{
    "slug": "raeumungsfrist-721-794a-zpo",
    "titre": "Räumungsfrist bei Wohnraum – Antrag, Dauer, Verlängerung (§§ 721, 794a ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wird ein Mieter durch Urteil zur Räumung von Wohnraum verurteilt, kann das Gericht ihm eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren – auf Antrag…",
    "resume_court": "Wird ein Mieter durch **Urteil zur Räumung von Wohnraum** verurteilt, kann das Gericht ihm eine **den Umständen nach angemessene Räumungsfrist** gewähren – **auf Antrag oder von Amts wegen** (**§ 721 Abs. 1 ZPO**). Der Antrag ist **vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung** zu stellen, auf die das Urteil ergeht. Die Räumungsfrist darf **insgesamt nicht mehr als ein Jahr** betragen; die Jahresfrist rechnet **ab Rechtskraft des Urteils** (**§ 721 Abs. 5 ZPO**). Hat sich der Schuldner dagegen in einem **Vergleich** zur Räumung verpflichtet, entscheidet das **Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt**, auf Antrag über die Räumungsfrist (**§ 794a Abs. 1 ZPO**); auch hier gilt die **Höchstdauer von einem Jahr**, gerechnet **ab Vergleichsabschluss** (§ 794a Abs. 3 ZPO).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 721 ZPO (Räumungsfrist nach Urteil), § 794a ZPO (Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "Räumung von Wohnraum (§ 721 Abs. 1, § 794a Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entscheidung",
            "valeur": "auf Antrag oder von Amts wegen (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO); beim Vergleich nur auf Antrag (§ 794a Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antragszeitpunkt (Urteil)",
            "valeur": "vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht (§ 721 Abs. 1 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antrag nach Urteil auf künftige Räumung",
            "valeur": "spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstag (§ 721 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verlängerung oder Verkürzung",
            "valeur": "auf Antrag (§ 721 Abs. 3 Satz 1 ZPO); Verlängerungsantrag spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist (§ 721 Abs. 3 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wiedereinsetzung",
            "valeur": "§§ 233 bis 238 ZPO gelten sinngemäß (§ 721 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3; § 794a Abs. 1 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstdauer",
            "valeur": "insgesamt höchstens ein Jahr (§ 721 Abs. 5 Satz 1 ZPO; § 794a Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristbeginn der Jahresgrenze",
            "valeur": "Urteil: Tag der Rechtskraft bzw. späterer Räumungstag (§ 721 Abs. 5 Satz 2 ZPO); Vergleich: Tag des Vergleichsabschlusses bzw. späterer Räumungstag (§ 794a Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zuständiges Gericht (nachträglich)",
            "valeur": "Gericht erster Instanz, solange die Sache nicht in der Berufung anhängig ist; sonst das Berufungsgericht (§ 721 Abs. 4 Satz 1 ZPO); beim Vergleich das Amtsgericht der belegenen Wohnung (§ 794a Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entscheidungsform",
            "valeur": "Beschluss; vorher ist der Gegner zu hören (§ 721 Abs. 4 ZPO; § 794a Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsmittel",
            "valeur": "sofortige Beschwerde (§ 721 Abs. 6 ZPO; § 794a Abs. 4 ZPO); Frist grundsätzlich zwei Wochen als Notfrist (§ 569 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahmen",
            "valeur": "Mietverhältnisse nach § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB und Zeitmietverträge nach § 575 BGB (§ 721 Abs. 7, § 794a Abs. 5 ZPO)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 721 ZPO – Räumungsfrist",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__721.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 794a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 732 ZPO – Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel (Abs. 2: einstweilige Anordnungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__732.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 569 ZPO – Frist und Form der sofortigen Beschwerde",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__569.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 575 BGB – Zeitmietvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Räumungsfrist bei Wohnraum – Antrag, Dauer, Verlängerung (§§ 721, 794a ZPO)?",
            "reponse": "Wird ein Mieter durch Urteil zur Räumung von Wohnraum verurteilt, kann das Gericht ihm eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren – auf Antrag oder von Amts wegen (§ 721 Abs. 1 ZPO). Der Antrag ist vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Räumungsfrist bei Wohnraum?",
            "reponse": "Die Räumungsfrist nach §§ 721, 794a ZPO ist ein Schuldnerschutz bei der Räumung von Wohnraum. Sie setzt einen Räumungstitel voraus, also entweder ein Räumungsurteil (§ 721 ZPO) oder einen Räumungsvergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet (§ 794a ZPO). Die Vorschriften nennen ausdrücklich nur Wohnraum; für andere Räume (z. B. Gewerbe) enthalten sie keine Regelung."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Räumungsfrist bei Wohnraum?",
            "reponse": "Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Die Räumungsfrist gilt nicht für Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen (§ 721 Abs. 7 Satz 1, § 794a Abs. 5 Satz 1 ZPO). Zeitmietverträge nach § 575 BGB. Auch für diese gelten die Absätze 1 bis 6 nicht."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Räumungsfrist bei Wohnraum?",
            "reponse": "„Den Antrag kann ich noch nach dem Urteil stellen.\u0022 Nach einem Räumungsurteil muss der Antrag grundsätzlich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden (§ 721 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Übergangene Anträge sind über § 321 ZPO zu behandeln. „Die Verlängerung kann ich kurz vor Ablauf beantragen.\u0022 Der Verlängerungsantrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist gestellt werden (§ 721 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Räumungsfrist bei Wohnraum aus?",
            "reponse": "Vermieterin V erstreitet gegen Mieter M ein Urteil auf Räumung seiner Wohnung. M hat im letzten Verhandlungstermin beantragt, ihm eine Räumungsfrist zu gewähren, weil er noch keine Ersatzwohnung gefunden hat. Das Gericht bestimmt im Urteil eine angemessene Frist."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1893186",
        "Q231695",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-10",
    "derniere_verification": "2026-10-10",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/raeumungsfrist-721-794a-zpo"
}