{
    "slug": "regelfahrverbot-absehen-4-bkatv",
    "titre": "Regelfahrverbot 2026 – grobe und beharrliche Pflichtverletzung, Absehen gegen höhere Geldbuße und Viermonatsfrist (§ 4 BKatV, § 25 StVG)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten kann nach § 25 Abs. 1 StVG neben einer Geldbuße angeordnet werden, wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit auf einer…",
    "resume_court": "Ein Fahrverbot von **einem bis drei Monaten** kann nach **§ 25 Abs. 1 StVG** neben einer Geldbuße angeordnet werden, wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit auf einer **groben oder beharrlichen** Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beruht. Wann das **„in der Regel\u0022** der Fall ist, legt **§ 4 BKatV** fest: bei bestimmten im Bußgeldkatalog aufgezählten Tatbeständen (**grob**, Abs. 1) und wenn jemand innerhalb **eines Jahres** nach einer rechtskräftigen Geldbuße wegen **mindestens 26 km/h** zu schnell erneut **mindestens 26 km/h** zu schnell fährt (**beharrlich**, Abs. 2). Das Regelfahrverbot ist **kein Automatismus**: Wird **ausnahmsweise** davon abgesehen, soll die Regelgeldbuße **angemessen erhöht** werden (**§ 4 Abs. 4 BKatV**). Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot hatte, bekommt eine **Schonfrist von bis zu vier Monaten** nach Rechtskraft, um den Zeitpunkt des Fahrverbots zu wählen (**§ 25 Abs. 3 StVG**).",
    "faits": [
        {
            "point": "Dauer",
            "valeur": "1 bis 3 Monate, für Kfz jeder oder einer bestimmten Art",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "Geldbuße wegen OWi nach § 24 Abs. 1 StVG unter grober oder beharrlicher Pflichtverletzung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alkohol/Drogen",
            "valeur": "Bei OWi nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grobe Pflichtverletzung (Regelfall)",
            "valeur": "Tatbestände nach BKat Nr. 9.1–9.3, 11.1–11.3 (mit Tabelle 1), 12.6.3–12.6.5, 12.7.3–12.7.5 (Tabelle 2), Nr. 19.1.1, 19.1.2, 21.1, 21.2, 39.1, 41, 50 ff., 50a ff., 83.3, 89b.2, 132.1–132.3.2, 135 ff., 152.1, 244, 246.2, 246.3, 250a",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beharrlichkeit (Regelfall)",
            "valeur": "Rechtskräftige Geldbuße wegen ≥ 26 km/h + neuer Verstoß ≥ 26 km/h binnen 1 Jahr ab Rechtskraft",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Dauer bei erstmaliger Beharrlichkeit",
            "valeur": "In der Regel 1 Monat",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absehen",
            "valeur": "Nur ausnahmsweise; dann soll die Regelgeldbuße angemessen erhöht werden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirksamkeit (Normalfall)",
            "valeur": "Mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins nach Rechtskraft, spätestens 1 Monat nach Rechtskraft",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Viermonatsfrist",
            "valeur": "Kein rechtskräftiges Fahrverbot in den 2 Jahren vor der Tat → Wirksamkeit spätestens 4 Monate nach Rechtskraft",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehrere Fahrverbote",
            "valeur": "Verbotsfristen laufen nacheinander",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anrechnung",
            "valeur": "Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) bzw. Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins wird angerechnet",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Regelfahrverbot 2026 – grobe und beharrliche Pflichtverletzung, Absehen gegen höhere Geldbuße und Viermonatsfrist (§ 4 BKatV, § 25 StVG)?",
            "reponse": "Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten kann nach § 25 Abs. 1 StVG neben einer Geldbuße angeordnet werden, wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit auf einer groben oder beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beruht. Wann das „in der Regel\u0022 der Fall ist, legt § 4 BKatV fest: bei bestimmten im Bußgeldkatalog aufgezählten Tatbeständen (grob, Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Regelfahrverbot 2026?",
            "reponse": "Regelfahrverbot als unabänderlich ansehen. § 4 BKatV begründet nur einen Regelfall; ein Absehen ist ausnahmsweise möglich – dann mit erhöhter Geldbuße (§ 4 Abs. 4 BKatV). Jahresfrist falsch berechnen. Für die Beharrlichkeit nach § 4 Abs. 2 BKatV zählt das Jahr ab Rechtskraft der ersten Entscheidung, nicht ab der ersten Tat. Führerschein zu spät abgeben. Die Verbotsfrist beginnt erst mit der Abgabe (§ 25 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q10552223",
        "Q1018385",
        "Q1034303"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-07",
    "derniere_verification": "2026-11-07",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/regelfahrverbot-absehen-4-bkatv"
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