{
    "slug": "umzug-internet-telefon-sonderkuendigung-60-tkg",
    "titre": "Umzug mit Internet- und Telefonvertrag – Mitnahme, Sonderkündigung mit einem Monat Frist und Entschädigung (§ 60 TKG)",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer umzieht, kann seinen Internet- oder Telefonvertrag mitnehmen. Bietet der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung auch am neuen Wohnsitz an, muss er…",
    "resume_court": "Wer umzieht, kann seinen Internet- oder Telefonvertrag **mitnehmen**. Bietet der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung auch am neuen Wohnsitz an, muss er sie dort **ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte** erbringen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 TKG). Der Umzug ist dann **kein Kündigungsgrund**: Der Vertrag läuft bis zu seinem regulären Ende weiter. Für den Umzugsaufwand darf der Anbieter ein **angemessenes Entgelt** verlangen, höchstens so viel wie für die Schaltung eines **Neuanschlusses** (§ 60 Abs. 1 Satz 2 TKG).\n\nKann der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz **nicht** anbieten, hat der Verbraucher ein **Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat** (§ 60 Abs. 2 Satz 1 TKG). Die Kündigung kann zum **Auszugstag** oder zu einem **späteren Zeitpunkt** erklärt werden (§ 60 Abs. 2 Satz 2 TKG). Die frühere Drei-Monats-Frist aus dem TKG a. F. gilt seit dem **01.12.2021** nicht mehr.\n\nDer Anschluss muss am **ausdrücklich vereinbarten Tag** am neuen Wohnsitz aktiviert werden. Fällt der Dienst beim Umzug länger als einen Arbeitstag aus oder wird ein Techniker-Termin versäumt, gibt es eine **gesetzliche Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts** (§ 60 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 59 Abs. 4 TKG).\n\n\u003E **Rechtsstand:** §§ 56, 58, 59, 60, 68 und 71 TKG am 06.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gegengelesen; Verbraucherportal „Anbieterwechsel und Umzug“ der Bundesnetzagentur am selben Tag abgerufen. Seit Inkrafttreten des TKG 2021 am 01.12.2021 ist § 60 unverändert.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 60 TKG (TKG 2021), in Kraft seit 01.12.2021",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berechtigt",
            "valeur": "Verbraucher; über § 71 Abs. 3 TKG auch Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht (außer bei ausdrücklichem Verzicht)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verpflichtet",
            "valeur": "Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste (Festnetz, DSL, Kabel, Glasfaser, Mobilfunk)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistung am neuen Ort verfügbar",
            "valeur": "Vertrag läuft weiter, gleiche Laufzeit und gleiche Vertragsinhalte [§ 60 Abs. 1 Satz 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umzugsentgelt",
            "valeur": "angemessen, höchstens das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses [§ 60 Abs. 1 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistung am neuen Ort nicht verfügbar",
            "valeur": "Sonderkündigung mit 1 Monat Frist [§ 60 Abs. 2 Satz 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkungszeitpunkt der Kündigung",
            "valeur": "zum Auszug oder später [§ 60 Abs. 2 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aktivierung",
            "valeur": "am mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag [§ 60 Abs. 3 Satz 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigung bei Unterbrechung",
            "valeur": "10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts je weiterem Arbeitstag, der höhere Betrag [§ 60 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 59 Abs. 4 Satz 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versäumter Techniker-Termin",
            "valeur": "10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts je Termin [§ 60 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 59 Abs. 4 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Störung nach dem Umzug",
            "valeur": "Entstörung und Entschädigung nach § 58 Abs. 3 TKG [§ 60 Abs. 3 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Weiterversorgung wie beim Anbieterwechsel",
            "valeur": "gilt nicht bei Wechsel des Anschlussorts (Hinweis der Bundesnetzagentur)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende AGB",
            "valeur": "unwirksam zum Nachteil des Endnutzers [§ 71 Abs. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schlichtung",
            "valeur": "Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur [§ 68 Abs. 1 Nr. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 60 TKG – Umzug",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 58 TKG – Entstörung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 68 TKG – Schlichtung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__68.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 71 TKG – Abweichende Vereinbarungen, Geltung für kleine Unternehmen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Verbraucherportal Anbieterwechsel und Umzug",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Verbraucherportal Vertrag",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Umzug mit Internet- und Telefonvertrag – Mitnahme, Sonderkündigung mit einem Monat Frist und Entschädigung (§ 60 TKG)?",
            "reponse": "Wer umzieht, kann seinen Internet- oder Telefonvertrag mitnehmen. Bietet der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung auch am neuen Wohnsitz an, muss er sie dort ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte erbringen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 TKG). Der Umzug ist dann kein Kündigungsgrund: Der Vertrag läuft bis zu seinem regulären Ende weiter."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Umzug mit Internet- und Telefonvertrag?",
            "reponse": "„Bei Umzug darf ich immer sofort kündigen.“ Nein. Das Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Anbieter die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet. „Die Kündigungsfrist beim Umzug beträgt drei Monate.“ Nein. Seit dem TKG 2021 beträgt sie einen Monat (§ 60 Abs. 2 Satz 1 TKG). Die drei Monate stammen aus dem bis 30.11.2021 geltenden Recht. „Mit dem Umzug beginnt eine neue Mindestlaufzeit.“ Nein."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Umzug mit Internet- und Telefonvertrag aus?",
            "reponse": "Frau K. hat seit acht Monaten einen Kabel-Internetvertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit (45 Euro monatlich). Sie zieht zum 31.03. in einen Ort, in dem ihr Anbieter kein Kabelnetz betreibt. Der Anbieter bestätigt per E-Mail, dass er an der neuen Adresse nicht liefern kann. Frau K. kündigt am 20.02. nach § 60 Abs. 2 TKG zum Auszug am 31.03. Die Monatsfrist ist eingehalten."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q11035"
    ],
    "valid_from": "2021-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-06",
    "derniere_verification": "2026-10-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/umzug-internet-telefon-sonderkuendigung-60-tkg"
}