{
    "slug": "solarpflicht-brandenburg",
    "titre": "Solarpflicht Brandenburg – § 32a BbgBO 2024 bis 2026, seit 30.06.2026 aufgehoben",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "abroge",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Brandenburg hat seit dem 30. Juni 2026 keine landesrechtliche Solarpflicht mehr. Zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 29. Juni 2026 galt mit § 32a BbgBO eine…",
    "resume_court": "Brandenburg hat **seit dem 30. Juni 2026 keine landesrechtliche Solarpflicht\nmehr**. Zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 29. Juni 2026 galt mit § 32a BbgBO\neine Pflicht, bei **überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzten\nNeubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche** mindestens die Hälfte der\nDachfläche mit Photovoltaik auszustatten, ebenso bei einer vollständigen\nDacherneuerung; für **offene Stellplatzanlagen von Nichtwohngebäuden mit mehr\nals 35 Stellplätzen** war eine PV-Überdachung vorgeschrieben. **Private\nWohngebäude waren nie erfasst.** Der Brandenburger Landtag hat die Vorschrift\nmit dem Vierten Gesetz zur Änderung der BbgBO vom 29.06.2026 ersatzlos\ngestrichen; die Landesregierung begründete dies mit dem Ziel, schneller,\neinfacher und kostengünstiger bauen zu können. Wer heute in Brandenburg\nplant, hat also **keine** landesrechtliche PV-Pflicht mehr zu beachten – ab\n**1. Januar 2027** greift stattdessen bundesweit der Stufenplan des § 106\nGModG.",
    "faits": [
        {
            "point": "Ehemalige Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 32a BbgBO „Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eingeführt durch",
            "valeur": "Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 28.09.2023 (GVBl. I Nr. 18)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsstichtag der Pflicht",
            "valeur": "Bauantrag ab 1. Juni 2024 bei der Bauaufsichtsbehörde",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gebäudepflicht (Abs. 1)",
            "valeur": "Dachfläche ≥ 50 m² bei überwiegend öffentlich oder überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden → mind. 50 % der Dachfläche mit Photovoltaik; galt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parkplatzpflicht (Abs. 2)",
            "valeur": "offene, solarnutzungsgeeignete Stellplatzanlage eines Nichtwohngebäudes mit mehr als 35 Stellplätzen → PV-Anlage über der Stellplatzfläche; Solarthermie stand dem gleich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Private Wohngebäude",
            "valeur": "nie erfasst – Abs. 1 nannte ausschließlich öffentlich bzw. gewerblich genutzte Gebäude",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahmen (Abs. 3)",
            "valeur": "entfielen bei Widerspruch zu anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten, technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder geplanter Solarthermie-Anlage; Bauaufsichtsbehörde konnte für Parkplätze zusätzlich aus städtebaulichen Gründen befreien",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufhebung",
            "valeur": "„§ 32a wird aufgehoben\u0022 – Art. 1 Nr. 17 Viertes Gesetz zur Änderung der BbgBO vom 29.06.2026 (GVBl. I Nr. 20, S. 23)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Inkrafttreten der Aufhebung",
            "valeur": "30. Juni 2026 (Tag nach der Verkündung, Art. 3 Abs. 1 des Änderungsgesetzes)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Letzter Geltungstag von § 32a",
            "valeur": "29. Juni 2026",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Amtlich genannter Zweck der Novelle",
            "valeur": "schnelleres, digitaleres, einfacheres und kostengünstigeres Bauen (Pressemitteilung MIL Brandenburg, 19.06.2026)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aktuelle Rechtslage in Brandenburg",
            "valeur": "keine landesrechtliche PV-Pflicht mehr für Neubau oder Dachsanierung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bundesrechtlicher Ausblick",
            "valeur": "§ 106 GModG – bundesweite Solarpflicht ab 1. Januar 2027 (Stufenplan für Nichtwohn- und Wohngebäude sowie Parkplätze)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "GModG § 106 – bundesweite Solarpflicht ab 2027",
            "url": "https://nexvyra.de/fakten/gmodg-106-solarpflicht-bund.md",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Solarpflicht Brandenburg – § 32a BbgBO 2024 bis 2026, seit 30.06.2026 aufgehoben?",
            "reponse": "Brandenburg hat **seit dem 30. Juni 2026 keine landesrechtliche Solarpflicht mehr**. Zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 29. Juni 2026 galt mit § 32a BbgBO eine Pflicht, bei **überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzten Neubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche** mindestens die Hälfte der Dachfläche mit Photovoltaik auszustatten, ebenso bei einer vollständigen Dacherneuerung; für **offene Stellplatzanlagen von…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Solarpflicht Brandenburg?",
            "reponse": "„In Brandenburg gilt eine Solarpflicht.\u0022 Nicht mehr. § 32a BbgBO ist seit dem 30. Juni 2026 aufgehoben; wer die Vorschrift heute noch zitiert, zitiert außer Kraft getretenes Recht. „Die Solarpflicht galt für alle Neubauten.\u0022 Falsch, selbst zu ihrer Geltungszeit. § 32a Abs. 1 erfasste nur **überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzte** Gebäude ab 50 m² Dachfläche – private Wohngebäude waren nie betroffen."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Solarpflicht Brandenburg aus?",
            "reponse": "Ein Logistikunternehmen reicht im März 2025 einen Bauantrag für eine neue Lagerhalle mit 3.000 m² Dachfläche und einem offenen Mitarbeiterparkplatz mit 48 Stellplätzen in Brandenburg an der Havel ein. Nach damaligem Recht musste das Unternehmen sowohl die Dachpflicht (mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaik, da gewerblich genutzt und Bauantrag nach dem 1."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q192127"
    ],
    "valid_from": "2024-06-01",
    "valid_to": "2026-06-29",
    "derniere_revision": "2026-09-27",
    "derniere_verification": "2026-09-27",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/solarpflicht-brandenburg"
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