{
    "slug": "urheberrecht-oeffentliche-wiedergabe-15-uhrg",
    "titre": "Öffentliche Wiedergabe und Kabelweitersendung (§§ 15, 20, 20b, 87 UrhG) – BGH-Urteil I ZR 34/23: Seniorenheim muss für Kabelweiterleitung nicht zahlen",
    "domaine": "allgemein",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer in einem Seniorenwohnheim Rundfunkprogramme über eine eigene Satellitenanlage empfängt und zeitgleich, unverändert und vollständig über das hauseigene…",
    "resume_court": "Wer in einem Seniorenwohnheim Rundfunkprogramme über eine eigene Satellitenanlage empfängt und **zeitgleich, unverändert und vollständig** über das hauseigene Kabelnetz an die Zimmer der dauerhaft wohnenden Bewohner weiterleitet, nimmt nach dem **BGH-Urteil vom 03.09.2026 (I ZR 34/23 und I ZR 35/23)** keine „öffentliche Wiedergabe\u0022 vor. Weder Urheber (vertreten durch Verwertungsgesellschaften) noch Sendeunternehmen können dafür eine Vergütung oder einen Lizenzvertrag verlangen. Grundlage ist die unionsrechtskonforme Auslegung von §§ 15, 20, 20b, 87 UrhG nach Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG und dem EuGH-Urteil vom 30.04.2026 (C-127/24): Es fehlt sowohl ein **spezifisches technisches Verfahren** als auch ein **„neues Publikum\u0022**. Die Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf ein Heim mit Schwerpunkt auf dauerhaftem Wohnen; für andere Beherbergungsformen sagt die Pressemitteilung nichts.",
    "faits": [
        {
            "point": "Entscheidung",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 03.09.2026, I ZR 34/23 (Musikurheber-Verwertungsgesellschaft) und I ZR 35/23 (Sendeunternehmen-Verwertungsgesellschaft) – Revisionen der Klägerinnen zurückgewiesen [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorinstanzen",
            "valeur": "LG Frankenthal, 13.07.2022 (6 O 272/21, 6 O 318/21); OLG Zweibrücken, 16.03.2023 (4 U 101/22, 4 U 102/22) – Berufungsgericht wies die Klagen ab [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sachverhalt",
            "valeur": "Pflegebereich mit 88 Einzel- und 3 Doppelzimmern, 89 dauerhaft wohnende pflegebedürftige Personen; eigene Satellitenanlage, zeitgleiche, unveränderte, vollständige Weiterleitung per Kabelnetz an die Zimmeranschlüsse [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundsatz Kabelweitersendung",
            "valeur": "Besonderer Fall des Senderechts und damit der öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, §§ 20, 20b Abs. 1 S. 1 UrhG; für Sendeunternehmen § 87 Abs. 1 Nr. 1 UrhG i. V. m. § 15 Abs. 3 UrhG) [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Weitersendungsrecht der Urheber",
            "valeur": "Kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden (Verwertungsgesellschaftspflicht) [§ 20b Abs. 1 S. 1 UrhG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tatbestandsmerkmale (EuGH-Maßstab)",
            "valeur": "(1) Handlung der Wiedergabe, (2) Öffentlichkeit der Wiedergabe; zusätzlich individuelle Beurteilung mit unselbständigen, verflochtenen Kriterien, darunter ein vom bisherigen Verfahren abweichendes technisches Verfahren oder ein „neues Publikum\u0022 [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Spezifisches technisches Verfahren",
            "valeur": "Fehlt: Weiterleitung über eigene Satellitenanlage und Kabelnetz an vorhandene Zimmeranschlüsse ist kein vom bisherigen Verfahren abweichendes Verfahren [BGH-PM 161/2026, EuGH C-127/24 vom 30.04.2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neues Publikum",
            "valeur": "Fehlt: Bewohner empfangen im privaten Kreis und gehören zu dem Publikum, das die Rechteinhaber mit der Erlaubnis zur ursprünglichen Rundfunksendung adressiert haben [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kurzzeit-/Verhinderungspflege",
            "valeur": "Ändert nichts: bei typisierender Betrachtung liegt der Schwerpunkt der Einrichtung auf dem dauerhaften Wohnen [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Speise- und Gemeinschaftsräume",
            "valeur": "Weiterleitung dorthin begründet kein „neues Publikum“, da diese Räume nur die Privatsphäre der Bewohner erweitern [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Recht der Sendeunternehmen",
            "valeur": "Unionsrechtlich nicht geregelt, wird aber wegen des Gebots einheitlicher Auslegung nach demselben Begriff der öffentlichen Wiedergabe beurteilt [BGH-PM 161/2026]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Öffentlichkeit nach nationalem Recht",
            "valeur": "Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist; Öffentlichkeit ist jeder, der nicht durch persönliche Beziehungen mit dem Verwerter oder den anderen Empfängern verbunden ist [§ 15 Abs. 3 UrhG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kontrahierungspflicht Weitersendung",
            "valeur": "Sendeunternehmen und Weitersendedienste müssen sich gegenseitig einen Vertrag über Kabel-/Mikrowellen-Weitersendung zu angemessenen Bedingungen anbieten, sofern kein sachlicher Ablehnungsgrund besteht [§ 87 Abs. 5 UrhG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 15 UrhG – Allgemeines (Recht der öffentlichen Wiedergabe, Öffentlichkeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20 UrhG – Senderecht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20b UrhG – Weitersendung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 87 UrhG – Sendeunternehmen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Pressemitteilung Nr. 161/2026 vom 03.09.2026 zum Urteil I ZR 34/23 und I ZR 35/23",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026161.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Otto Schmidt – Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim nicht vergütungspflichtig (03.09.2026)",
            "url": "https://www.otto-schmidt.de/news/wirtschaftsrecht/kabelweiterleitung-von-rundfunkprogrammen-im-seniorenwohnheim-nicht-vergutungspflichtig-2026-09-03.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Öffentliche Wiedergabe und Kabelweitersendung (§§ 15, 20, 20b, 87 UrhG) – BGH-Urteil I ZR 34/23: Seniorenheim muss für Kabelweiterleitung nicht zahlen?",
            "reponse": "Wer in einem Seniorenwohnheim Rundfunkprogramme über eine eigene Satellitenanlage empfängt und zeitgleich, unverändert und vollständig über das hauseigene Kabelnetz an die Zimmer der dauerhaft wohnenden Bewohner weiterleitet, nimmt nach dem BGH-Urteil vom 03.09.2026 (I ZR 34/23 und I ZR 35/23) keine „öffentliche Wiedergabe\u0022 vor."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Öffentliche Wiedergabe und Kabelweitersendung (§§ 15, 20, 20b, 87 UrhG)?",
            "reponse": "Die Aussagen gelten für Betreiber von Pflege- und Senioreneinrichtungen mit Schwerpunkt auf dauerhaftem Wohnen, die empfangene Hörfunk- und Fernsehprogramme zeitgleich, unverändert und vollständig über ein hauseigenes Kabelnetz an vorhandene Anschlüsse in den Bewohnerzimmern (und in zugehörige Speise- und Aufenthaltsräume) weiterleiten."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Öffentliche Wiedergabe und Kabelweitersendung (§§ 15, 20, 20b, 87 UrhG)?",
            "reponse": "Die Pressemitteilung des BGH behandelt ausschließlich ein Seniorenwohnheim. Keine Aussage trifft sie zu Hotels, Ferienanlagen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen; ob dort ein „neues Publikum\u0022 vorliegt, richtet sich weiter nach der individuellen Beurteilung der Umstände des Einzelfalls."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Öffentliche Wiedergabe und Kabelweitersendung (§§ 15, 20, 20b, 87 UrhG)?",
            "reponse": "„Jede Kabelweiterleitung in Gemeinschaftsräumen ist lizenzpflichtig.“ – Für ein Seniorenwohnheim mit dauerhaft wohnenden Bewohnern hat der BGH das am 03.09.2026 verneint; auch die Weiterleitung in Speise- und Aufenthaltsräume begründet kein neues Publikum."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Öffentliche Wiedergabe und Kabelweitersendung (§§ 15, 20, 20b, 87 UrhG) aus?",
            "reponse": "Ein Pflegeheim empfängt Fernsehen und Radio über eine eigene Satellitenanlage und speist die Programme unverändert und gleichzeitig in das hauseigene Kabelnetz ein, das die Anschlüsse in den Zimmern der 89 dauerhaft wohnenden Bewohner sowie in Speisesaal und Aufenthaltsräumen versorgt. Eine Verwertungsgesellschaft verlangt einen Lizenzvertrag und klagt auf Unterlassung."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1534115"
    ],
    "valid_from": "2026-09-03",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-12",
    "derniere_verification": "2026-10-12",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/urheberrecht-oeffentliche-wiedergabe-15-uhrg"
}