{
    "slug": "umzug-strom-gasvertrag-sonderkuendigung-41b-enwg",
    "titre": "Umzug mit Strom- oder Gasvertrag – Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist und Fortsetzungsangebot (§ 41b Abs. 5 EnWG)",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer umzieht, darf seinen Strom- oder Gasliefervertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich kündigen – mit einer Frist von sechs Wochen, und zwar zum…",
    "resume_court": "Wer umzieht, darf seinen Strom- oder Gasliefervertrag **außerhalb der Grundversorgung** außerordentlich kündigen – mit einer **Frist von sechs Wochen**, und zwar **zum Auszugstag oder zu einem späteren Zeitpunkt** (§ 41b Abs. 5 Satz 1 und 2 EnWG). Eine laufende Mindestlaufzeit oder Preisgarantie steht dem nicht entgegen. In der Kündigung muss der Kunde seine **neue Anschrift** oder eine **Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle** (z. B. Zähler- oder Marktlokations-ID) angeben (§ 41b Abs. 5 Satz 4 EnWG).\n\nDie Kündigung **entfällt** nur, wenn der bisherige Lieferant **binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform** anbietet, den Vertrag am neuen Wohnsitz **zu den bisherigen Bedingungen** fortzusetzen, **und** die Belieferung dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 Satz 3 EnWG). Wer in der **Grundversorgung** ist, braucht kein Sonderkündigungsrecht: Der Grundversorgungsvertrag ist jederzeit mit **zwei Wochen** Frist kündbar (§ 20 Abs. 1 StromGVV / GasGVV).\n\nLieferanten dürfen dieses Recht nicht durch eigene AGB-Hürden erschweren. Das **Kammergericht Berlin** hat eine Klausel für unwirksam erklärt, die eine **Umzugsmeldung vier Wochen im Voraus** und ein **firmeneigenes Formular** verlangte und den Kunden andernfalls weiter für den Verbrauch an der alten Adresse zahlen ließ (KG, Urteil vom 30.04.2025, Az. 23 UKl 9/24).\n\n\u003E **Rechtsstand:** § 41b EnWG sowie § 20 StromGVV und § 20 GasGVV am 30.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gegengelesen. § 41b Abs. 5 EnWG gilt in dieser Fassung seit dem 27.07.2021 (Art. 1 G. v. 16.07.2021, BGBl. I S. 3026).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 41b Abs. 5 EnWG [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft (diese Fassung)",
            "valeur": "27.07.2021 (G. v. 16.07.2021, BGBl. I S. 3026)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berechtigt",
            "valeur": "Haushaltskunden mit Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung (Strom und Gas)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser",
            "valeur": "Wohnsitzwechsel [§ 41b Abs. 5 Satz 1 EnWG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsfrist",
            "valeur": "6 Wochen [§ 41b Abs. 5 Satz 1 EnWG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkungszeitpunkt",
            "valeur": "zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt [§ 41b Abs. 5 Satz 2 EnWG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangabe in der Kündigung",
            "valeur": "künftige Anschrift oder Identifikationsnummer der künftigen Entnahmestelle [§ 41b Abs. 5 Satz 4 EnWG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss der Kündigung",
            "valeur": "Fortsetzungsangebot des Lieferanten binnen 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung, in Textform, zu den bisherigen Vertragsbedingungen, und Belieferung am neuen Ort möglich [§ 41b Abs. 5 Satz 3 EnWG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsbestätigung durch Lieferant",
            "valeur": "binnen 1 Woche nach Zugang, mit Angabe des Vertragsendes, in Textform [§ 41b Abs. 1 Satz 2 EnWG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundversorgung",
            "valeur": "Kündigung jederzeit mit 2 Wochen Frist, Textform [§ 20 Abs. 1, 2 StromGVV / GasGVV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsentgelt Grundversorgung",
            "valeur": "unzulässig [§ 20 Abs. 3 StromGVV / GasGVV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vier-Wochen-Voranmeldung / Pflichtformular in AGB",
            "valeur": "unwirksam (KG Berlin, 30.04.2025, 23 UKl 9/24)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Weiterzahlung für alte Verbrauchsstelle als AGB-Sanktion",
            "valeur": "unwirksam, u. a. wegen § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB (KG Berlin, 30.04.2025, laut vzbv/WBS-Bericht)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20 StromGVV – Kündigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20 GasGVV – Kündigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "buzer.de – Fassung § 41b EnWG (G. v. 16.07.2021, BGBl. I S. 3026)",
            "url": "https://www.buzer.de/gesetz/2151/al151258-0.htm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "vzbv – Stromversorger darf Umzugskündigung nicht erschweren (KG Berlin, 30.04.2025, 23 UKl 9/24)",
            "url": "https://www.vzbv.de/urteile/stromversorger-darf-umzugskuendigung-nicht-erschweren",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "WBS.LEGAL – Voxenergie und Primastrom dürfen Umzugskündigung nicht erschweren",
            "url": "https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/rechtswidrige-agb-klausel-bei-stromversorger-voxenergie-und-primastrom-duerfen-umzugskuendigung-nicht-erschweren-83167/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Umzug mit Strom- oder Gasvertrag – Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist und Fortsetzungsangebot (§ 41b Abs. 5 EnWG)?",
            "reponse": "Wer umzieht, darf seinen Strom- oder Gasliefervertrag außerhalb der Grundversorgung außerordentlich kündigen – mit einer Frist von sechs Wochen, und zwar zum Auszugstag oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 41b Abs. 5 Satz 1 und 2 EnWG). Eine laufende Mindestlaufzeit oder Preisgarantie steht dem nicht entgegen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Umzug mit Strom- oder Gasvertrag?",
            "reponse": "§ 41b EnWG regelt Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung – also die üblichen Sonderverträge (Online-Tarife, Festpreis- und Ökostromtarife), egal ob Strom oder Gas. Das Umzugsrecht in Absatz 5 ist ein gesetzliches Kündigungsrecht: Es steht dem Kunden kraft Gesetzes zu und wird nicht vom Lieferanten „gewährt“. Das hat das KG Berlin ausdrücklich betont."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Umzug mit Strom- oder Gasvertrag?",
            "reponse": "„Beim Umzug endet der Stromvertrag automatisch.\u0022 Falsch – ohne Kündigung läuft der Vertrag für die alte Lieferstelle weiter. Das Umzugsrecht muss aktiv ausgeübt werden. „Die Preisgarantie oder Mindestlaufzeit verhindert die Kündigung.\u0022 Falsch – § 41b Abs. 5 EnWG ist ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der vereinbarten Laufzeit."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Umzug mit Strom- oder Gasvertrag aus?",
            "reponse": "Frau K. hat einen Stromvertrag mit 24 Monaten Laufzeit und Preisgarantie, Restlaufzeit 14 Monate. Sie zieht am 15.12. aus. Am 20.10. kündigt sie per E-Mail „wegen Umzugs nach § 41b Abs. 5 EnWG zum 15.12.“ und nennt die neue Adresse. Der Lieferant bestätigt am 24.10. das Vertragsende 15.12. (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EnWG). Variante A: Am 30.10."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q11189"
    ],
    "valid_from": "2021-07-27",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-30",
    "derniere_verification": "2026-10-30",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/umzug-strom-gasvertrag-sonderkuendigung-41b-enwg"
}