{
    "slug": "testamentsvollstrecker-ernennung-2198-2202-bgb",
    "titre": "Ernennung des Testamentsvollstreckers (§§ 2198–2202 BGB) – Bestimmung durch Dritte, Nachlassgericht, Annahme des Amts",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer Testamentsvollstrecker wird, bestimmt grundsätzlich der Erblasser im Testament (§ 2197 BGB). Das Gesetz kennt daneben drei Ersatzwege: Der Erblasser kann…",
    "resume_court": "Wer Testamentsvollstrecker wird, bestimmt grundsätzlich der Erblasser im Testament (§ 2197 BGB). Das Gesetz kennt daneben drei Ersatzwege: Der Erblasser kann die **Auswahl einem Dritten überlassen** (§ 2198 BGB), den **Testamentsvollstrecker selbst ermächtigen**, einen Mitvollstrecker oder Nachfolger zu ernennen (§ 2199 BGB), oder das **Nachlassgericht im Testament ersuchen**, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen (§ 2200 BGB). Der Dritte bestimmt durch **öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht**; sein Bestimmungsrecht erlischt mit Ablauf einer vom Gericht auf Antrag eines Beteiligten gesetzten Frist (§ 2198 BGB). Das Gericht darf nur ernennen, wenn der Erblasser es **ersucht** hat; es **soll die Beteiligten hören**, wenn das ohne erhebliche Verzögerung und unverhältnismäßige Kosten möglich ist (§ 2200 BGB). Die Ernennung ist **unwirksam**, wenn der Ernannte bei Amtsantritt geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist oder einen Betreuer für seine Vermögensangelegenheiten hat (§ 2201 BGB). Das **Amt beginnt erst mit der Annahme**, die der Ernannte **nach dem Erbfall** gegenüber dem Nachlassgericht erklärt – bedingungs- und befristungsfeindlich; auf Antrag eines Beteiligten setzt das Gericht eine Frist, nach deren Ablauf das Amt als **abgelehnt** gilt (§ 2202 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 2197–2202 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelfall",
            "valeur": "Ernennung durch den Erblasser im Testament [§ 2197 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestimmung durch Dritten",
            "valeur": "Erblasser kann die Bestimmung der Person einem Dritten überlassen [§ 2198 Abs. 1 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Dritt-Bestimmung",
            "valeur": "Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, in öffentlich beglaubigter Form [§ 2198 Abs. 1 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristsetzung gegenüber dem Dritten",
            "valeur": "Bestimmungsrecht erlischt mit Ablauf einer vom Nachlassgericht auf Antrag eines Beteiligten bestimmten Frist [§ 2198 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitvollstrecker / Nachfolger",
            "valeur": "Erblasser kann den Testamentsvollstrecker zur Ernennung eines Mitvollstreckers (Abs. 1) oder Nachfolgers (Abs. 2) ermächtigen; Ernennung nach § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB [§ 2199 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ernennung durch das Nachlassgericht",
            "valeur": "nur wenn der Erblasser das Nachlassgericht im Testament um Ernennung ersucht hat; das Gericht „kann\u0022 ernennen [§ 2200 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anhörung",
            "valeur": "Nachlassgericht soll vor der Ernennung die Beteiligten hören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist [§ 2200 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unwirksamkeit der Ernennung",
            "valeur": "Ernannter ist bei Amtsantritt geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig oder hat nach § 1814 BGB für seine Vermögensangelegenheiten einen Betreuer [§ 2201 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung § 2201 BGB",
            "valeur": "Gesetz vom 22.02.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51), in Kraft seit 01.01.2023",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beginn des Amts",
            "valeur": "mit der Annahme durch den Ernannten [§ 2202 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Annahme / Ablehnung",
            "valeur": "Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, erst nach Eintritt des Erbfalls möglich [§ 2202 Abs. 2 S. 1–2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bedingung / Zeitbestimmung",
            "valeur": "Annahme- oder Ablehnungserklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben wird [§ 2202 Abs. 2 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Annahmefrist",
            "valeur": "Nachlassgericht kann dem Ernannten auf Antrag eines Beteiligten eine Frist setzen; mit Ablauf gilt das Amt als abgelehnt, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird [§ 2202 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschwerdeberechtigung Vermächtnisnehmer",
            "valeur": "Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers zählt, sein Vermächtnis zu erfüllen [BGH, 24.04.2013 – IV ZB 42/12; § 59 Abs. 1 FamFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis des Amts im Rechtsverkehr",
            "valeur": "Testamentsvollstreckerzeugnis [§ 2368 BGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 2197 BGB – Ernennung des Testamentsvollstreckers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2197.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2198 BGB – Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2198.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2199 BGB – Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2199.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2200 BGB – Ernennung durch das Nachlassgericht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2200.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2201 BGB – Unwirksamkeit der Ernennung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2201.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2202 BGB – Annahme und Ablehnung des Amts",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2202.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2368 BGB – Testamentsvollstreckerzeugnis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2368.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 129 BGB – Öffentliche Beglaubigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__129.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 59 FamFG – Beschwerdeberechtigte",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__59.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 63 FamFG – Beschwerdefrist",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__63.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2198 BGB (Normtext, verbatim geprüft) – dejure.org",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/2198.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2199 BGB (Normtext, verbatim geprüft) – dejure.org",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/2199.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2200 BGB (Normtext, verbatim geprüft) – dejure.org",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/2200.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2201 BGB (Normtext und Fassungshinweis, verbatim geprüft) – dejure.org",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/2201.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2202 BGB (Normtext, verbatim geprüft) – dejure.org",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/2202.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschluss vom 24.04.2013 – IV ZB 42/12",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=24.04.2013\u0026Aktenzeichen=IV%20ZB%2042%2F12",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "OLG Hamburg, Beschluss vom 04.07.2018 – 2 W 32/18",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamburg\u0026Datum=04.07.2018\u0026Aktenzeichen=2%20W%2032%2F18",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "OLG Hamm, Beschluss – 10 W 107/22",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamm\u0026Aktenzeichen=10%20W%20107%2F22",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "VO (EU) 650/2012 – Europäische Erbrechtsverordnung",
            "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32012R0650",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Ernennung des Testamentsvollstreckers (§§ 2198–2202 BGB) – Bestimmung durch Dritte, Nachlassgericht, Annahme des Amts?",
            "reponse": "Wer Testamentsvollstrecker wird, bestimmt grundsätzlich der Erblasser im Testament (§ 2197 BGB). Das Gesetz kennt daneben drei Ersatzwege: Der Erblasser kann die Auswahl einem Dritten überlassen (§ 2198 BGB), den Testamentsvollstrecker selbst ermächtigen, einen Mitvollstrecker oder Nachfolger zu ernennen (§ 2199 BGB), oder das Nachlassgericht im Testament ersuchen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen (§ 2200…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Ernennung des Testamentsvollstreckers (§§ 2198–2202 BGB)?",
            "reponse": "Die §§ 2198–2202 BGB gelten für Nachlässe, auf die deutsches Erbrecht anzuwenden ist. Im grenzüberschreitenden Fall richtet sich das Erbstatut seit dem 17.08.2015 nach der EU-Erbrechtsverordnung (VO 650/2012), regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder einer wirksamen Rechtswahl."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Ernennung des Testamentsvollstreckers (§§ 2198–2202 BGB)?",
            "reponse": "„Das Nachlassgericht kann immer einen Testamentsvollstrecker bestellen, wenn die Erben streiten.\u0022 Falsch – nach § 2200 BGB nur bei einem Ersuchen des Erblassers im Testament. Ohne Ersuchen bleibt nur die Entlassung bzw. – bei Wegfall des Ernannten ohne Ersatzregelung – die gesetzliche Erbengemeinschaft."
        }
    ],
    "wikidata": [],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-06",
    "derniere_verification": "2026-11-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/testamentsvollstrecker-ernennung-2198-2202-bgb"
}