{
    "slug": "selbstvornahme-werkvertrag-637-bgb",
    "titre": "Selbstvornahme und Aufwendungsersatz beim Werkvertrag (§ 637 BGB) – Fristsetzung, Vorschuss und die Grenzen",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 637 BGB erlaubt es dem Besteller eines mangelhaften Werks, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Unternehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu…",
    "resume_court": "**§ 637 BGB** erlaubt es dem Besteller eines mangelhaften Werks, den Mangel **selbst zu beseitigen** und vom Unternehmer **Ersatz der erforderlichen Aufwendungen** zu verlangen. Voraussetzung ist nach **Absatz 1** der **erfolglose Ablauf einer vom Besteller zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist** – und dass der Unternehmer die Nacherfüllung **nicht zu Recht verweigert** hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich in den Fällen des **§ 323 Abs. 2 BGB** (entsprechende Anwendung) sowie dann, wenn die Nacherfüllung **fehlgeschlagen** oder dem Besteller **unzumutbar** ist (**Absatz 2**). Praktisch am wichtigsten ist **Absatz 3**: Der Besteller kann für die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen **Vorschuss** verlangen und muss die Reparatur damit nicht vorfinanzieren. Wer dagegen ohne Fristsetzung selbst repariert, steht in aller Regel mit leeren Händen da – die Nacherfüllung ist zuerst **Recht des Unternehmers**, der nach § 635 Abs. 1 BGB sogar wählen darf, ob er nachbessert oder neu herstellt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Regelungsort",
            "valeur": "§ 637 BGB, Buch 2, Abschnitt 8, Titel 9 (Werkvertrag und ähnliche Verträge), Untertitel 1 [gesetze-im-internet.de, § 637 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einstieg über den Rechtebehelfskatalog",
            "valeur": "§ 634 Nr. 2 BGB – „nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen\u0022 [§ 634 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundvoraussetzung",
            "valeur": "erfolgloser Ablauf einer vom Besteller zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist [§ 637 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge",
            "valeur": "Mangelbeseitigung durch den Besteller und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen [§ 637 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss",
            "valeur": "wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert – Sperre des gesamten Anspruchs, nicht nur der Frist [§ 637 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wann darf verweigert werden",
            "valeur": "bei unverhältnismäßigen Kosten der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB), unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB [§ 635 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist entbehrlich (Verweis)",
            "valeur": "§ 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung: ernsthafte und endgültige Verweigerung (Nr. 1), Fixgeschäft (Nr. 2), besondere Umstände mit Interessenabwägung (Nr. 3) [§ 637 Abs. 2 Satz 1, § 323 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist entbehrlich (eigenständig)",
            "valeur": "wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist [§ 637 Abs. 2 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorschuss",
            "valeur": "Der Besteller kann für die erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen – ohne betragsmäßige Obergrenze im Gesetz [§ 637 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Charakter des Vorschusses",
            "valeur": "zweckgebunden und abzurechnen; nicht auf endgültige Abwicklung gerichtet [BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17, Rn. 54]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entstehungszeitpunkt",
            "valeur": "Selbstvornahmerecht und Vorschussanspruch entstehen mit erfolglosem Ablauf der angemessenen Nacherfüllungsfrist [BGH, VII ZR 46/17, Rn. 50]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis zum Schadensersatz",
            "valeur": "Wer „kleinen Schadensersatz\u0022 nach § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB verlangt hat, kann grundsätzlich weiterhin Vorschuss nach § 634 Nr. 2, § 637 BGB fordern, wenn er den Mangel beseitigen will [BGH, VII ZR 46/17, Leitsatz 3 b]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Preis dieses Wechsels",
            "valeur": "Der Nacherfüllungsanspruch ist nach § 281 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, sobald Schadensersatz statt der Leistung verlangt wurde – der Rückweg zur Nachbesserung bleibt versperrt [§ 281 Abs. 4 BGB; BGH, VII ZR 46/17, Rn. 51]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine fiktiven Kosten beim Schadensersatz",
            "valeur": "Wer das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den kleinen Schadensersatz nicht nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen [BGH, VII ZR 46/17, Leitsatz 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlrecht bei der Nacherfüllung",
            "valeur": "liegt beim Unternehmer: Mangel beseitigen oder neues Werk herstellen [§ 635 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer trägt die Nacherfüllungskosten",
            "valeur": "der Unternehmer, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten [§ 635 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung des Anspruchs",
            "valeur": "§ 637 BGB steht in § 634 Nr. 2 BGB und unterliegt damit § 634a BGB: zwei Jahre (Abs. 1 Nr. 1), fünf Jahre beim Bauwerk (Abs. 1 Nr. 2), Beginn mit der Abnahme (Abs. 2) [§ 634a Abs. 1 und 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze jeder Haftungsbeschränkung",
            "valeur": "keine Berufung auf einen Ausschluss bei arglistigem Verschweigen oder Beschaffenheitsgarantie [§ 639 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitliche Anwendung",
            "valeur": "Für vor dem 1. Januar 2018 entstandene Schuldverhältnisse gilt das BGB in der bis dahin geltenden Fassung [Art. 229 § 39 EGBGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 637 BGB – Selbstvornahme; Fristsetzung und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (Abs. 1), Entbehrlichkeit der Frist über § 323 Abs. 2 BGB sowie bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit (Abs. 2), Vorschussanspruch (Abs. 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__637.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 635 BGB – Nacherfüllung; Wahlrecht des Unternehmers (Abs. 1), Kostentragung (Abs. 2), Verweigerung bei unverhältnismäßigen Kosten (Abs. 3), Rückgewähr des mangelhaften Werks (Abs. 4)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 634 BGB – Rechte des Bestellers bei Mängeln; Katalog der Nummern 1 bis 4 mit der Selbstvornahme in Nummer 2",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 636 BGB – Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz; Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei Verweigerung nach § 635 Abs. 3, Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__636.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 323 BGB – Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung; Absatz 2 mit den drei Fällen der entbehrlichen Fristsetzung, auf den § 637 Abs. 2 Satz 1 BGB verweist",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 633 BGB – Sach- und Rechtsmangel; vereinbarte Beschaffenheit, vorausgesetzte und gewöhnliche Verwendung, Aliud und Mindermenge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__633.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 638 BGB – Minderung; Herabsetzung der Vergütung im Wertverhältnis, Schätzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__638.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 275 BGB – Ausschluss der Leistungspflicht; grobes Missverhältnis von Aufwand und Leistungsinteresse (Abs. 2), persönlich zu erbringende Leistung (Abs. 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche; Zwei- und Fünfjahresfrist, Fristbeginn mit der Abnahme",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 640 BGB – Abnahme; Abnahmepflicht, fiktive Abnahme, Rechtsverlust bei vorbehaltloser Abnahme trotz Mangelkenntnis (Abs. 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 639 BGB – Haftungsausschluss; keine Berufung auf Beschränkungen bei Arglist oder Beschaffenheitsgarantie",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__639.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650a BGB – Bauvertrag; der Bauvertrag als besonders geregelter Werkvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 281 BGB – Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung; Ausschluss des Leistungsanspruchs nach Absatz 4",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__281.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 – VII ZR 46/17 (BGHZ 218, 1; ECLI:DE:BGH:2018:220218UVIIZR46.17.0) – Aufgabe der Rechtsprechung zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten (Leitsatz 1), alternative Schadensbemessung (Leitsatz 2), Fortbestehen des Vorschussanspruchs nach § 634 Nr. 2, § 637 BGB auch nach Wahl des kleinen Schadensersatzes (Leitsatz 3 b), Entstehung von Selbstvornahmerecht und Vorschussanspruch mit erfolglosem Fristablauf (Rn. 50) sowie Zweckbindung und Abrechnungspflicht des Vorschusses (Rn. 54); amtliches Entscheidungsdokument",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2017/VII_ZR__46-17A.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bürgerliches Gesetzbuch – Gesamtausgabe mit Vollzitat und Standangabe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Werkvertrag – Mängelrechte des Bestellers (§ 634 BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/werkvertrag-mangelrechte-634-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verjährung der Mängelansprüche beim Werk- und Bauvertrag (§ 634a BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/verjaehrung-maengelansprueche-634a-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Abnahme des Bauwerks (§ 640 BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/bauabnahme-640-bgb-werkvertrag.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/bauhandwerkersicherung-650f-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verbraucherbauvertrag (§§ 650i–650o BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/verbraucherbauvertrag-650i-bgb.md",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Selbstvornahme und Aufwendungsersatz im Mietrecht (§ 536a Abs. 2 BGB)",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/selbstvornahme-aufwendungsersatz-536a-bgb.md",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Selbstvornahme und Aufwendungsersatz beim Werkvertrag (§ 637 BGB) – Fristsetzung, Vorschuss und die Grenzen?",
            "reponse": "§ 637 BGB erlaubt es dem Besteller eines mangelhaften Werks, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Unternehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Voraussetzung ist nach Absatz 1 der erfolglose Ablauf einer vom Besteller zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist – und dass der Unternehmer die Nacherfüllung nicht zu Recht verweigert hat."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Selbstvornahme und Aufwendungsersatz beim Werkvertrag (§ 637 BGB)?",
            "reponse": "§ 637 BGB gilt für den Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB – und damit auch für den Bauvertrag, der nach § 650a BGB nur ein besonders geregelter Werkvertrag ist. Erfasst sind also gleichermaßen die Reparatur einer Maschine, der Einbau einer Heizungsanlage, ein Dachdeckerauftrag und ein kompletter Rohbau. Ausgangspunkt ist ein Mangel. Der Unternehmer schuldet nach § 633 Abs."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Selbstvornahme und Aufwendungsersatz beim Werkvertrag (§ 637 BGB)?",
            "reponse": "Berechtigte Verweigerung der Nacherfüllung. § 637 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB nimmt dem Besteller Selbstvornahme und Vorschuss, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Der praktisch wichtigste Fall steht in § 635 Abs. 3 BGB: Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie „nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist\u0022 – unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB. § 275 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Selbstvornahme und Aufwendungsersatz beim Werkvertrag (§ 637 BGB)?",
            "reponse": "Ohne Fristsetzung selbst reparieren. Das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler. § 637 Abs. 1 BGB knüpft den Anspruch an den erfolglosen Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist. Wer den Handwerker gar nicht erst zur Nachbesserung auffordert, hat keinen Aufwendungsersatzanspruch – und behält die Rechnung des Zweitunternehmers selbst. Eine Mängelrüge für eine Fristsetzung halten."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Selbstvornahme und Aufwendungsersatz beim Werkvertrag (§ 637 BGB) aus?",
            "reponse": "Eine Bauherrin lässt an ihrem Einfamilienhaus eine Fußbodenheizung einbauen. Vereinbarte Vergütung: 18.000 €. Nach der Abnahme am 3. März 2026 bleibt ein Raum dauerhaft kalt; ein Sachverständiger stellt einen Verlegefehler in einem Heizkreis fest. Schritt 1 – Nacherfüllung verlangen. Die Bauherrin fordert den Betrieb schriftlich zur Mangelbeseitigung auf und setzt eine Frist bis zum 10. April 2026."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q15854024",
        "Q1361686",
        "Q811937",
        "Q329717"
    ],
    "valid_from": "2018-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-21",
    "derniere_verification": "2026-09-21",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/selbstvornahme-werkvertrag-637-bgb"
}