---
title: "Reisen mit Kindern – Ausweis, Kinderreisepass-Aus und Einverständniserklärung"
slug: "reisen-mit-minderjaehrigen-ausweis-einverstaendniserklaerung-passg"
domaine: "reiserecht"
valid_from: "2024-01-01"
valid_to: null
last_reviewed: "2026-11-02"
statut: "In Kraft"
authority_level: "B"
legal_status: "in_force"
license: CC-BY-4.0
url: https://nexvyra.de/fakten/reisen-mit-minderjaehrigen-ausweis-einverstaendniserklaerung-passg.md
wikidata_subjects: []
factcheck_status: "ok"
---

# Reisen mit Kindern – Ausweis, Kinderreisepass-Aus und Einverständniserklärung

## Kurzantwort

Auch Kinder brauchen für Auslandsreisen ein **eigenes Reisedokument** – es gibt keinen Mitreise-Eintrag im Elternpass mehr. Seit dem **1. Januar 2024** werden **keine Kinderreisepässe** mehr ausgestellt; Eltern beantragen stattdessen einen **Reisepass** oder (für Reisen innerhalb vieler europäischer Länder) einen **Personalausweis** für das Kind. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Eine **allgemeine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Einverständniserklärung** der Eltern gibt es für Reisen aus Deutschland nicht; sie wird aber **empfohlen**, wenn ein Kind nur mit einem Elternteil oder mit Dritten reist, und einzelne Zielländer verlangen sie. Welche Dokumente ein Land akzeptiert, regelt **jedes Zielland selbst**.

## Eckdaten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Kinderreisepass | Seit 01.01.2024 keine Neuausstellung und keine Verlängerung mehr; vorhandene Pässe gelten bis zum Ablaufdatum [Gesetz v. 08.10.2023, BGBl. 2023 I Nr. 271; Übergangsregel § 28 PassG] |
| Ersatz | Reisepass oder Personalausweis, ohne Mindestalter – auch für Neugeborene beantragbar [§ 6 Abs. 1 PassG, § 9 Abs. 2 PAuswG] |
| Gültigkeit unter 24 Jahren | Reisepass und Personalausweis jeweils 6 Jahre [§ 5 PassG, § 6 Abs. 3 PAuswG] |
| Ausweispflicht | Personalausweispflicht ab 16 Jahren [§ 1 PAuswG]; Reisepass nur für Reisen nötig |
| Antrag für Minderjährige | Antrag nur durch den/die Sorgeberechtigten mit Aufenthaltsbestimmungsrecht; persönliches Erscheinen [§ 6 Abs. 1 S. 6, 7 PassG; § 9 Abs. 1 S. 6, Abs. 2 PAuswG] |
| Einverständniserklärung | Keine allgemeine Pflicht; Empfehlung bei Reise mit nur einem Elternteil oder Dritten |
| Informationspflicht Veranstalter | Pass- und Visumerfordernisse vor Vertragsschluss [Art. 250 § 3 EGBGB] |
| Zuständige Auskunftsstellen | Auswärtiges Amt (Länderhinweise), Bundespolizei, Pass-/Ausweisbehörde |

## Welche Dokumente braucht ein Kind?

Für Reisen in den **Schengen-Raum** genügt je nach Land ein **Personalausweis** oder **Reisepass**; für Reisen in viele Staaten außerhalb des Schengen-Raums ist der **Reisepass** erforderlich, teils mit **Mindestrestgültigkeit** und teils mit **Visum** oder elektronischer Einreisegenehmigung. Maßgeblich sind immer die **Einreisebestimmungen des Ziellandes** und, wenn die Reise über Drittstaaten führt, auch die Transitregeln. Das Auswärtige Amt veröffentlicht diese Hinweise je Land in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Das Einreise-/Ausreisesystem EES und Visumfragen behandeln eigene Seiten dieses Angebots.

**Veranstalter müssen informieren.** Wer eine **Pauschalreise** bucht, ist vor Vertragsschluss über **Pass- und Visumerfordernisse** zu unterrichten (Art. 250 § 3 EGBGB, umgesetzt aus der Pauschalreiserichtlinie). Fehlt dem Kind bei Antritt das nötige Dokument, haftet der Veranstalter für eine **unterlassene oder falsche Information** – der Reisende trägt dagegen das Risiko, wenn er trotz korrekter Information ohne gültiges Dokument erscheint.

## Kinderreisepass abgeschafft – was gilt jetzt?

Mit Wirkung zum **1. Januar 2024** wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Für **Neuanträge** gilt: Das Kind erhält einen regulären **Reisepass** oder **Personalausweis**. Für Personen **unter 24 Jahren** gelten **sechs Jahre** Gültigkeit. Ein **Kinderreisepass** darf bis zu seinem Ablaufdatum weiter genutzt werden, aber: Nicht jedes Zielland erkennt ihn an. Vor der Reise sollte daher geprüft werden, ob das Zielland den Kinderreisepass akzeptiert. Das ist in der Praxis vor allem bei Fernreisen relevant.

**Beantragung.** Der Antrag wird bei der örtlichen Pass- bzw. Ausweisbehörde gestellt. Bei Minderjährigen ist die **Mitwirkung der Sorgeberechtigten** nötig; Den Antrag kann nur stellen, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat (§ 6 Abs. 1 Satz 6 PassG; für den Personalausweis unter 16 Jahren § 9 Abs. 2 PAuswG). Haben beide Eltern das Sorgerecht, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB) – in der Regel ist daher die **Zustimmung beider** erforderlich. Gebühren und benötigte Unterlagen (Geburtsurkunde, Lichtbild) bestimmt die Behörde vor Ort.

## Einverständniserklärung der Eltern

Eine **gesetzliche Pflicht** zur schriftlichen Einverständniserklärung besteht für Reisen aus Deutschland **nicht**. Trotzdem ist sie sinnvoll:

- **Reise mit einem Elternteil:** Bei Grenzkontrollen oder bei der Einreise in Drittstaaten können Beamte Nachweise verlangen, dass der andere Sorgeberechtigte einverstanden ist.
- **Reise mit Großeltern, Verwandten, Freunden, Schul- oder Vereinsgruppen:** Hier ist eine **schriftliche Vollmacht** der Sorgeberechtigten ratsam, einschließlich Kontaktdaten und Kopie des Ausweises des Unterzeichnenden.
- **Einzelne Zielländer** machen die Vorlage zur Einreisebedingung (häufig auch **übersetzt** und teils **beglaubigt**). Auch hier gilt: Auskunft des Auswärtigen Amts oder der Botschaft des Ziellandes einholen.

Ein verbindliches amtliches Formular gibt es nicht; unverbindliche Muster für eine Reisevollmacht sind online verfügbar (Hinweise beim Auswärtigen Amt und bei der Bundespolizei).

## Sorgerecht und Urlaubsreise

Haben die Eltern das **gemeinsame Sorgerecht**, gilt für Entscheidungen von **erheblicher Bedeutung** der Grundsatz der gemeinsamen Entscheidung (§ 1687 Abs. 1 BGB); Angelegenheiten des **täglichen Lebens** entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, allein. Ob eine **Urlaubsreise** unter die eine oder die andere Kategorie fällt, hängt vom Einzelfall ab (Reiseziel, Dauer, Risiko). Eine **Fernreise** oder ein Aufenthalt in einem Krisengebiet ist eher abstimmungsbedürftig als ein Wochenende im Nachbarland. Bei Streit zwischen den Eltern entscheidet auf Antrag das **Familiengericht**; hier ist rechtlicher Rat empfehlenswert. Ein **eigenmächtiges Verbringen** des Kindes ins Ausland kann strafrechtliche und familienrechtliche Folgen haben.

## Alleinreisende Minderjährige (Flug)

Eine **gesetzliche Mindestaltersgrenze** für das Alleinfliegen enthält das deutsche Recht nicht. Die Regeln legt **jede Airline in ihren Beförderungsbedingungen** fest: üblich sind eine **Altersuntergrenze**, ein **kostenpflichtiger Begleitservice** für jüngere Kinder und eine **Pflicht zur Meldung** vorab, teils mit Übergabe an eine vom Sorgeberechtigten benannte Person am Zielort. Die konkreten Altersgrenzen und Preise unterscheiden sich deutlich und ändern sich; sie sind **bei der gebuchten Airline** zu erfragen. Die Fluggastrechte nach VO (EG) Nr. 261/2004 gelten für Minderjährige uneingeschränkt; bei Betreuungsleistungen sind Kinder ohne Begleitung nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung vorrangig zu behandeln.

## Praxis-Checkliste

1. Zielland-Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt prüfen (Dokumenttyp, Restgültigkeit, Visum).
2. Dokument für das Kind rechtzeitig beantragen; Bearbeitungszeiten der Behörde einplanen.
3. Bei Reise mit nur einem Elternteil oder Dritten: Einverständniserklärung samt Ausweiskopie mitführen.
4. Pauschalreise: Pass- und Visuminformation des Veranstalters aufbewahren.
5. Alleinreisende Kinder: Begleitservice und Altersgrenzen der Airline vorab klären.

## Quellen

- Passgesetz (PassG), §§ 5, 6, 28 – https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/ (Autorität A)
- Personalausweisgesetz (PAuswG), §§ 1, 6, 9 – https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/ (Autorität A)
- Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens v. 08.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271), Wegfall Kinderreisepass m.W.v. 01.01.2024 – konsolidierte Fassung § 28 PassG: https://www.buzer.de/28_PassG.htm (Autorität B, Sekundärspiegel)
- Art. 250 § 3 EGBGB (Informationspflichten Pauschalreise) – https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_250__3.html (Autorität A)
- § 1687 BGB (Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben) – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html (Autorität A)
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 11 – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32004R0261 (Autorität A)
- Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise sowie Hinweise zu Reisen mit Kindern – https://www.auswaertiges-amt.de (Autorität B)
- Bundespolizei, Hinweise zum Reisen mit Kindern – https://www.bundespolizei.de (Autorität B)

## Änderungsverlauf

- 2026-11-01: Erstveröffentlichung als Entwurf mit `factcheck_status: review_needed`. Quell-URLs im VM-Ausfall-Modus nicht per Skript geprüft; Aussagen zu Kinderreisepass-Aus (01.01.2024), 6-Jahres-Gültigkeit und Einverständniserklärung vor Freigabe gegen amtliche Quellen bestätigen.
- 2026-11-02: Faktencheck (Teilkorrektur, nicht freigegeben). Zitat Gültigkeitsdauer korrigiert (§ 7 PassG → § 5 PassG, § 6 Abs. 3 PAuswG); Behauptung eines Bundespolizei-Musters nicht belegbar und neutral umformuliert. NICHT freigegeben: Aussagen zur Zustimmung beider Eltern und zum Personalausweis ab Geburt sind noch nicht gegen Primärquellen belegt. | change_type=factcheck field="content" old="review_needed" new="review_needed" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 02.11.2026)"
- 2026-11-02: Faktencheck (Freigabe, 2. Lauf). Offene Punkte des Vorlaufs geklärt: Antragsrecht für Minderjährige gegen § 6 Abs. 1 S. 6 PassG und § 9 Abs. 2 PAuswG (lxgesetze.de, Stand 16.07.2026) geprüft – kein Mindestalter, Antrag nur durch aufenthaltsbestimmungsberechtigte Sorgeberechtigte; „Zustimmung beider“ über § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB begründet und Normzitate ergänzt. Wegfall Kinderreisepass m.W.v. 01.01.2024 (BGBl. 2023 I Nr. 271) und Übergangsregel § 28 PassG bestätigt. Prüfvermerk im Text entfernt. `factcheck_status` von `review_needed` auf `ok` gesetzt. | change_type=factcheck field="factcheck_status" old="review_needed" new="ok" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 02.11.2026, 2. Lauf)"

## Stand

- Letzte Änderung: 2026-11-02
- Letzte Prüfung: 2026-11-02
- In Kraft seit: 2024-01-01
- Status: In Kraft
- Quellen-Autorität: B
- Lizenz: CC BY 4.0
