{
    "slug": "sonderkuendigungsrecht-mieterhoehung-561-bgb",
    "titre": "Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Erhöht der Vermieter die Miete nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) oder § 559 BGB (Modernisierungsmieterhöhung), kann der Mieter das…",
    "resume_court": "Erhöht der Vermieter die Miete nach **§ 558 BGB** (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) oder **§ 559 BGB** (Modernisierungsmieterhöhung), kann der Mieter das Mietverhältnis nach **§ 561 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen**. Die Kündigung muss **bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang** der Erhöhungserklärung erklärt werden und wirkt **zum Ablauf des übernächsten Monats**. Kündigt der Mieter wirksam, **tritt die Mieterhöhung nicht ein** – bis zum Ende des Mietverhältnisses schuldet er weiterhin nur die bisherige Miete. Das Sonderkündigungsrecht gilt ausdrücklich **nur** bei Erhöhungen nach §§ 558 und 559 BGB, **nicht** bei der Umlage von Betriebskosten nach § 560 BGB und nicht bei Staffel- (§ 557a BGB) oder Indexmiete (§ 557b BGB). Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist nach § 561 Abs. 2 BGB unwirksam.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 561 BGB – Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung [gesetze-im-internet.de, § 561 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslösendes Ereignis",
            "valeur": "Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) oder § 559 BGB (Modernisierung) [§ 561 Abs. 1 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungserklärungsfrist",
            "valeur": "bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung [§ 561 Abs. 1 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirksamkeitstermin der Kündigung",
            "valeur": "außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats [§ 561 Abs. 1 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge einer wirksamen Kündigung",
            "valeur": "die Mieterhöhung tritt nicht ein; bis Vertragsende gilt die bisherige Miete [§ 561 Abs. 1 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht erfasste Erhöhungsarten",
            "valeur": "Betriebskostenumlage (§ 560 BGB), Staffelmiete (§ 557a BGB), Indexmiete (§ 557b BGB) – dort gibt es kein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unabdingbarkeit",
            "valeur": "zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam [§ 561 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Späterer Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung",
            "valeur": "benennt der Vermieter einen späteren als den sich aus § 558b Abs. 1 BGB ergebenden Zeitpunkt, kann der Mieter bis unmittelbar vor Eintritt der Erhöhung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen [BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 280/12]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis zur Geschäftsraummiete",
            "valeur": "entsprechende Anwendung nach der amtlichen Fußnote zu § 561 i. V. m. § 578 Abs. 3 Satz 1 BGB",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 561 BGB (Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung, Volltext)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__561.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 558b BGB (Zustimmung zur Mieterhöhung, Fristen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 559 BGB (Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 560 BGB (Veränderungen von Betriebskosten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 280/12 (amtlicher Volltext)",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE316592013\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 280/12 (Entscheidungs-PDF)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2012/VIII_ZR_280-12.pdf?__blob=publicationFile",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)?",
            "reponse": "Erhöht der Vermieter die Miete nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) oder § 559 BGB (Modernisierungsmieterhöhung), kann der Mieter das Mietverhältnis nach § 561 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung erklärt werden und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Miete…?",
            "reponse": "§ 561 BGB gilt für Wohnraummietverhältnisse, in denen der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) oder nach § 559 BGB (Modernisierungsmieterhöhung) geltend macht. Das Recht steht allein dem Mieter zu; es ist ein eigenständiges außerordentliches Kündigungsrecht, unabhängig davon, ob der Mieter der Erhöhung nach § 558b BGB zustimmt oder nicht."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Miete…?",
            "reponse": "„Das Sonderkündigungsrecht gilt bei jeder Mieterhöhung.“ Falsch. Es gilt nur bei Erhöhungen nach §§ 558 und 559 BGB. Bei einer Umlage gestiegener Betriebskosten nach § 560 BGB sowie bei vereinbarter Staffel- oder Indexmiete besteht kein Kündigungsrecht aus § 561 BGB. „Wer kündigt, muss die erhöhte Miete trotzdem bis zum Auszug zahlen.“ Falsch. Nach § 561 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Miete… aus?",
            "reponse": "Der Vermieter verlangt mit einem Schreiben, das dem Mieter am 10. März zugeht, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB. Der Mieter kann die außerordentliche Kündigung nach § 561 Abs. 1 BGB bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang, also bis 31. Mai, erklären. Kündigt er beispielsweise am 25. Mai, endet das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats, also zum 31. Juli."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q58081925",
        "Q165728",
        "Q1797063"
    ],
    "valid_from": "2001-09-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-23",
    "derniere_verification": "2026-09-23",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/sonderkuendigungsrecht-mieterhoehung-561-bgb"
}