{
    "slug": "sonstige-pflichten-fahrzeugfuehrer-23-stvo",
    "titre": "Sicht, Gehör \u0026 Fahrzeugzustand 2026 – sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Mängel unterwegs und Verhüllungsverbot (§ 23 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 23 StVO macht die Person am Steuer für mehr verantwortlich als nur für das Fahren selbst. Nach Absatz 1 muss sie dafür sorgen, dass ihre Sicht und ihr Gehör…",
    "resume_court": "**§ 23 StVO** macht die Person am Steuer für mehr verantwortlich als nur für das Fahren selbst. Nach **Absatz 1** muss sie dafür sorgen, dass ihre **Sicht und ihr Gehör** nicht durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden, dass **Fahrzeug, Zug, Gespann, Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig** sind, dass die **Kennzeichen stets gut lesbar** sind und dass die vorgeschriebene **Beleuchtung auch am Tage vorhanden und betriebsbereit** ist. Treten **unterwegs Mängel** auf, die die Verkehrssicherheit **wesentlich** beeinträchtigen und nicht alsbald beseitigt werden können, ist das Fahrzeug nach **Absatz 2** auf dem **kürzesten Weg aus dem Verkehr zu ziehen**.\n\nWeitere Regeln in § 23 StVO: Wer ein Kraftfahrzeug über **3,5 t** führt, muss oberhalb von **30 km/h** das vorgeschriebene **Notbremsassistenzsystem** eingeschaltet lassen (**Abs. 1d**); Rad- und Kraftradfahrende dürfen sich **nicht an Fahrzeuge anhängen** und **nicht freihändig** fahren (**Abs. 3**); und am Steuer eines Kraftfahrzeugs darf das **Gesicht nicht unkenntlich verhüllt** werden (**Abs. 4**). Die Handy-Regel (Abs. 1a/1b) und das Verbot von Radarwarnern (Abs. 1c) sind auf eigenen Seiten behandelt.\n\nDie Regelsätze der amtlichen BKatV reichen von **5 Euro** (unleserliches Kennzeichen, Nr. 107.3) über **10 Euro** (beeinträchtigte Sicht oder Gehör, Nr. 107.1) bis zu **80 Euro und 1 Punkt** (nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug mit **wesentlicher** Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, Nr. 108) und **100 Euro und 1 Punkt** (Notbremsassistent ausgeschaltet, Nr. 109). Für den **Halter**, der die Fahrt eines solchen Fahrzeugs anordnet oder zulässt, gilt zusätzlich **§ 31 Abs. 2 StVZO** mit Regelsätzen von **90 bis 270 Euro** und **1 Punkt** (Nr. 189 BKat).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 23 StVO (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden), § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO, § 24 Abs. 1 StVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung StVO",
            "valeur": "Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 30.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sicht und Gehör",
            "valeur": "Fahrzeugführende sind verantwortlich, dass Sicht und Gehör nicht durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorschriftsmäßigkeit",
            "valeur": "Fahrzeug, Zug, Gespann, Ladung und Besetzung müssen vorschriftsmäßig sein; die Verkehrssicherheit darf durch Ladung oder Besetzung nicht leiden (§ 23 Abs. 1 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kennzeichen",
            "valeur": "vorgeschriebene Kennzeichen müssen stets gut lesbar sein (§ 23 Abs. 1 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beleuchtung",
            "valeur": "vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen an Kfz und Anhängern müssen auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein (§ 23 Abs. 1 Satz 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Notbremsassistent",
            "valeur": "Kfz mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t: vorgeschriebenes Notbremsassistenzsystem bei mehr als 30 km/h eingeschaltet (§ 23 Abs. 1d StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mängel unterwegs",
            "valeur": "bei wesentlichen, nicht alsbald behebbaren Mängeln auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen; Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden (§ 23 Abs. 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rad und Kraftrad",
            "valeur": "nicht an Fahrzeuge anhängen, nicht freihändig fahren, Füße nur bei Bedarf des Straßenzustands von Pedalen/Fußrasten (§ 23 Abs. 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhüllungsverbot",
            "valeur": "Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht so verhüllen/verdecken, dass man nicht mehr erkennbar ist; Ausnahme: Schutzhelmpflicht nach § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO (§ 23 Abs. 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Halterverantwortung",
            "valeur": "Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass Fahrzeug, Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind (§ 31 Abs. 2 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sichtfeld (Bauvorschrift)",
            "valeur": "ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen (§ 35b Abs. 2 StVZO); sichtrelevante Scheiben klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei (§ 40 Abs. 1 Satz 3 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Sicht/Gehör beeinträchtigt",
            "valeur": "10 € (Nr. 107.1 BKat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz nicht vorschriftsmäßig",
            "valeur": "25 € (Nr. 107.2 BKat); bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 80 €, 1 Punkt (Nr. 108 BKat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Kennzeichen unleserlich",
            "valeur": "5 € (Nr. 107.3 BKat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Beleuchtung am Tage",
            "valeur": "20 €, mit Gefährdung 25 €, mit Sachbeschädigung 35 € (Nr. 107.4–107.4.2 BKat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Notbremsassistent",
            "valeur": "100 €, 1 Punkt (Nr. 109 BKat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Mängel – nicht aus dem Verkehr gezogen",
            "valeur": "10 € (Nr. 110 BKat)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Gesicht verhüllt",
            "valeur": "60 € (Nr. 247a BKat, Abschnitt II – vorsätzliche Begehung), kein Punkt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelsatz Halter § 31 Abs. 2 StVZO",
            "valeur": "90/180 € (ungeeigneter Fahrer), 135/270 € (nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug bzw. Ladung/Besetzung), jeweils 1 Punkt (Nr. 189 BKat, Anlage 13 FeV Nr. 3.5.2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeldrahmen",
            "valeur": "bis 2.000 € (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Sicht, Gehör \u0026 Fahrzeugzustand 2026 – sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, Mängel unterwegs und Verhüllungsverbot (§ 23 StVO)?",
            "reponse": "§ 23 StVO macht die Person am Steuer für mehr verantwortlich als nur für das Fahren selbst. Nach Absatz 1 muss sie dafür sorgen, dass ihre Sicht und ihr Gehör nicht durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden, dass Fahrzeug, Zug, Gespann, Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind und dass die vorgeschriebene Beleuchtung auch…"
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    ],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q2354997"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-08",
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    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/sonstige-pflichten-fahrzeugfuehrer-23-stvo"
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