{
    "slug": "teilzeitanspruch-8-tzbfg",
    "titre": "Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) – Voraussetzungen, Fristen und Ablehnung",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen zeitlich nicht begrenzten Anspruch darauf, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.",
    "resume_court": "**§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)** gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen **zeitlich nicht begrenzten** Anspruch darauf, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis **länger als sechs Monate** bestanden hat (§ 8 Absatz 1 TzBfG) und der Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Personen in Berufsbildung – **in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer** beschäftigt (§ 8 Absatz 7 TzBfG). Das Verlangen ist **spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform** geltend zu machen; ein Grund muss nicht angegeben werden (§ 8 Absatz 2 TzBfG). Der Arbeitgeber muss zustimmen, **soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen** (§ 8 Absatz 4 Satz 1 TzBfG); lehnt er nicht spätestens **einen Monat vor** dem gewünschten Beginn in Textform ab, **verringert sich die Arbeitszeit im gewünschten Umfang** (§ 8 Absatz 5 Satz 2 TzBfG). Eine erneute Verringerung kann erst **nach Ablauf von zwei Jahren** verlangt werden (§ 8 Absatz 6 TzBfG). Diese Seite gibt den Gesetzesstand wieder und ist keine Rechtsberatung.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 8 TzBfG („Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit\u0022) [gesetze-im-internet.de, TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetz in Kraft seit",
            "valeur": "1. Januar 2001 (TzBfG vom 21.12.2000, BGBl. I S. 1966, Artikel 4) [gesetze-im-internet.de, TzBfG – Fußnote zur Gesamtausgabe]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Letzte Änderung des Gesetzes",
            "valeur": "Artikel 7 des Gesetzes vom 20.07.2022, BGBl. I S. 1174 [gesetze-im-internet.de, TzBfG – Vollzitat]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wartezeit",
            "valeur": "Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben [§ 8 Absatz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schwellenwert Betriebsgröße",
            "valeur": "Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung [§ 8 Absatz 7 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anzeigefrist",
            "valeur": "spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Verringerung [§ 8 Absatz 2 Satz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form des Verlangens",
            "valeur": "Textform (§ 126b BGB); Schriftform ist nicht erforderlich [§ 8 Absatz 2 Satz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang der Verringerung",
            "valeur": "Muss angegeben werden; das Gesetz nennt kein Mindest- oder Höchstmaß [§ 8 Absatz 2 Satz 1 TzBfG; BAG 11.06.2013 – 9 AZR 786/11, Rn. 11]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verteilungswunsch",
            "valeur": "Soll-Angabe: Die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit soll mit angegeben werden [§ 8 Absatz 2 Satz 2 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begründungspflicht",
            "valeur": "Keine – § 8 TzBfG verlangt keinen bestimmten Anlass [§ 8 Absatz 1 und 2 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erörterungspflicht",
            "valeur": "Arbeitgeber hat die Verringerung mit dem Ziel einer Vereinbarung zu erörtern und Einvernehmen über die Verteilung zu erzielen [§ 8 Absatz 3 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmungspflicht",
            "valeur": "Arbeitgeber hat zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen [§ 8 Absatz 4 Satz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betrieblicher Grund",
            "valeur": "liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht [§ 8 Absatz 4 Satz 2 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfungsmaßstab",
            "valeur": "Dreistufige Prüfung: Organisationskonzept – tatsächliches Entgegenstehen – Gewicht der Gründe; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ablehnung; Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitgeber [BAG 13.11.2012 – 9 AZR 259/11, Rn. 23]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bezugspunkt „betrieblich\u0022",
            "valeur": "der Betrieb als organisatorische Einheit, nicht der einzelne zugewiesene Arbeitsplatz [BAG 13.11.2012 – 9 AZR 259/11, Leitsatz 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antwortfrist des Arbeitgebers",
            "valeur": "Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform [§ 8 Absatz 5 Satz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmungsfiktion (Umfang)",
            "valeur": "Ohne Einigung und ohne fristgerechte Ablehnung in Textform verringert sich die Arbeitszeit im gewünschten Umfang [§ 8 Absatz 5 Satz 2 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmungsfiktion (Verteilung)",
            "valeur": "Ohne Einvernehmen und ohne fristgerechte Ablehnung gilt die gewünschte Verteilung als festgelegt [§ 8 Absatz 5 Satz 3 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Änderungsvorbehalt des Arbeitgebers",
            "valeur": "Festgelegte Verteilung darf geändert werden, wenn das betriebliche Interesse das Interesse des Arbeitnehmers erheblich überwiegt und die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt wird [§ 8 Absatz 5 Satz 4 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperrfrist",
            "valeur": "Erneute Verringerung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem der Arbeitgeber zugestimmt oder berechtigt abgelehnt hat [§ 8 Absatz 6 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tarifdispositivität",
            "valeur": "Nur die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden; im Übrigen ist § 8 TzBfG nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abdingbar [§ 8 Absatz 4 Satz 3 und 4, § 22 Absatz 1 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung zur Brückenteilzeit",
            "valeur": "§ 9a TzBfG (befristete Verringerung mit Rückkehrrecht) setzt mehr als 45 Arbeitnehmer voraus; § 8 gilt bereits ab mehr als 15 [§ 8 Absatz 7, § 9a Absatz 1 Satz 3 TzBfG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 8 TzBfG (Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 6 TzBfG (Förderung von Teilzeitarbeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__6.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 7 TzBfG (Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 9 TzBfG (Verlängerung der Arbeitszeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 9a TzBfG (Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 22 TzBfG (Abweichende Vereinbarungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__22.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 23 TzBfG (Besondere gesetzliche Regelungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__23.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – TzBfG (Gesamtausgabe mit Vollzitat und Inkrafttretens-Fußnote)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – TzBfG (amtliche Gesamtfassung, PDF)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/TzBfG.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 15 BEEG (Teilzeitarbeit während der Elternzeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 13.11.2012 – 9 AZR 259/11 (Leitsätze 1 und 2, Rn. 23 und 36)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-259-11/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 13.11.2012 – 9 AZR 259/11 (Volltext, PDF)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/9-AZR-259-11.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11.06.2013 – 9 AZR 786/11 (Rn. 9, 11 und 12)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-786-11/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 11.06.2013 – 9 AZR 786/11 (Volltext, PDF)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/9-AZR-786-11.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 20.01.2015 – 9 AZR 735/13 (ECLI:DE:BAG:2015:200115.U.9AZR735.13.0, Rn. 26 und 27)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-735-13/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Teilzeit",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/teilzeit.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Rund um das Gesetz zur Teilzeit",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/teilzeit-rund-um-das-gesetz.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Fragen und Antworten zur Teilzeitarbeit",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten/faq-teilzeit.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) – Voraussetzungen, Fristen und Ablehnung?",
            "reponse": "§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen zeitlich nicht begrenzten Anspruch darauf, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 8 Absatz 1 TzBfG) und der Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Personen in Berufsbildung – in der Regel mehr als 15…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG)?",
            "reponse": "Der Anspruch steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsverhältnis zum gewünschten Beginn länger als sechs Monate bestanden hat, sofern der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Ermittlung dieser Zahl bleiben Personen in Berufsbildung ausdrücklich außer Betracht (§ 8 Absatz 7 TzBfG)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG)?",
            "reponse": "Betriebe mit 15 oder weniger Arbeitnehmern: Kein Anspruch nach § 8 TzBfG (§ 8 Absatz 7 TzBfG). Der Erörterungs- und Antwortanspruch nach § 7 Absatz 2 und 3 TzBfG bleibt davon unberührt. Wartezeit nicht erfüllt: Vor Ablauf von sechs Monaten Bestandsdauer besteht der Anspruch nicht (§ 8 Absatz 1 TzBfG)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG)?",
            "reponse": "„Der Antrag muss schriftlich gestellt und begründet werden.\u0022 § 8 Absatz 2 Satz 1 TzBfG verlangt Textform, nicht Schriftform, und keine Angabe von Gründen. Anzugeben sind die Verringerung und ihr Umfang; die gewünschte Verteilung ist eine Soll-Angabe (§ 8 Absatz 2 Satz 2 TzBfG)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) aus?",
            "reponse": "Ein Betrieb beschäftigt in der Regel 22 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 4 Auszubildende; für den Schwellenwert zählen die 22 Arbeitnehmer, die Auszubildenden bleiben außer Betracht (§ 8 Absatz 7 TzBfG). Eine seit zwei Jahren beschäftigte Vollzeitkraft verlangt am 20. März per E-Mail (Textform), ihre Arbeitszeit ab dem 1."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2400917",
        "Q587972",
        "Q628967",
        "Q176936",
        "Q260732"
    ],
    "valid_from": "2001-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-08",
    "derniere_verification": "2026-09-08",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/teilzeitanspruch-8-tzbfg"
}