{
    "slug": "ueberladung-achslast-gesamtgewicht-34-stvzo",
    "titre": "Überladung 2026 – zulässiges Gesamtgewicht, Achslast, Wiegen und Bußgeld (§ 34 StVZO, BKat Nr. 198/199)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind „beim Betrieb des Fahrzeugs und der…",
    "resume_court": "Die **zulässige Achslast** und das **zulässige Gesamtgewicht** eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind „beim Betrieb des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination einzuhalten\u0022 (§ 34 Abs. 3 Satz 3 StVZO). Wer ein überladenes Fahrzeug **in Betrieb nimmt**, handelt ordnungswidrig (§ 69a Abs. 3 Nr. 4 StVZO; BKat Nr. 198); ebenso der **Halter**, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt (§ 31 Abs. 2, § 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO; BKat Nr. 199). Die Geldbuße richtet sich nach der **prozentualen Überschreitung** (Tabelle 3 des Anhangs zur BKatV): Bei Kraftfahrzeugen **bis 7,5 t** beginnt sie bei **mehr als 5 %** mit **10 €** und reicht bei **mehr als 30 %** bis **235 €**; bei Kraftfahrzeugen **über 7,5 t** oder mit Anhängern über 2 t beginnt sie schon bei **2 bis 5 %** (30 €, Halter 35 €) und reicht bis **380 €** (Fahrer) bzw. **425 €** (Halter). Einen **Punkt** in Flensburg gibt es bis 7,5 t erst ab **mehr als 20 %**, darüber ab **mehr als 5 %** (Anlage 13 Nr. 3.5.5 FeV). Kann der Fahrer das Gewicht bei einer Kontrolle nicht glaubhaft machen, muss er **wiegen lassen** und bei Überlastung **um- oder entladen**; die Kosten trägt bei Übergewicht der Halter (§ 31c StVZO).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zentrale Norm",
            "valeur": "§ 34 StVZO („Achslast und Gesamtgewicht\u0022), Einhaltungspflicht in § 34 Abs. 3 Satz 3 StVZO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begriff Achslast",
            "valeur": "„die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird\u0022 (§ 34 Abs. 1 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begriff zulässiges Gesamtgewicht",
            "valeur": "das Gewicht, das unter Berücksichtigung des technisch zulässigen Gesamtgewichts (§ 34 Abs. 2 Satz 2) und der Höchstwerte der Absätze 5 und 6 „nicht überschritten werden darf\u0022 (§ 34 Abs. 3 Satz 2 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht des Fahrers",
            "valeur": "Fahrzeug, Zug, Gespann sowie Ladung und Besetzung müssen vorschriftsmäßig sein (§ 23 Abs. 1 Satz 2 StVO); Inbetriebnahme trotz Überschreitung ist ordnungswidrig (§ 69a Abs. 3 Nr. 4 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht des Halters",
            "valeur": "darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO; OWi nach § 69a Abs. 5 Nr. 3 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einzelachse (Höchstwert)",
            "valeur": "10,00 t; angetriebene Einzelachse 11,50 t (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweiachsiges Kfz / Anhänger (Höchstwert)",
            "valeur": "18,00 t; Kraftomnibus 19,50 t (§ 34 Abs. 5 Nr. 1 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrzeugkombination mit mehr als vier Achsen",
            "valeur": "40,00 t (§ 34 Abs. 6 Nr. 5 StVZO); intermodaler Verkehr bis 44,00 t (§ 34 Abs. 6 Nr. 6 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alternativer Antrieb",
            "valeur": "zulässiges Gesamtgewicht bestimmter Kfz und Kombinationen darf um bis zu 1,00 t überschritten werden, wenn das Mehrgewicht durch den alternativen Antrieb bedingt ist (§ 34 Abs. 5b, 6a StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anhängelast",
            "valeur": "gesondert in § 42 StVZO geregelt; Überschreitung wird ebenfalls nach BKat Nr. 198/199 und Tabelle 3 geahndet",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld bis 7,5 t (Fahrer und Halter gleich)",
            "valeur": "mehr als 5–10 %: 10 € · mehr als 10–15 %: 30 € · mehr als 15–20 %: 35 € · mehr als 20 %: 95 € · mehr als 25 %: 140 € · mehr als 30 %: 235 € (Nr. 198.2/199.2, Tabelle 3 Buchst. b)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld über 7,5 t / Kfz mit Anhänger über 2 t – Fahrer",
            "valeur": "2–5 %: 30 € · mehr als 5 %: 80 € · mehr als 10 %: 110 € · mehr als 15 %: 140 € · mehr als 20 %: 190 € · mehr als 25 %: 285 € · mehr als 30 %: 380 € (Nr. 198.1, Tabelle 3 Buchst. a)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld über 7,5 t / Kfz mit Anhänger über 2 t – Halter",
            "valeur": "2–5 %: 35 € · mehr als 5 %: 140 € · mehr als 10 %: 235 € · mehr als 15 %: 285 € · mehr als 20 %: 380 € · mehr als 25 %: 425 € (Nr. 199.1, Tabelle 3 Buchst. a)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Punkte",
            "valeur": "1 Punkt bei Nr. 198.1.2–198.1.7 und 199.1.2–199.1.6 (über 7,5 t: mehr als 5 %) sowie Nr. 198.2.4–198.2.6 / 199.2.4–199.2.6 (bis 7,5 t: mehr als 20 %) – Anlage 13 Nr. 3.5.5 FeV",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wiegen bei Kontrolle",
            "valeur": "Pflicht, Achslasten und Gesamtgewicht auf Waage oder Achslastmesser feststellen zu lassen, wenn die Einhaltung nicht glaubhaft gemacht werden kann; Bescheinigung über das Ergebnis (§ 31c Satz 1, 2 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten der Wägung",
            "valeur": "trägt der Halter, „wenn ein zu beanstandendes Übergewicht festgestellt wird\u0022 (§ 31c Satz 3 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Um- oder Entladen",
            "valeur": "kann von der prüfenden Person gefordert werden; der Fahrer muss nachkommen, die Kosten trägt der Halter (§ 31c Satz 4 StVZO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verstoß gegen Wiege-/Entladepflicht",
            "valeur": "50 € (Nr. 254 BKat; § 31c Satz 1, 4 Halbsatz 2, § 69a Abs. 5 Nr. 4c StVZO)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Überladung 2026 – zulässiges Gesamtgewicht, Achslast, Wiegen und Bußgeld (§ 34 StVZO, BKat Nr. 198/199)?",
            "reponse": "Die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind „beim Betrieb des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination einzuhalten\u0022 (§ 34 Abs. 3 Satz 3 StVZO). Wer ein überladenes Fahrzeug in Betrieb nimmt, handelt ordnungswidrig (§ 69a Abs. 3 Nr. 4 StVZO; BKat Nr. 198); ebenso der Halter, der die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt (§ 31 Abs. 2, § 69a Abs. 5 Nr."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Überladung 2026?",
            "reponse": "Zuladung nur nach Gepäck berechnen: Fahrer, Mitfahrende, volle Tanks, Wasser im Wohnmobiltank, Fahrradträger und Dachbox zählen zum tatsächlichen Gewicht. Das Leergewicht nach § 42 Abs. 3 StVZO enthält nur die dort genannten Füllstände und Ausrüstungsteile. Nur das Gesamtgewicht im Blick: § 34 Abs. 3 Satz 3 StVZO verlangt auch die Einhaltung jeder zulässigen Achslast."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Überladung 2026 aus?",
            "reponse": "Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3 500 kg wird bei einer Kontrolle gewogen; die Waage zeigt 4 270 kg. Die Überschreitung beträgt 770 kg, also 22 %. Da es sich um ein Kraftfahrzeug bis 7,5 t handelt, gilt Tabelle 3 Buchst. b: Stufe „mehr als 20 %\u0022 – Regelsatz 95 € und 1 Punkt (Nr. 198.2.4 BKat; Anlage 13 Nr. 3.5.5 FeV)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q332606",
        "Q228895",
        "Q2354997"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-22",
    "derniere_verification": "2026-10-22",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/ueberladung-achslast-gesamtgewicht-34-stvzo"
}