugrund treffen** (§ 123 Abs. 1 StrlSchG); die Pflicht gilt als erfüllt, wenn der Feuchteschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten wird und – nur in festgelegten **Radonvorsorgegebieten** – zusätzlich mindestens eine der fünf Maßnahmen des § 154 StrlSchV umgesetzt ist. **Für bestehende Wohngebäude gibt es keine Sanierungs- oder Messpflicht**; wer aber an einem Arbeitsplatz im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes in einem Vorsorgegebiet verantwortlich ist, muss innerhalb von 18 Monaten messen lassen (§ 127 StrlSchG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Referenzwert Aufenthaltsräume",
            "valeur": "300 Bq/m³, über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration [§ 124 Satz 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Referenzwert Arbeitsplätze",
            "valeur": "300 Bq/m³, über das Jahr gemittelt [§ 126 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur des Referenzwerts",
            "valeur": "Orientierungs- und Auslösewert, kein Grenzwert; an Arbeitsplätzen löst die Überschreitung Reduzierungspflichten aus [§ 128 Abs. 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubau-Grundpflicht",
            "valeur": "Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren [§ 123 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfüllungsvermutung (überall)",
            "valeur": "Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden [§ 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zusatzpflicht in Vorsorgegebieten",
            "valeur": "In den nach § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG festgelegten Gebieten muss zusätzlich mindestens eine der Maßnahmen des § 154 StrlSchV durchgeführt werden [§ 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StrlSchG; § 154 StrlSchV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Andere Erfüllung",
            "valeur": "Die Pflicht kann auch auf andere Weise erfüllt werden [§ 123 Abs. 1 Satz 3 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßnahmenkatalog Neubau im Vorsorgegebiet",
            "valeur": "(1) Verringerung der Radonkonzentration unter dem Gebäude, (2) gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Bodenluft, (3) Begrenzung der Rissbildung und diffusionshemmende Betonsorten, (4) Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen, (5) diffusionshemmende, konvektionsdicht verarbeitete Materialien oder Konstruktionen [§ 154 Nr. 1–5 StrlSchV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Befreiung",
            "valeur": "Auf Antrag kann die zuständige Behörde von der Neubaupflicht befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall durch unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen [§ 123 Abs. 3 Satz 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umbau/Sanierung",
            "valeur": "Wer bei einer baulichen Veränderung Maßnahmen durchführt, die zu einer erheblichen Verminderung der Luftwechselrate führen, soll Radonschutzmaßnahmen in Betracht ziehen, soweit erforderlich und zumutbar – eine Sollvorschrift ohne Messpflicht [§ 123 Abs. 4 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kriterium Radonvorsorgegebiet",
            "valeur": "Erwartet wird, dass auf mindestens 75 Prozent des Gebiets der Referenzwert in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird [§ 153 Abs. 2 StrlSchV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Festlegung der Gebiete",
            "valeur": "Durch Allgemeinverfügung der zuständigen Landesbehörde auf Grundlage einer wissenschaftlich basierten Methode; Überprüfung mindestens alle zehn Jahre [§ 121 Abs. 1 StrlSchG; § 153 Abs. 1 StrlSchV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Messpflicht am Arbeitsplatz",
            "valeur": "Verantwortlicher muss messen lassen, wenn der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in einem Vorsorgegebiet liegt oder einem Arbeitsfeld nach Anlage 8 zuzuordnen ist [§ 127 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist Messung",
            "valeur": "18 Monate nach Festlegung des Gebiets und Aufnahme der beruflichen Betätigung bzw. nach Aufnahme der Betätigung (Anlage-8-Fall); Verlängerung um höchstens sechs Monate bei unverschuldeter Verzögerung möglich [§ 127 Abs. 1 Satz 2, 5 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Messdauer und Messstelle",
            "valeur": "Zwölf Monate Gesamtdauer; Messgeräte sind bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle anzufordern und von dieser auszuwerten [§ 155 Abs. 1, 3 StrlSchV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Arbeitsfelder nach Anlage 8",
            "valeur": "(1) untertägige Bergwerke, Schächte und Höhlen einschließlich Besucherbergwerken, (2) Radonheilbäder und Radonheilstollen, (3) Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung [Anlage 8 zu § 127 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bei Überschreitung am Arbeitsplatz",
            "valeur": "Unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung; Erfolgskontrolle durch Messung innerhalb von 30 Monaten nach Bekanntwerden [§ 128 Abs. 1, 2 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anmeldung",
            "valeur": "Liegt nach der Erfolgskontrolle der Wert nicht unter dem Referenzwert, ist der Arbeitsplatz unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzumelden [§ 129 Abs. 1 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Expositionsabschätzung",
            "valeur": "Innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung; bei möglicher effektiver Dosis über 6 Millisievert im Kalenderjahr gelten die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes [§ 130 Abs. 1, 3 StrlSchG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestandsgebäude (Wohnen)",
            "valeur": "Für bestehende Wohngebäude besteht keine gesetzliche Verpflichtung; Eigentümer können freiwillig messen und sanieren [BfS, Gesetzliche Regelungen]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 123 StrlSchG – Maßnahmen an Gebäuden (Neubaupflicht, Befreiung, Sollvorschrift bei Umbau)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__123.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 121 StrlSchG – Festlegung von Gebieten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__121.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 124 StrlSchG – Referenzwert Aufenthaltsräume (300 Bq/m³)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__124.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 125 StrlSchG – Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__125.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 126 StrlSchG – Referenzwert Arbeitsplätze",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__126.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 127 StrlSchG – Messung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__127.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 128 StrlSchG – Reduzierung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__128.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 129 StrlSchG – Anmeldung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__129.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 130 StrlSchG – Abschätzung der Exposition",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__130.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 122 StrlSchG – Radonmaßnahmenplan",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__122.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Anlage 8 StrlSchG – Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/anlage_8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 153 StrlSchV – Festlegung von Gebieten (75-%/10-%-Kriterium)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__153.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 154 StrlSchV – Maßnahmen zum Schutz vor Radon für Neubauten in Vorsorgegebieten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__154.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 155 StrlSchV – Messung, anerkannte Stelle",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__155.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesamt für Strahlenschutz – Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon (Bestandsgebäude, Arbeitsplätze; Seitenstand 2018)",
            "url": "https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/gesetz.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Radon-Vorsorgegebiete (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, in Kraft seit 11.02.2021)",
            "url": "https://www.stmuv.bayern.de/themen/strahlenschutz/radon_vorsorgegebiete/index.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen – Radonvorsorgegebiete in Sachsen (Festlegung auf Gemeindeebene, gültig seit 31.12.2020)",
            "url": "https://www.strahlenschutz.sachsen.de/radonvorsorgegebiete-in-sachsen-31295.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Wikipedia – Radonvorsorgegebiet (nur für die Zahl der ausweisenden Länder; keine amtliche Quelle)",
            "url": "https://de.wikipedia.org/wiki/Radonvorsorgegebiet",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Radonschutz in Gebäuden (§§ 121–130 StrlSchG, §§ 153–155 StrlSchV) – Referenzwert 300 Bq/m³, Radonvorsorgegebiete, Neubau-Pflicht und Messpflicht am Arbeitsplatz?",
            "reponse": "Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) setzt für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen einen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter (§ 124, § 126 StrlSchG). Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, muss geeignete Maßnahmen gegen den Zutritt von Radon aus dem Baugrund treffen (§ 123 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Radonschutz in Gebäuden (§§ 121–130 StrlSchG, §§ 153–155 StrlSchV)?",
            "reponse": "Die Neubaupflicht des § 123 Abs. 1 StrlSchG trifft jeden, der ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet – also Bauherren von Wohn- wie Nichtwohngebäuden im gesamten Bundesgebiet, nicht nur in Vorsorgegebieten. Außerhalb der Vorsorgegebiete genügt nach der gesetzlichen Erfüllungsvermutung der Feuchteschutz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; in Vorsorgegebieten kommt mindestens…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Radonschutz in Gebäuden (§§ 121–130 StrlSchG, §§ 153–155 StrlSchV)?",
            "reponse": "Befreiung im Einzelfall: Die zuständige Behörde kann auf Antrag von der Neubaupflicht befreien, wenn die Anforderungen zu einer unbilligen Härte führen; als Beispiel nennt das Gesetz, dass eine Überschreitung des Referenzwerts auch ohne Maßnahmen nicht zu erwarten ist (§ 123 Abs. 3 StrlSchG). Andere Erfüllung: Bauherren dürfen die Pflicht auf andere Weise als über den Katalog erfüllen (§ 123 Abs. 1 Satz 3 StrlSchG)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Radonschutz in Gebäuden (§§ 121–130 StrlSchG, §§ 153–155 StrlSchV)?",
            "reponse": "Der Referenzwert ist kein Grenzwert. 300 Bq/m³ ist ein Orientierungswert; er begründet für private Wohnräume keine Sanierungspflicht, sondern die Empfehlung, bei Überschreitung technische Maßnahmen zu erwägen (§ 125 Abs. 2 StrlSchG). Am Arbeitsplatz löst die Überschreitung dagegen Handlungspflichten aus (§ 128 StrlSchG). „Nur im Vorsorgegebiet muss ich etwas tun\u0022 stimmt für den Neubau nicht."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Radonschutz in Gebäuden (§§ 121–130 StrlSchG, §§ 153–155 StrlSchV) aus?",
            "reponse": "Ein Steuerberater eröffnet in einem Gewerbeobjekt im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Bayern, Radonvorsorgegebiet seit 11.02.2021) ein Büro im Erdgeschoss und beschäftigt Mitarbeiter. Er ist für den Arbeitsplatz verantwortlich und muss innerhalb von 18 Monaten ab Aufnahme der Tätigkeit die Radonkonzentration über zwölf Monate mit Messdosen einer vom BfS anerkannten Stelle erfassen lassen (§ 127 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1133",
        "Q31841435",
        "Q2353038",
        "Q130281582",
        "Q1005494"
    ],
    "valid_from": "2019-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-30",
    "derniere_verification": "2026-09-30",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/radonschutz-gebaeude-121-strlschg"
}