{
    "slug": "regress-kfz-haftpflicht-obliegenheiten-kfzpflvv",
    "titre": "Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung 2026 – Obliegenheitsverletzung (Alkohol, ohne Führerschein, Unfallflucht), Höchstgrenzen 5.000 € / 2.500 € nach §§ 5–7 KfzPflVV und Rückgriff nach § 116 VVG",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dem Unfallgegner immer – auch wenn der eigene Fahrer betrunken war, keinen Führerschein hatte oder Unfallflucht begangen…",
    "resume_court": "Die Kfz-Haftpflichtversicherung **zahlt dem Unfallgegner immer** – auch wenn der eigene Fahrer betrunken war, keinen Führerschein hatte oder Unfallflucht begangen hat (§ 117 Abs. 1 VVG). Ist der Versicherer dem eigenen Versicherungsnehmer gegenüber wegen einer **Obliegenheitsverletzung** ganz oder teilweise **leistungsfrei**, holt er sich das Geld anschließend im **Regress** zurück (§ 116 Abs. 1 VVG). Dieser Rückgriff ist bei der Kfz-Pflichtversicherung **gedeckelt**: Bei Verstößen **vor** dem Unfall (z. B. Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis) auf **höchstens je 5.000 Euro** (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV), bei Verstößen **nach** dem Unfall (z. B. Verletzung der Aufklärungspflicht) auf **höchstens 2.500 Euro**, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung auf **höchstens 5.000 Euro** (§ 6 Abs. 1, 3 KfzPflVV). **Unbegrenzt** ist der Regress nur bei Bereicherungsabsicht (§ 7 KfzPflVV) und gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine **Straftat** erlangt hat (§ 5 Abs. 3 Satz 2 KfzPflVV).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zahlt die Versicherung dem Geschädigten trotz Obliegenheitsverletzung?",
            "valeur": "Ja – die Leistungspflicht gegenüber dem Dritten bleibt bestehen (§ 117 Abs. 1 VVG), im Rahmen der Mindestversicherungssumme (§ 117 Abs. 3 Satz 1 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage des Regresses",
            "valeur": "Innenausgleich unter Gesamtschuldnern: Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber nicht leistungspflichtig ist, haftet im Innenverhältnis der Versicherungsnehmer allein (§ 116 Abs. 1 Satz 2 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährungsbeginn des Regressanspruchs",
            "valeur": "mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Dritten erfüllt wird (§ 116 Abs. 2 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Welche Obliegenheiten vor dem Unfall dürfen vereinbart werden?",
            "valeur": "abschließender Katalog in § 5 Abs. 1 KfzPflVV: Verwendungszweck, nicht genehmigte Rennveranstaltungen, Motorsport, unberechtigter Gebrauch, Fahren ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol/berauschenden Mitteln bei fehlender Fahrsicherheit, Wechselkennzeichen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstgrenze vor dem Unfall",
            "valeur": "je 5.000 Euro gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen – gilt auch bei Gefahrerhöhung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 KfzPflVV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstgrenze nach dem Unfall",
            "valeur": "2.500 Euro bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (§ 6 Abs. 1 KfzPflVV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Besonders schwerwiegende Vorsatztat nach dem Unfall",
            "valeur": "Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflicht: höchstens 5.000 Euro (§ 6 Abs. 3 KfzPflVV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unbegrenzter Regress",
            "valeur": "Bereicherungsabsicht (hinsichtlich des erlangten Vorteils), unberechtigtes Anerkenntnis/Befriedigung, Anzeigepflichtverletzung, Prozessführung entzogen (hinsichtlich des Mehrbetrags) – § 7 KfzPflVV; Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat (§ 5 Abs. 3 Satz 2 KfzPflVV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verschuldensmaßstab",
            "valeur": "Vorsatz → leistungsfrei; grobe Fahrlässigkeit → Kürzung nach Schwere des Verschuldens; Beweislast für fehlende grobe Fahrlässigkeit beim Versicherungsnehmer (§ 28 Abs. 2 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kausalitätsgegenbeweis",
            "valeur": "Leistungspflicht bleibt, soweit die Verletzung für Eintritt/Feststellung des Versicherungsfalls und Umfang der Leistung nicht ursächlich war – nicht bei Arglist (§ 28 Abs. 3 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Belehrung bei Auskunfts-/Aufklärungsobliegenheit",
            "valeur": "Leistungsfreiheit setzt einen gesonderten Hinweis in Textform auf diese Rechtsfolge voraus (§ 28 Abs. 4 VVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorsätzlich herbeigeführter Schaden",
            "valeur": "Versicherer nicht leistungspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden beim Dritten vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat (§ 103 VVG)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung 2026 – Obliegenheitsverletzung (Alkohol, ohne Führerschein, Unfallflucht), Höchstgrenzen 5.000 € / 2.500 € nach §§ 5–7 KfzPflVV und Rückgriff nach § 116 VVG?",
            "reponse": "Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dem Unfallgegner immer – auch wenn der eigene Fahrer betrunken war, keinen Führerschein hatte oder Unfallflucht begangen hat (§ 117 Abs. 1 VVG). Ist der Versicherer dem eigenen Versicherungsnehmer gegenüber wegen einer Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise leistungsfrei, holt er sich das Geld anschließend im Regress zurück (§ 116 Abs. 1 VVG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung 2026?",
            "reponse": "Die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) regelt den Mindestinhalt der Kfz-Haftpflichtversicherung, die der Halter nach § 1 PflVG für sich, den Eigentümer und den Fahrer abschließen muss. Die §§ 5–7 KfzPflVV begrenzen, was als Obliegenheit vereinbart werden darf und wie weit der Versicherer sich auf Leistungsfreiheit berufen darf."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung 2026 aus?",
            "reponse": "*Fiktives Beispiel.* F fährt mit dem eigenen, bei V haftpflichtversicherten Pkw alkoholbedingt fahrunsicher und verursacht einen Unfall; der Unfallgegner hat einen Schaden von 30.000 Euro. Gegenüber dem Geschädigten: V reguliert den Schaden, weil die Leistungspflicht gegenüber dem Dritten bestehen bleibt (§ 117 Abs. 1 VVG); der Geschädigte kann V auch direkt in Anspruch nehmen (§ 115 VVG)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q3933476",
        "Q2518189",
        "Q2084288"
    ],
    "valid_from": "1994-08-04",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-05",
    "derniere_verification": "2026-11-05",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/regress-kfz-haftpflicht-obliegenheiten-kfzpflvv"
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