{
    "slug": "verbandsklage-abhilfeklage-vdug",
    "titre": "Verbandsklage – Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage (VDuG)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Verbandsklage ist das deutsche Sammelklage-Instrument: Ein anerkannter Verbraucherverband klagt im eigenen Namen gegen ein Unternehmen, und Verbraucher…",
    "resume_court": "Die **Verbandsklage** ist das deutsche Sammelklage-Instrument: Ein anerkannter Verbraucherverband klagt im eigenen Namen gegen ein Unternehmen, und **Verbraucher melden sich kostenfrei an**, statt selbst zu klagen. Geregelt ist sie im **Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)** vom 8. Oktober 2023, in Kraft seit dem **13. Oktober 2023**.\n\nDas Gesetz kennt **zwei Klagearten** (§ 1 Abs. 1 VDuG):\n\n**1. Die Abhilfeklage (§ 14 VDuG).** Hier begehrt die klageberechtigte Stelle _„die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher\u0022_. Als Leistung kann auch die Zahlung eines **kollektiven Gesamtbetrags** verlangt werden. Gewinnt der Verband, wird das Geld in einem **Umsetzungsverfahren** durch einen gerichtlich bestellten **Sachwalter** an die angemeldeten Verbraucher ausgezahlt – ohne dass diese noch einmal selbst klagen müssen.\n\n**2. Die Musterfeststellungsklage (§ 41 VDuG).** Sie ist auf die _„Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele)\u0022_ gerichtet. Sie klärt also nur die Vorfragen; das Geld muss jeder Verbraucher anschließend selbst einfordern.\n\nZwei Zahlen entscheiden über den Zugang: **mindestens 50 betroffene Verbraucher** müssen nachvollziehbar dargelegt werden (§ 4 Abs. 1 VDuG), und zuständig ist ausschließlich das **Oberlandesgericht** am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers (§ 3 Abs. 1 VDuG).\n\nFür Verbraucher ist die zentrale Frist die **Anmeldefrist**: Ansprüche können _„bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung\u0022_ zur Eintragung in das **Verbandsklageregister** beim Bundesamt für Justiz angemeldet werden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 VDuG). **§ 193 BGB findet keine Anwendung** – fällt das Fristende auf einen Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist also **nicht**.\n\nAuch **kleine Unternehmen gelten als Verbraucher** im Sinne des Gesetzes: solche, die _„weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt\u0022_ (§ 1 Abs. 2 VDuG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272, S. 2), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 240)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "13.10.2023 (Art. 31 Abs. 1 des Gesetzes vom 8.10.2023; amtlicher Textnachweis ab 13.10.2023)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unionsrechtlicher Hintergrund",
            "valeur": "Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (ABl. L 409 vom 4.12.2020, S. 1) – in § 2 Abs. 1 Nr. 2 VDuG ausdrücklich in Bezug genommen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zwei Klagearten",
            "valeur": "Abhilfeklage (§ 14 VDuG) und Musterfeststellungsklage (§ 41 VDuG) – § 1 Abs. 1 VDuG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer klagen darf",
            "valeur": "qualifizierte Verbraucherverbände aus der Liste nach § 4 UKlaG und qualifizierte Einrichtungen anderer EU-Mitgliedstaaten aus dem Verzeichnis der Kommission nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 RL (EU) 2020/1828 (§ 2 Abs. 1 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unabhängigkeitsschwelle",
            "valeur": "qualifizierte Verbraucherverbände dürfen nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vermutung",
            "valeur": "für überwiegend mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherzentralen gilt diese Voraussetzung unwiderleglich als erfüllt (§ 2 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verbraucherquorum",
            "valeur": "mindestens 50 Verbraucher müssen betroffen sein können bzw. deren Ansprüche von den Feststellungszielen abhängen können (§ 4 Abs. 1 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gericht",
            "valeur": "ausschließlich das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der allgemeine Gerichtsstand des Unternehmers liegt (§ 3 Abs. 1 VDuG); Konzentration auf ein OLG oder das Oberste Landesgericht durch Landesverordnung möglich (§ 3 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verbotene Drittfinanzierung",
            "valeur": "Wettbewerber, vom Unternehmer Abhängige, Finanzierer mit mehr als 10 Prozent wirtschaftlichem Anteil am Ergebnis sowie Finanzierer, von denen eine Beeinflussung der Prozessführung zu erwarten ist (§ 4 Abs. 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Offenlegungspflicht",
            "valeur": "Herkunft der Mittel mit Klageeinreichung; bei Drittfinanzierung zusätzlich die Vereinbarungen – auch bei nachträglicher Finanzierung (§ 4 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anmeldefrist Verbraucher",
            "valeur": "bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 VDuG); § 193 BGB gilt nicht",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücknahme der Anmeldung",
            "valeur": "bis zum selben Zeitpunkt; § 193 BGB gilt auch hier nicht (§ 46 Abs. 4 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Anmeldung",
            "valeur": "Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz (§ 47 Abs. 1 VDuG); durch einen Rechtsanwalt nur über das vom BfJ elektronisch bereitgestellte Formular (§ 47 Abs. 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Register",
            "valeur": "Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz (§ 43 Abs. 1 VDuG); Bekanntmachung von Terminen spätestens zwei Wochen vor dem Terminstag (§ 43 Abs. 2 Satz 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einsicht",
            "valeur": "öffentliche Bekanntmachungen sind von jedermann unentgeltlich einsehbar (§ 48 Abs. 1 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine inhaltliche Prüfung",
            "valeur": "die Angaben einer wirksamen Anmeldung werden _„ohne inhaltliche Prüfung\u0022_ eingetragen (§ 46 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperrwirkung gegen Parallelklagen",
            "valeur": "ab Anhängigkeit keine weitere Verbandsklage zum selben Lebenssachverhalt gegen denselben Unternehmer (§ 8 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperrwirkung für Angemeldete",
            "valeur": "angemeldete Verbraucher können während der Rechtshängigkeit nicht selbst klagen (§ 11 Abs. 2 VDuG); laufende Eigenklagen werden ausgesetzt (§ 11 Abs. 1 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bindungswirkung",
            "valeur": "rechtskräftige Verbandsklageurteile binden das Gericht eines späteren Individualprozesses – nicht aber Abhilfeendurteile nach § 18 (§ 11 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung",
            "valeur": "die Erhebung der Abhilfe- oder Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung, wenn der Verbraucher seinen Anspruch zum Verbandsklageregister anmeldet (§ 204a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ende der Hemmung",
            "valeur": "auch sechs Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher nicht mehr an der Klage teilnimmt, insbesondere durch Rücknahme der Anmeldung (§ 204a Abs. 3 Satz 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergleich",
            "valeur": "gerichtlicher Vergleich mit Wirkung für angemeldete Verbraucher möglich, bedarf der Genehmigung des Gerichts (§ 9 VDuG); nicht vor Ablauf der Anmeldefrist (§ 9 Abs. 1 Satz 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Austritt aus dem Vergleich",
            "valeur": "ein Monat ab Bekanntgabe des Vergleichs im Verbandsklageregister, Erklärung gegenüber dem BfJ (§ 10 Abs. 1 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Urteil nicht vor Ablauf von",
            "valeur": "sechs Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 13 Abs. 4 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Revision",
            "valeur": "gegen Urteile nach § 16 Abs. 1 und 4, gegen Abhilfeendurteile und gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt – ohne Zulassung (§ 16 Abs. 5, § 18 Abs. 4, § 42 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Streitwertgrenze Musterfeststellung",
            "valeur": "250.000 Euro (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GKG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Streitwertgrenze Abhilfe",
            "valeur": "300.000 Euro – auch im Verfahren über die Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags (§ 48 Abs. 1 Satz 3 GKG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten des Umsetzungsverfahrens",
            "valeur": "trägt der Unternehmer (§ 20 Abs. 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ordnungsgeld bei Beweisvorlage",
            "valeur": "bis zu 250.000 Euro, wiederholt festsetzbar (§ 6 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zwangsgeld gegen den Sachwalter",
            "valeur": "das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht übersteigen (§ 30 Abs. 3 Satz 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerspruchsfrist im Umsetzungsverfahren",
            "valeur": "vier Wochen nach Zugang der Mitteilung des Sachwalters (§ 28 Abs. 2 Satz 1 VDuG), verlängerbar durch das Gericht (§ 18 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gerichtliche Entscheidung über den Widerspruch",
            "valeur": "Antrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Widerspruchsentscheidung; die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 28 Abs. 4 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Herausgabeanspruch des Unternehmers",
            "valeur": "erlischt, wenn er nicht binnen neun Monaten nach Leistung an den Verbraucher schriftlich geltend gemacht wird; § 818 Abs. 3 BGB ist nicht anzuwenden (§ 40 Abs. 2 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufbewahrung im Register",
            "valeur": "bis zum Schluss des zehnten Jahres nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung, dann Löschung (§ 43 Abs. 3 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Evaluierung",
            "valeur": "fünf Jahre nach Inkrafttreten (§ 50 VDuG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "geltendes Recht (in_force), Stand 2026-09-22",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "VDuG – Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz), amtliche Gesamtfassung mit Vollzitat „Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272, S. 2), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 240) geändert worden ist\u0022; Textnachweis ab 13.10.2023; Inkrafttreten gem. Art. 31 Abs. 1 des Gesetzes vom 8.10.2023",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/BJNR1100B0023.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1 VDuG – Verbandsklagen (Abs. 1: Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen; Abs. 2: kleine Unternehmen, weniger als 10 Personen, Jahresumsatz oder Jahresbilanz nicht über 2 Millionen Euro; Abs. 3: Parallelität zum KapMuG-Musterverfahren)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2 VDuG – Klageberechtigte Stellen (Abs. 1 Nr. 1: Liste nach § 4 UKlaG, nicht mehr als 5 Prozent Unternehmenszuwendungen; Nr. 2: Verzeichnis der Kommission nach Art. 5 Abs. 1 Satz 4 RL (EU) 2020/1828; Abs. 2: Offenlegung bei ernsthaften Zweifeln; Abs. 3: unwiderlegliche Vermutung für öffentlich geförderte Verbraucherzentralen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 3 VDuG – Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung (Abs. 1: ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des OLG am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers; Abs. 2: Vorrang von Unionsrecht und völkerrechtlichen Vereinbarungen; Abs. 3: Konzentration durch Landesrechtsverordnung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 4 VDuG – Verbraucherquorum; Finanzierung (Abs. 1: mindestens 50 Verbraucher, nachvollziehbare Darlegung, Gesamtzahl bei gemeinschaftlicher Klage; Abs. 2 Nr. 1–4: verbotene Drittfinanzierung, Wettbewerber, Abhängigkeit, mehr als 10 Prozent wirtschaftlicher Anteil, erwartete Beeinflussung; Abs. 3: Offenlegung der Mittelherkunft und der Vereinbarungen, auch bei nachträglicher Finanzierung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 5 VDuG – Klageschrift (Abs. 1 Nr. 1–4: Nachweis der Klageberechtigung, Darlegung des Quorums, Wert des Streitgegenstands, Angaben zur Drittfinanzierung; Abs. 2: kurze Darstellung des Lebenssachverhalts für die Registerbekanntmachung; Abs. 3: entsprechende Anwendung des § 253 ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 6 VDuG – Offenlegung von Beweismitteln (Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250 000 Euro bei Anordnungen nach §§ 142–144 ZPO; Festsetzung durch Beschluss, wiederholte Festsetzung möglich)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__6.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 8 VDuG – Sperrwirkung der Verbandsklage (ab Anhängigkeit keine weitere Verbandsklage zu demselben Lebenssachverhalt; Entfallen der Sperrwirkung bei Beendigung ohne Entscheidung in der Sache)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 9 VDuG – Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1: Wirkung für angemeldete Verbraucher, kein Vergleich vor Ablauf des Zeitpunkts aus § 46 Abs. 1 Satz 1; Abs. 2: Genehmigung durch Beschluss, Angemessenheitsprüfung unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__9.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 10 VDuG – Austritt aus dem Vergleich (Abs. 1: Monatsfrist ab Bekanntgabe im Verbandsklageregister, Erklärung gegenüber dem Bundesamt für Justiz; Abs. 2: keine Bindung, Anmeldung bleibt wirksam)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 11 VDuG – Sperrwirkung der Anmeldung; Bindungswirkung (Abs. 1: Aussetzung einer früher erhobenen Eigenklage; Abs. 2: Klageverbot während der Rechtshängigkeit; Abs. 3: Bindung des Gerichts im Individualprozess, Ausnahme für Abhilfeendurteile nach § 18)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__11.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 13 VDuG – Anwendung der Zivilprozessordnung (Abs. 1: ZPO subsidiär, erstinstanzliche Landgerichtsvorschriften vor dem OLG; Abs. 2: §§ 66–74 ZPO nicht anwendbar; Abs. 3: § 128 Abs. 2, §§ 306, 307 Satz 2 ZPO nicht anwendbar; Abs. 4: Urteil nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__13.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 14 VDuG – Abhilfeklage (Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher; Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__14.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 15 VDuG – Gleichartigkeit der Verbraucheransprüche (Abs. 1 Nr. 1, 2: derselbe oder im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt, im Wesentlichen gleiche Tatsachen- und Rechtsfragen; Abs. 2: Angaben zur Gleichartigkeit, Anspruchshöhe oder Berechnungsmethode)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 16 VDuG – Urteil und Abhilfegrundurteil (Abs. 1: Abhilfegrundurteil dem Grunde nach; Abs. 2: Inhalt der Urteilsformel, Anspruchsvoraussetzungen, Berechtigungsnachweise, Betrag oder Berechnungsmethode; Abs. 3: Kostenentscheidung dem Abhilfeendurteil vorbehalten; Abs. 5: Revision ohne Zulassung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 18 VDuG – Abhilfeendurteil (Abs. 1 Nr. 1–4: Anordnung des Umsetzungsverfahrens, vorläufige Kostenfestsetzung, Zahlung zu Händen des Sachwalters, Kostenentscheidung; Abs. 2: Verurteilung zum kollektiven Gesamtbetrag; Abs. 3: Verlängerung der Widerspruchsfrist; Abs. 4: Revision ohne Zulassung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__18.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 19 VDuG – Kollektiver Gesamtbetrag (Abs. 1: Bestimmung nach freier Überzeugung unter Würdigung aller Umstände; Abs. 2: entsprechende Anwendung des § 287 ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20 VDuG – Kosten des Umsetzungsverfahrens (Abs. 1: Auslagen und Vergütung des Sachwalters; Abs. 2: Kostentragung durch den Unternehmer)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 23 VDuG – Bestellung des Sachwalters (Abs. 2: geeignete und unabhängige Person, Berufshaftpflichtversicherung; Abs. 4: Ablehnung aus den Gründen des § 42 ZPO und wegen Ungeeignetheit; Abs. 5: Zweiwochenfrist für den Ablehnungsantrag)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__23.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 24 VDuG – Eröffnungsbeschluss (Eröffnung erst nach Zahlung des vorläufig festgesetzten Kostenbetrags und des kollektiven Gesamtbetrags zu Händen des Sachwalters)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__24.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 25 VDuG – Umsetzungsfonds (Abs. 2: getrennte Führung vom Vermögen des Sachwalters; Abs. 3: unmittelbare Zahlung an Verbraucher, Entnahmen nur nach gerichtlicher Anordnung und begrenzt auf den vorläufig festgesetzten Kostenbetrag; Abs. 4: keine Pfändbarkeit der Fondsgelder)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__25.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 27 VDuG – Aufgaben des Sachwalters (Nr. 2: Registerauszug beim Bundesamt für Justiz; Nr. 3: Prüfung der Anspruchsberechtigung nach dem Abhilfegrundurteil; Nr. 4, 6: Fristsetzung und Zurückweisung verspäteter Nachweise nach vorherigem Hinweis; Nr. 7, 9: Auszahlungsplan, gleichmäßige Verteilung bei nicht ausreichendem Gesamtbetrag)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__27.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 28 VDuG – Widerspruchsverfahren (Abs. 2: Widerspruch binnen vier Wochen in Textform mit Begründung; Abs. 4: gerichtliche Entscheidung binnen zwei Wochen, § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht anwendbar, Entscheidung unanfechtbar)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__28.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 30 VDuG – Gerichtliche Aufsicht; Zwangsmittel gegen den Sachwalter (Abs. 3: Zwangsgeld nach Androhung, einzelnes Zwangsgeld höchstens 25 000 Euro, Entlassung aus wichtigem Grund)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__30.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 37 VDuG – Nicht abgerufene Beträge (Erstattungspflicht des Sachwalters gegenüber dem Unternehmer; Fälligkeit mit Bekanntmachung des Beendigungsbeschlusses im Verbandsklageregister)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__37.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 38 VDuG – Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers (Abs. 1: Fortführung trotz Insolvenzeröffnung, Aussetzung oder Einstellung bei Anfechtungsansprüchen, Einstellung bei nur teilweiser Zahlung nach § 24; Abs. 3: Sondermasse, Sonderinsolvenzverwalter)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__38.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 39 VDuG – Offene Verbraucheransprüche (Individualklage nur, soweit der Anspruch nicht bereits im Widerspruchsverfahren nach § 28 geltend gemacht werden konnte)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__39.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 40 VDuG – Herausgabeanspruch des Unternehmers (Abs. 2: Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung, § 818 Abs. 3 BGB nicht anwendbar, Erlöschen nach neun Monaten ohne schriftliche Geltendmachung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__40.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 41 VDuG – Musterfeststellungsklage (Abs. 1: Feststellungsziele zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer; Abs. 2: Zulässigkeit trotz möglicher Abhilfeklage)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__41.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 42 VDuG – Revision (Revision gegen Musterfeststellungsurteile, keine Zulassung erforderlich)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__42.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 43 VDuG – Verbandsklageregister (Abs. 1: Führung durch das Bundesamt für Justiz; Abs. 2: unverzügliche Bekanntmachung, Termine spätestens zwei Wochen vor dem Terminstag; Abs. 3: Aufbewahrung bis zum Schluss des zehnten Jahres, dann Löschung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__43.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 VDuG – Bekanntmachung von Angaben zu Verbandsklagen (19 Nummern, u. a. Nr. 6: kurze Darstellung des Lebenssachverhalts; Nr. 8: Form, Frist und Wirkung der Anmeldung und ihrer Rücknahme; Nr. 10: Austritt aus dem Vergleich)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 46 VDuG – Anmeldung von Ansprüchen; Rücknahme der Anmeldung (Abs. 1: Anmeldung bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, § 193 BGB nicht anwendbar; Abs. 2 Nr. 1–6: Wirksamkeitsvoraussetzungen; Abs. 3: Eintragung ohne inhaltliche Prüfung; Abs. 4: Rücknahme bis zum selben Zeitpunkt)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 47 VDuG – Formvorschriften (Abs. 1: Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz; Abs. 2: Pflicht zur Nutzung des elektronisch bereitgestellten Formulars durch Rechtsanwälte, Ersatzeinreichung und Glaubhaftmachung; Abs. 3: entsprechende Anwendung auf die Austrittserklärung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__47.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 48 VDuG – Einsichtnahme und Auskunft (Abs. 1: unentgeltliche Einsicht für jedermann; Abs. 3: schriftlicher Auszug für angemeldete Verbraucher)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__48.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 50 VDuG – Evaluierung (Evaluierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vdug/__50.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 204a BGB – Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4: Musterfeststellungs- und Abhilfeklage nach dem VDuG, Hemmung nur bei Anmeldung zum Verbandsklageregister; Abs. 3 Satz 2: Ende der Hemmung sechs Monate nach Ende der Teilnahme, insbesondere Rücknahme der Anmeldung; Abs. 4: Anwendung auf die nach § 1 Abs. 2 VDuG gleichgestellten Unternehmer)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 48 GKG – Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Abs. 1 Satz 2: Streitwert in Musterfeststellungsverfahren nach dem VDuG höchstens 250 000 Euro; Satz 3: Streitwert in Abhilfeverfahren und in Verfahren über die Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags höchstens 300 000 Euro)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__48.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 606 ZPO – Klageschrift (heutige Fassung: Angabe der vollständigen Verfahrensführung in englischer Sprache nach § 184a Abs. 1 GVG; belegt, dass die früheren Musterfeststellungs-Vorschriften der ZPO nicht mehr an dieser Stelle stehen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__606.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "ZPO – Gesamtausgabe (amtliche Fassung, nichtamtliches Inhaltsverzeichnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 204a BGB – Normtext und Rechtsprechungsnachweise, dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/204a.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Verbandsklage – Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage (VDuG)?",
            "reponse": "Die Verbandsklage ist das deutsche Sammelklage-Instrument: Ein anerkannter Verbraucherverband klagt im eigenen Namen gegen ein Unternehmen, und Verbraucher melden sich kostenfrei an, statt selbst zu klagen. Geregelt ist sie im Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) vom 8. Oktober 2023, in Kraft seit dem 13. Oktober 2023. Das Gesetz kennt zwei Klagearten (§ 1 Abs. 1 VDuG): 1. Die Abhilfeklage (§ 14 VDuG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Verbandsklage?",
            "reponse": "Das VDuG gilt für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen (§ 1 Abs. 1 VDuG). Es ist kein Instrument gegen Behörden, nicht für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nicht für Klagen einzelner Verbraucher."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Verbandsklage?",
            "reponse": "Unzulässig trotz Quorum ist die Verbandsklage bei verbotener Drittfinanzierung (§ 4 Abs. 2 VDuG) und – als Abhilfeklage – bei fehlender Gleichartigkeit der Ansprüche (§ 15 Abs. 1 VDuG). Keine Sperrwirkung entfaltet eine Verbandsklage, die _„ohne Entscheidung in der Sache beendet\u0022_ wird; § 8 Satz 2 VDuG lässt die Sperre dann entfallen."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Verbandsklage?",
            "reponse": "„Die Musterfeststellungsklage steht in §§ 606 ff. ZPO.\u0022 Nicht mehr. Sie ist heute in § 41 VDuG geregelt. Die alten Paragraphenstellen sind anders belegt: § 606 ZPO betrifft inzwischen die Angabe, dass ein Verfahren nach § 184a Abs. 1 GVG vollständig in englischer Sprache geführt werden soll. „Ich muss mich vor dem ersten Termin anmelden.\u0022 Nein. Nach § 46 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Verbandsklage aus?",
            "reponse": "Ein Energieversorger hat über drei Jahre bei rund 90.000 Bestandskunden eine Preisanpassungsklausel angewendet, die sich als unwirksam erweist. Der durchschnittliche Überzahlungsbetrag liegt bei 85 Euro. Schritt 1 – Klage. Eine Verbraucherzentrale, in der Liste nach § 4 UKlaG eingetragen und überwiegend öffentlich gefördert, erhebt Abhilfeklage. Die 5-Prozent-Grenze des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q123476274",
        "Q56526654",
        "Q2514015"
    ],
    "valid_from": "2026-09-22",
    "valid_to": "2027-12-31",
    "derniere_revision": "2026-09-22",
    "derniere_verification": "2026-09-22",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/verbandsklage-abhilfeklage-vdug"
}