{
    "slug": "verschleiertes-arbeitseinkommen-850h-zpo",
    "titre": "Verschleiertes Arbeitseinkommen (§ 850h ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Schuldner kann die Lohnpfändung nicht dadurch leerlaufen lassen, dass er formal auf Vergütung verzichtet oder sie an Angehörige umleitet.",
    "resume_court": "Ein Schuldner kann die Lohnpfändung nicht dadurch leerlaufen lassen, dass er formal auf Vergütung verzichtet oder sie an Angehörige umleitet. § 850h ZPO erfasst dafür zwei Konstellationen. Absatz 1 betrifft die Lohnverschiebung: Hat sich der Empfänger der vom Schuldner geleisteten Arbeiten verpflichtet, Leistungen an einen Dritten zu bewirken, die nach Lage der Verhältnisse ganz oder teilweise eine Vergütung für die Leistung des Schuldners darstellen, kann der Gläubiger den Anspruch des Drittberechtigten pfänden, wie wenn der Anspruch dem Schuldner zustände. Absatz 2 betrifft die Lohnverschleierung: Leistet der Schuldner einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten oder Dienste, die nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden, unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung, so gilt im Verhältnis des Gläubigers zum Empfänger eine angemessene Vergütung als geschuldet. Der klassische Fall ist die Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten oder der Eltern ohne nennenswerten Lohn. Die Vorschrift wirkt als Fiktion nur gegenüber dem Gläubiger – der Schuldner selbst erwirbt daraus keinen Zahlungsanspruch. Vollstreckt wird über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829, 835 ZPO), in dem der Empfänger der Dienstleistungen als Drittschuldner bezeichnet wird. Auf den fingierten Betrag sind die Pfändungsgrenzen der §§ 850a–850c ZPO anzuwenden: Gepfändet werden kann nur der Teil, der auch bei einem regulären Lohn in dieser Höhe pfändbar wäre.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 850h ZPO – Verschleiertes Arbeitseinkommen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absatz 1",
            "valeur": "Lohnverschiebung – Vergütung wird an einen Dritten geleistet; der Anspruch des Drittberechtigten ist pfändbar, wie wenn er dem Schuldner zustände",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang der Pfändung (Abs. 1)",
            "valeur": "Die Pfändung des Vergütungsanspruchs des Schuldners umfasst ohne weiteres den Anspruch des Drittberechtigten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustellung (Abs. 1)",
            "valeur": "Der Pfändungsbeschluss ist dem Drittberechtigten ebenso wie dem Schuldner zuzustellen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absatz 2",
            "valeur": "Lohnverschleierung – bei unentgeltlicher oder unverhältnismäßig gering vergüteter Tätigkeit gilt eine angemessene Vergütung als geschuldet",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzungen (Abs. 2)",
            "valeur": "ständiges Verhältnis + Arbeiten/Dienste, die nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden + unentgeltlich oder unverhältnismäßig geringe Vergütung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reichweite der Fiktion",
            "valeur": "nur im Verhältnis des Gläubigers zum Empfänger der Arbeits- und Dienstleistungen – nicht zugunsten des Schuldners",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bemessungskriterien (Abs. 2 S. 2)",
            "valeur": "alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Art der Arbeits- oder Dienstleistung, verwandtschaftliche oder sonstige Beziehungen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Drittschuldner",
            "valeur": "der Empfänger der Arbeits- und Dienstleistungen (z. B. der Familienbetrieb, die GmbH des Ehegatten)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vollstreckungsakt",
            "valeur": "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§§ 829, 835 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zuständigkeit",
            "valeur": "Vollstreckungsgericht = Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners (§ 828 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pfändungsgrenzen",
            "valeur": "§§ 850a–850c ZPO gelten auch für die fiktive Vergütung – unpfändbar bleibt der Sockel wie bei echtem Lohn",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begriff des Arbeitseinkommens",
            "valeur": "§ 850 Abs. 2 ZPO – u. a. Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder sowie Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder überwiegend in Anspruch nehmen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auskunft des Drittschuldners",
            "valeur": "§ 840 ZPO – Erklärung auf Verlangen binnen zwei Wochen ab Zustellung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung",
            "valeur": "§ 850h ZPO greift bei fehlender/zu geringer Vergütung; die Gläubigeranfechtung (AnfG) greift bei bereits vorgenommenen Vermögensverschiebungen",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 850h ZPO – Verschleiertes Arbeitseinkommen (Abs. 1: Pfändung des Anspruchs des Drittberechtigten, Erfassung ohne weiteres, Zustellung an den Drittberechtigten; Abs. 2: Fiktion einer angemessenen Vergütung bei unentgeltlicher oder unverhältnismäßig gering vergüteter Tätigkeit in einem ständigen Verhältnis sowie Bemessungskriterien)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850h ZPO – Permalink und Fassungsnachweis",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/850h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850 ZPO – Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Abs. 2: Begriff des Arbeitseinkommens, u. a. Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder überwiegend in Anspruch nehmen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850a ZPO – Unpfändbare Bezüge",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 850e ZPO – Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850e.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 828 ZPO – Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__828.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 829 ZPO – Pfändung einer Geldforderung (Arrestatorium, Inhibitorium, Wirksamwerden mit Zustellung an den Drittschuldner)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__829.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 835 ZPO – Überweisung einer Geldforderung (zur Einziehung oder an Zahlungs statt)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__835.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 840 ZPO – Erklärungspflicht des Drittschuldners (Zwei-Wochen-Frist, Schadensersatzhaftung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__840.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 750 ZPO – Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__750.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 804 ZPO – Pfändungspfandrecht (Prioritätsprinzip)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__804.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 766 ZPO – Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__766.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 771 ZPO – Drittwiderspruchsklage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__771.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 739 ZPO – Gewahrsamsvermutung bei Ehegatten und Lebenspartnern",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__739.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "AnfG – Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/anfg_1999/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [],
    "wikidata": [
        "Q206893",
        "Q231695",
        "Q186302"
    ],
    "valid_from": "2026-09-13",
    "valid_to": "2027-12-31",
    "derniere_revision": "2026-09-13",
    "derniere_verification": "2026-09-13",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/verschleiertes-arbeitseinkommen-850h-zpo"
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