---
title: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus 2026 – BAFA-Energieberatung (EBW) und +5 % BEG-Förderung
slug: sanierungsfahrplan-isfp
topic: bau-sanierungsrecht
legal_status: in_force
authority_level: A
valid_from: 2024-01-01
valid_to: 2030-12-31
last_reviewed: 2026-07-11
status: aktuell
license: CC-BY-4.0
url: https://nexvyra.de/fakten/sanierungsfahrplan-isfp.md
wikidata_subjects: [Q131413876]
factcheck_status: ok
---

# Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus 2026 – BAFA-Energieberatung (EBW) und +5 % BEG-Förderung

## Kurzantwort

Der **individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)** ist das zentrale Ergebnis einer geförderten **Energieberatung für Wohngebäude (EBW)**. Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein Wohngebäude über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Die Beratung selbst wird vom **BAFA** mit **50 % des förderfähigen Beratungshonorars** bezuschusst – **maximal 650 €** bei Ein- und Zweifamilienhäusern, **maximal 850 €** bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig **bis zu 250 €** zusätzlich, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.

Der große finanzielle Hebel ist aber der **iSFP-Bonus** in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wird eine im iSFP empfohlene **Effizienzmaßnahme** (z. B. Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um **5 Prozentpunkte**, und die förderfähige Höchstgrenze **verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr**. Der Bonus gilt **15 Jahre** ab Ausstellung des iSFP – **nicht** jedoch für den Heizungstausch (dieser hat mit dem Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus eigene Förderwege).

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Beratungsprogramm | Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), umgesetzt durch das BAFA |
| Rechtsgrundlage iSFP-Bonus | Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1 |
| Zuständige Stelle EBW/iSFP | BAFA |
| Zuschuss Energieberatung | 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars |
| Höchstbetrag EFH/ZFH (1–2 WE) | 650 € |
| Höchstbetrag Wohngebäude ab 3 WE | 850 € |
| Zusatzzuschuss WEG (Erläuterung in Eigentümerversammlung) | einmalig bis zu 250 € (100 % des Honorars, max. 250 €) |
| iSFP-Bonus (BEG EM) | +5 Prozentpunkte auf den Fördersatz der Effizienzmaßnahme |
| Anhebung Förderdeckel mit iSFP | von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr |
| Gültigkeitsdauer iSFP-Bonus | 15 Jahre ab Ausstellung des iSFP |
| iSFP-Bonus ausgeschlossen für | Heizungstausch / Wärmeerzeuger (§ Heizungsförderung, KfW 458) |
| Auszahlung Beratungszuschuss | ausschließlich an den/die Antragsteller/in (nicht ans Beratungsunternehmen) |
| iSFP-Druckapplikation | Version 2.6 (angekündigt 29.05.2026; EPBD-Anpassungen) |

## Geltungsbereich

Antragsberechtigt für die geförderte Energieberatung sind **Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte** von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer **beim BAFA gelisteten, qualifizierten Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten** (Energieeffizienz-Expertenliste, EEE) durchgeführt wird. Der Antrag wird **vor Beginn der Beratung** vom Energieberater im Namen des Antragstellers gestellt.

Der **iSFP-Bonus** greift in der **BEG EM** und setzt voraus, dass ein gültiger, im EBW-Programm geförderter iSFP für das Gebäude vorliegt und die umgesetzte Einzelmaßnahme dort als förderfähige Maßnahme empfohlen wurde. Er betrifft die **Effizienzmaßnahmen** (Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung), die weiterhin über das **BAFA** beantragt werden. Der Wärmeerzeuger-Tausch (z. B. Wärmepumpe, Biomasse) läuft dagegen über die **KfW (Programm 458)** und wird **nicht** vom iSFP-Bonus erfasst – siehe [KfW-Effizienzhaus-Stufen](/fakten/kfw-effizienzhaus-stufen.html) und [65-Prozent-Regel beim Heizungstausch](/fakten/65-prozent-regel-erklaert.html).

## So wirkt der iSFP-Bonus (Rechenbeispiel)

Eine Fassadendämmung kostet 50.000 €.

- **Ohne iSFP:** Der Förderdeckel liegt bei 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Bei der Grundförderung von 15 % ergibt das einen Zuschuss von **4.500 €** (15 % von 30.000 €).
- **Mit iSFP:** Der Deckel steigt auf 60.000 €, es sind also die vollen 50.000 € förderfähig, und der Fördersatz steigt auf 20 % (15 % + 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus). Der Zuschuss beträgt **10.000 €** (20 % von 50.000 €).

Allein durch den iSFP steigt der Zuschuss in diesem Beispiel um **5.500 €** – ein Vielfaches der Beratungskosten nach Abzug des BAFA-Zuschusses.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **„Der iSFP-Bonus gilt auch für meine neue Wärmepumpe."** Falsch – der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt nur für **Effizienzmaßnahmen** (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung), nicht für den Wärmeerzeuger-Tausch. Dort gibt es stattdessen den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommens-Bonus.
- **„Der Bonus verfällt sofort, wenn ich nicht sofort saniere."** Nein – der iSFP-Bonus ist **15 Jahre** ab Ausstellung des iSFP gültig; die empfohlenen Maßnahmen können über diesen Zeitraum gestreckt umgesetzt werden.
- **„Der iSFP muss exakt Punkt für Punkt umgesetzt werden."** Nicht zwingend – geringfügige Abweichungen (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke statt der Dachschräge) sind unschädlich, solange die Maßnahme im iSFP beschrieben ist und die technischen Mindestanforderungen der BEG EM eingehalten werden.
- **„Der Beratungszuschuss wird an den Energieberater gezahlt."** Nein – der Zuschuss wird ausschließlich an den/die Antragsteller/in ausgezahlt; die Beratungskosten sind zunächst in voller Höhe vorzustrecken.
- **„650 € Zuschuss bekomme ich immer."** Nur bei entsprechendem Honorar – der Zuschuss beträgt 50 % des Honorars **bis** zum Höchstbetrag; ist das Honorar niedriger, ist auch der Zuschuss niedriger.

## Quellen

- BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Zuschusshöhen (50 %, max. 650 €/850 €, WEG 250 €), Ablauf und iSFP-Anforderungen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- BMWE / energiewechsel.de – Erfolgreich sanieren mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html
- Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1 (Grundlage iSFP-Bonus, Förderdeckel 30.000/60.000 €, 15-Jahres-Frist): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf
- Förderdatenbank des Bundes – Energieberatung für Wohngebäude: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieberatung-fuer-wohngebaude.html

## Änderungsverlauf

- 2026-07-11: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Zuschusshöhen (50 %, max. 650 €/850 €, WEG-Erläuterungszuschuss 250 €) und Auszahlungsmodalität gegen die amtliche BAFA-Programmseite gegengeprüft; iSFP-Bonus-Mechanik (+5 Prozentpunkte, Förderdeckel 30.000 → 60.000 € je WE/Jahr, 15-Jahres-Frist, Ausschluss Wärmeerzeuger) gegen BEG-EM-Richtlinie und BAFA-FAQ belegt. factcheck_status=review_needed wegen offener Laufzeitfrage der EBW-Richtlinie (nach Sekundärquellen bis 31.12.2026 befristet) – amtliche Bestätigung ausstehend. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"

## Stand

- Stand: 2026-07-11
- Gültig ab: 2024-01-01 (iSFP-Bonus in der BEG EM in der Fassung vom 21.12.2023)
- Gültig bis: 2030-12-31 (Laufzeit der BEG-EM-Förderrichtlinie; die EBW-Beratungsrichtlinie ist nach Sekundärquellen bis 31.12.2026 befristet – zu prüfen)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (amtliche BAFA-Programmseite und BEG-EM-Richtlinie) ergänzt um BMWE-/Förderdatenbank-Programmseiten
- Lizenz: CC BY 4.0
- Hinweis: factcheck_status=review_needed – siehe Änderungsverlauf.
