{
    "slug": "tachomanipulation-wegstreckenzaehler-22b-stvg",
    "titre": "Tachomanipulation 2026 – Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (§ 22b StVG), Betrug beim Gebrauchtwagenverkauf und Käuferrechte",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer den Kilometerstand eines Kraftfahrzeugs manipuliert, macht sich nach § 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar. Strafbar ist bereits das Verfälschen der Messung…",
    "resume_court": "Wer den **Kilometerstand eines Kraftfahrzeugs manipuliert**, macht sich nach **§ 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG** strafbar. Strafbar ist bereits das **Verfälschen der Messung** des Wegstreckenzählers durch Einwirkung auf das Gerät oder auf den Messvorgang – ein späterer Verkauf ist dafür nicht erforderlich. Die Strafe ist **Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe**. Dieselbe Strafe droht nach **§ 22b Abs. 1 Nr. 2 StVG**, wer die Funktion eines **Geschwindigkeitsbegrenzers** aufhebt oder beeinträchtigt, und nach **Nr. 3**, wer **Software** für solche Manipulationen herstellt, beschafft, anbietet oder weitergibt.\n\nWird ein Fahrzeug mit zurückgedrehtem Tacho **verkauft**, tritt regelmäßig **Betrug nach § 263 StGB** hinzu – mit einem Strafrahmen bis zu **fünf Jahren**, bei gewerbsmäßigem Handeln in der Regel **sechs Monate bis zehn Jahre**. Für die Käuferin oder den Käufer ist die falsche Laufleistung ein **Sachmangel** (§ 434 BGB). Hat der Verkäufer davon gewusst, schützt ihn ein **Gewährleistungsausschluss nicht** (§ 444 BGB); zusätzlich kommt die **Anfechtung wegen arglistiger Täuschung** (§ 123 BGB) in Betracht.\n\nPunkte in Flensburg gibt es für § 22b StVG und § 263 StGB **nicht**: Beide Tatbestände stehen nicht in **Anlage 13 zur FeV**. Anders bei Lkw und Bussen: Wer ohne funktionierenden, vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer fährt, zahlt nach der amtlichen **BKatV-Anlage 100 €** (Halter **150 €**) und erhält jeweils **einen Punkt**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 22b StVG (Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Straftat (Vergehen), kein Bußgeldtatbestand",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Strafrahmen",
            "valeur": "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 22b Abs. 1 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tathandlung Nr. 1",
            "valeur": "Messung eines Wegstreckenzählers durch Einwirkung auf Gerät oder Messvorgang verfälschen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tathandlung Nr. 2",
            "valeur": "Bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers aufheben oder beeinträchtigen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tathandlung Nr. 3",
            "valeur": "Vorbereitung: Manipulationssoftware herstellen, sich oder anderen verschaffen, feilhalten oder überlassen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tätige Reue (nur Nr. 3)",
            "valeur": "§ 149 Abs. 2 und 3 StGB gilt entsprechend (§ 22b Abs. 2 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einziehung",
            "valeur": "Tatgegenstände können eingezogen werden, § 74a StGB anwendbar (§ 22b Abs. 3 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verkauf mit falschem km-Stand",
            "valeur": "Zusätzlich Betrug, § 263 Abs. 1 StGB – bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe, Versuch strafbar",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gewerbsmäßiger Betrug",
            "valeur": "Besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB – sechs Monate bis zehn Jahre",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfolgungsverjährung",
            "valeur": "§ 22b StVG: drei Jahre; § 263 StGB: fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 und 5 StGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zulässige Toleranz des Wegstreckenzählers",
            "valeur": "± 4 % gegenüber der tatsächlich zurückgelegten Strecke (§ 57 Abs. 3 Satz 2 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geschwindigkeitsbegrenzer Pflicht",
            "valeur": "Kraftomnibusse sowie Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen über 3,5 t zGM (§ 57c Abs. 2 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einstellung des Begrenzers",
            "valeur": "Busse ≤ 100 km/h, Lkw/Zugmaschinen ≤ 90 km/h, jeweils einschließlich aller Toleranzen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschaltbarkeit",
            "valeur": "Begrenzer darf nicht ausgeschaltet werden können (§ 57c Abs. 5 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Fahrer ohne/mit verstelltem Begrenzer",
            "valeur": "BKat Nr. 223 – 100 €, 1 Punkt (Anlage 13 FeV Nr. 3.5.10)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Halter",
            "valeur": "BKat Nr. 224 – 150 €, 1 Punkt (Anlage 13 FeV Nr. 3.5.10)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Punkte für § 22b StVG / § 263 StGB",
            "valeur": "Keine – nicht in Anlage 13 FeV aufgeführt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Käuferrechte",
            "valeur": "§§ 434, 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Haftungsausschluss",
            "valeur": "Unwirksam, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung bei Arglist",
            "valeur": "Regelmäßige Verjährungsfrist statt zwei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB)",
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    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Tachomanipulation 2026 – Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (§ 22b StVG), Betrug beim Gebrauchtwagenverkauf und Käuferrechte?",
            "reponse": "Wer den Kilometerstand eines Kraftfahrzeugs manipuliert, macht sich nach § 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar. Strafbar ist bereits das Verfälschen der Messung des Wegstreckenzählers durch Einwirkung auf das Gerät oder auf den Messvorgang – ein späterer Verkauf ist dafür nicht erforderlich. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dieselbe Strafe droht nach § 22b Abs. 1 Nr."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1034303",
        "Q1725736",
        "Q113003594"
    ],
    "valid_from": "2005-08-17",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-15",
    "derniere_verification": "2026-10-15",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/tachomanipulation-wegstreckenzaehler-22b-stvg"
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