{
    "slug": "veraeusserung-streitbefangene-sache-265-zpo",
    "titre": "Veräußerung oder Abtretung der Streitsache während des Prozesses (§§ 265, 266, 325 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein laufender Zivilprozess sperrt die Sache nicht: Nach § 265 Abs. 1 ZPO darf jede Partei die in Streit befangene Sache veräußern oder den geltend gemachten…",
    "resume_court": "Ein laufender Zivilprozess **sperrt die Sache nicht**: Nach **§ 265 Abs. 1 ZPO** darf jede Partei die **in Streit befangene Sache veräußern** oder den **geltend gemachten Anspruch abtreten**, auch wenn die Klage schon rechtshängig ist. Die Veräußerung oder Abtretung hat aber **keinen Einfluss auf den Prozess** (§ 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO): Der bisherige Kläger oder Beklagte **führt den Rechtsstreit weiter**, der Erwerber darf ihn **nur mit Zustimmung des Gegners** als Hauptpartei übernehmen (Abs. 2 Satz 2). Das Urteil wirkt dann nach **§ 325 Abs. 1 ZPO** auch **für und gegen den Rechtsnachfolger**, und der Gläubiger kann sich nach **§ 727 ZPO** eine Vollstreckungsklausel für bzw. gegen ihn erteilen lassen. Hat der **Kläger** abgetreten, muss er seinen Antrag nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel auf **Leistung an den neuen Gläubiger** umstellen, um nicht in der Sache zu unterliegen.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 265 ZPO – Veräußerung oder Abtretung der Streitsache; ergänzend § 266 ZPO (Grundstücke), § 325 ZPO (Rechtskrafterstreckung), § 727 ZPO (Klausel für/gegen Rechtsnachfolger)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "Rechtshängigkeit der Klage (§ 261 Abs. 1 ZPO: Erhebung der Klage, also Zustellung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Veräußerung erlaubt?",
            "valeur": "Ja – Rechtshängigkeit schließt Veräußerung und Abtretung nicht aus (§ 265 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge für den Prozess",
            "valeur": "keine – der Rechtsvorgänger bleibt Partei (§ 265 Abs. 2 Satz 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parteiwechsel",
            "valeur": "nur mit Zustimmung des Gegners (§ 265 Abs. 2 Satz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hauptintervention des Erwerbers",
            "valeur": "ausgeschlossen ohne Zustimmung des Gegners (§ 265 Abs. 2 Satz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erwerber als Nebenintervenient",
            "valeur": "möglich, aber ohne die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten – § 69 ZPO gilt nicht (§ 265 Abs. 2 Satz 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kläger hat abgetreten",
            "valeur": "Antrag regelmäßig auf Leistung an den Erwerber umstellen (BGH, XII ZR 154/09); zulässig nach § 264 Nr. 2/3 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Urteilswirkung",
            "valeur": "für und gegen Rechtsnachfolger nach Rechtshängigkeit (§ 325 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gutgläubiger Erwerb",
            "valeur": "Vorschriften des bürgerlichen Rechts zugunsten gutgläubiger Erwerber gelten entsprechend (§ 325 Abs. 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einwand der fehlenden Befugnis",
            "valeur": "gegen den veräußernden Kläger nur, wenn das Urteil nicht gegen den Erwerber wirken würde (§ 265 Abs. 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundstücksrechte (§ 266)",
            "valeur": "Erwerber berechtigt und auf Antrag des Gegners verpflichtet, den Prozess als Hauptpartei zu übernehmen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vollstreckung",
            "valeur": "Klausel für/gegen den Rechtsnachfolger nach § 727 ZPO (Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden oder Offenkundigkeit)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 265 ZPO – Veräußerung oder Abtretung der Streitsache (Abs. 1: Veräußerung/Abtretung trotz Rechtshängigkeit zulässig; Abs. 2: kein Einfluss auf den Prozess, Übernahme/Hauptintervention nur mit Zustimmung des Gegners, § 69 nicht anzuwenden; Abs. 3: Einwand fehlender Befugnis gegen veräußernden Kläger)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__265.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 266 ZPO – Veräußerung eines Grundstücks",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__266.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 325 ZPO – Subjektive Rechtskraftwirkung (Abs. 1 Rechtsnachfolger und mittelbarer Besitz; Abs. 2 Gutglaubensvorschriften; Abs. 3 Grundpfandrechte, Zwangsversteigerung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__325.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 727 ZPO – Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__727.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 261 ZPO – Rechtshängigkeit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__261.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 264 ZPO – Keine Klageänderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__264.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 64 ZPO – Hauptintervention",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__64.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 66 ZPO – Nebenintervention",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__66.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 69 ZPO – Streitgenössische Nebenintervention",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__69.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 932 BGB – Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__932.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 29.08.2012 – XII ZR 154/09 (Zedent muss Antrag auf Leistung an den Zessionar umstellen, um nicht sachlich zu unterliegen), dejure.org",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XII+ZR+154/09",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Veräußerung oder Abtretung der Streitsache während des Prozesses (§§ 265, 266, 325 ZPO)?",
            "reponse": "Ein laufender Zivilprozess sperrt die Sache nicht: Nach § 265 Abs. 1 ZPO darf jede Partei die in Streit befangene Sache veräußern oder den geltend gemachten Anspruch abtreten, auch wenn die Klage schon rechtshängig ist. Die Veräußerung oder Abtretung hat aber keinen Einfluss auf den Prozess (§ 265 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Veräußerung oder Abtretung der Streitsache während…?",
            "reponse": "§§ 265, 266 und 325 ZPO gelten für alle Zivilprozesse nach der Zivilprozessordnung, in allen Instanzen. Über § 46 Abs. 2 ArbGG finden sie auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren Anwendung. Die Regeln erfassen sowohl die rechtsgeschäftliche Veräußerung oder Abtretung als auch – nach der Rechtsprechung entsprechend – den gesetzlichen Forderungsübergang (z. B. auf einen Versicherer)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Veräußerung oder Abtretung der Streitsache während…?",
            "reponse": "§ 266 ZPO: Bei Prozessen über Grundstücksrechte und -lasten ist der Erwerber zur Übernahme berechtigt und verpflichtet – abweichend von § 265 Abs. 2 ZPO. Gesamtrechtsnachfolge: Stirbt eine Partei (Erbfall), richtet sich das nicht nach § 265 ZPO, sondern nach den Vorschriften über die Unterbrechung des Verfahrens (§ 239 ZPO; siehe [Aussetzung und…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Veräußerung oder Abtretung der Streitsache während…?",
            "reponse": "Abtretung, aber Antrag unverändert: Wer als Kläger die Forderung abtritt und weiter Zahlung an sich selbst beantragt, riskiert die Abweisung als unbegründet. Der Antrag ist auf Leistung an den neuen Gläubiger umzustellen. Annahme, der Erwerber werde automatisch Partei: Ohne Zustimmung des Gegners bleibt der Rechtsvorgänger Partei (§ 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Ein einseitiger „Eintritt\u0022 des Erwerbers ist unzulässig."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Veräußerung oder Abtretung der Streitsache während… aus?",
            "reponse": "*Fiktives Beispiel:* Ein Handwerksbetrieb klagt vor dem Landgericht 18.000 € Werklohn gegen einen Bauherrn ein. Nach Zustellung der Klage verkauft und tritt der Betrieb die Forderung an eine Factoring-Gesellschaft ab. Der Prozess läuft weiter – der Handwerksbetrieb bleibt Kläger (§ 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die Factoring-Gesellschaft kann ihn nicht ohne Zustimmung des Bauherrn als Kläger ablösen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q218466",
        "Q835852",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2026-10-13",
    "valid_to": "2027-12-31",
    "derniere_revision": "2026-10-13",
    "derniere_verification": "2026-10-13",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/veraeusserung-streitbefangene-sache-265-zpo"
}