{
    "slug": "verkehrswert-wertgrenzen-74a-85a-zvg",
    "titre": "Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung – 7/10-Grenze und 5/10-Grenze (§§ 74a, 74b, 85a ZVG)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bleibt das Meistgebot in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks deutlich unter dem festgesetzten Grundstückswert, schützt das ZVG davor, dass die Immobilie…",
    "resume_court": "Bleibt das **Meistgebot** in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks deutlich unter dem festgesetzten **Grundstückswert**, schützt das ZVG davor, dass die Immobilie unter Wert zugeschlagen wird. Liegt das Meistgebot samt Kapitalwert der bestehen bleibenden Rechte **unter sieben Zehnteln** des Grundstückswerts, ist der Zuschlag **auf Antrag** eines Berechtigten zu versagen, dessen Anspruch durch das Gebot nicht gedeckt ist (**§ 74a Abs. 1 ZVG**). Erreicht das Meistgebot samt bestehen bleibenden Rechten **nicht die Hälfte** des Grundstückswerts, ist der Zuschlag **von Amts wegen** zu versagen (**§ 85a Abs. 1 ZVG**). Beide Grenzen gelten nur im **ersten** Versteigerungstermin; im neuen Termin darf der Zuschlag aus diesen Gründen nicht mehr versagt werden (**§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG**).",
    "faits": [
        {
            "point": "7/10-Grenze",
            "valeur": "Meistgebot + Kapitalwert bestehen bleibender Rechte unter 7/10 des Grundstückswerts (§ 74a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren bei 7/10-Grenze",
            "valeur": "Versagung des Zuschlags nur auf Antrag eines Berechtigten, der bei einem Gebot in Höhe von 7/10 voraussichtlich gedeckt wäre (§ 74a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerspruch",
            "valeur": "betreibender Gläubiger kann widersprechen und muss glaubhaft machen, dass ihm durch die Versagung ein unverhältnismäßiger Nachteil entstünde (§ 74a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitpunkt für Antrag/Widerspruch",
            "valeur": "nur bis zum Schluss der Verhandlung über den Zuschlag (§ 74a Abs. 2 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "5/10-Grenze",
            "valeur": "Meistgebot + Kapitalwert bestehen bleibender Rechte erreicht nicht die Hälfte des Grundstückswerts (§ 85a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren bei 5/10-Grenze",
            "valeur": "Zuschlag ist von Amts wegen zu versagen, kein Antrag nötig (§ 85a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuer Termin",
            "valeur": "von Amts wegen; Abstand grundsätzlich mindestens drei, höchstens sechs Monate (§ 74a Abs. 3, § 85a Abs. 2 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung im neuen Termin",
            "valeur": "Zuschlag darf nicht mehr aus den Gründen des § 74a Abs. 1 oder § 85a Abs. 1 ZVG versagt werden (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wertfestsetzung",
            "valeur": "durch das Vollstreckungsgericht, bei Bedarf nach Anhörung von Sachverständigen (§ 74a Abs. 5 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anfechtung der Wertfestsetzung",
            "valeur": "sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss (§ 74a Abs. 5 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Meistgebot des Berechtigten",
            "valeur": "§ 74a ist unter den Voraussetzungen des § 74b ZVG nicht anwendbar",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 74a ZVG – Versagung des Zuschlags bei Meistgebot unter 7/10, Wertfestsetzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__74a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 74b ZVG – Meistgebot eines zur Befriedigung Berechtigten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__74b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 85a ZVG – Versagung des Zuschlags bei Meistgebot unter 5/10",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__85a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 83 ZVG – Versagungsgründe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__83.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "ZVG Gesamttext",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [],
    "wikidata": [
        "Q231686",
        "Q231681",
        "Q231695"
    ],
    "valid_from": "2026-10-27",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-27",
    "derniere_verification": "2026-10-27",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/verkehrswert-wertgrenzen-74a-85a-zvg"
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