{
    "slug": "versetzung-99-betrvg-mitbestimmung",
    "titre": "Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) – Legaldefinition des § 95 Abs. 3 BetrVG, Begriff des Arbeitsbereichs, Monatsfrist, Zustimmungsverfahren",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor jeder…",
    "resume_court": "In Unternehmen mit in der Regel **mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern** muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach **§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG** vor jeder Versetzung unterrichten und dessen **Zustimmung** einholen. Was eine Versetzung ist, bestimmt die Legaldefinition in **§ 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG**: die Zuweisung eines **anderen Arbeitsbereichs**, die voraussichtlich die Dauer von **einem Monat** überschreitet, **oder** die mit einer **erheblichen Änderung der Umstände** verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Der Begriff „Arbeitsbereich\u0022 ist **räumlich und funktional** zu verstehen; maßgeblich ist, ob sich das **Gesamtbild der Tätigkeit** so verändert, dass die neue Aufgabe aus Sicht eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine „andere\u0022 erscheint (BAG, Beschluss vom 21.04.2026 – 1 ABR 10/25, Rn. 30). Das Beteiligungsrecht knüpft **allein an die tatsächliche Zuweisung als Realakt** an – ob der Arbeitgeber individualrechtlich zur Versetzung befugt ist, spielt für § 95 Abs. 3 BetrVG **keine** Rolle (Rn. 30). Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, kann der Arbeitgeber sie nach **§ 99 Abs. 4 BetrVG** gerichtlich ersetzen lassen; dringende Fälle regelt die vorläufige Maßnahme nach **§ 100 BetrVG**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Beteiligungsnorm",
            "valeur": "§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG – Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schwellenwert",
            "valeur": "Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern [§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; BAG 1 ABR 10/25, Rn. 28]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Legaldefinition der Versetzung",
            "valeur": "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist [§ 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis der beiden Alternativen",
            "valeur": "Alternativen, nicht Kumulation: Bei einer Zuweisung von voraussichtlich nicht mehr als einem Monat liegt eine Versetzung nur bei erheblicher Änderung der Umstände vor [§ 95 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BetrVG; BAG 1 ABR 10/25, Rn. 31]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Begriff „Arbeitsbereich\u0022",
            "valeur": "Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie Art der Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs; räumlich und funktional zu verstehen [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 30]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfungsmaßstab",
            "valeur": "Veränderung des Gesamtbilds der Tätigkeit aus Sicht eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 30]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anknüpfungspunkte",
            "valeur": "Änderung des Arbeitsinhalts mit geänderter Verantwortung, Wechsel des Arbeitsorts oder der Art der Tätigkeit, Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 30]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Realakt-Grundsatz",
            "valeur": "Das Beteiligungsrecht knüpft ausschließlich an die tatsächliche Zuweisung an; die individualrechtliche Versetzungsbefugnis ist unerheblich [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 30 unter Verweis auf BAG 29.09.2020 – 1 ABR 21/19]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "„Erhebliche Änderung der Umstände\u0022",
            "valeur": "Die äußeren Umstände der Arbeitsleistung – z. B. zeitliche Lage der Arbeit, Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln, Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte, Nässe [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 31]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beurteilungsperspektive",
            "valeur": "Nicht die subjektive Einschätzung des Arbeitnehmers, sondern der Standpunkt eines neutralen Beobachters [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 31]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweck der gesteigerten Anforderungen",
            "valeur": "Erleichterung nur temporärer Zuweisungen, insbesondere in Vertretungs- und Aushilfsfällen [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 31]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestimmung des Arbeitsorts",
            "valeur": "Nicht nach Lage des Arbeitsplatzes im Gebäude und nicht nach dem Gebäude als Ganzem, sondern nach dem Sitz des Betriebs, in der Regel dem Bezirk der politischen Gemeinde; eine Verlagerung innerhalb des Gebäudes ist eine „unbedeutende Geringfügigkeit\u0022 [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 38]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wechsel der betrieblichen Einheit",
            "valeur": "Erforderlich ist eine den Arbeitnehmer berührende Änderung der organisatorischen Umgebung – ein im Arbeitsalltag spürbar anderes „Arbeitsregime\u0022 [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 41]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme kraft Gesetzes",
            "valeur": "Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung [§ 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Informationspflichten",
            "valeur": "Unterrichtung, Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen, Auskunft über die Person der Beteiligten und über die Auswirkungen der Maßnahme; bei Versetzungen zusätzlich in Aussicht genommener Arbeitsplatz und vorgesehene Eingruppierung [§ 99 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verweigerungsgründe",
            "valeur": "Abschließender Katalog in § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG (u. a. Gesetzesverstoß, Verstoß gegen Auswahlrichtlinie nach § 95, Nachteile für andere Arbeitnehmer, unterbliebene Ausschreibung nach § 93)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist und Zustimmungsfiktion",
            "valeur": "Verweigerung innerhalb einer Woche nach Unterrichtung schriftlich unter Angabe von Gründen; sonst gilt die Zustimmung als erteilt [§ 99 Abs. 3 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zustimmungsersetzung",
            "valeur": "Antrag des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht [§ 99 Abs. 4 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorläufige Maßnahme",
            "valeur": "Zulässig, wenn aus sachlichen Gründen dringend erforderlich; unverzügliche Unterrichtung des Betriebsrats; bei dessen Bestreiten muss der Arbeitgeber binnen drei Tagen das Arbeitsgericht anrufen [§ 100 Abs. 1 und 2 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ende der vorläufigen Maßnahme",
            "valeur": "Zwei Wochen nach Rechtskraft einer ablehnenden Entscheidung [§ 100 Abs. 3 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufhebungsverfahren",
            "valeur": "Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Maßnahme; Zwangsgeld höchstens 250 Euro je Tag der Zuwiderhandlung [§ 101 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unterlassungsanspruch",
            "valeur": "Nur bei grobem Verstoß des Arbeitgebers, § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG; Höchstmaß des Ordnungs- und Zwangsgeldes 10.000 Euro [§ 23 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 5 BetrVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestimmtheit des Antrags",
            "valeur": "§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt im Beschlussverfahren entsprechend; ein Antrag, der nur den Gesetzestext des § 99 Abs. 1 BetrVG wiederholt, ist unzulässig [BAG 1 ABR 10/25, Rn. 21 f.]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung",
            "valeur": "BAG, Beschluss vom 21.04.2026 – 1 ABR 10/25 (ECLI:DE:BAG:2026:210426.B.1ABR10.25.0, 1. Senat, Entscheidungsstichwort „Unterlassungsanspruch – Versetzung – Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Herangezogene Vorentscheidungen",
            "valeur": "BAG, Beschluss vom 11.10.2022 – 1 ABR 18/21 (ECLI:DE:BAG:2022:111022.B.1ABR18.21.0) und Beschluss vom 29.09.2020 – 1 ABR 21/19 (ECLI:DE:BAG:2020:290920.B.1ABR21.19.0, BAGE 172, 292)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung des BetrVG",
            "valeur": "Bekanntmachung vom 25.09.2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 248) [gesetze-im-internet.de, Vollzitat der Gesamtausgabe]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 95 BetrVG – Auswahlrichtlinien (Legaldefinition der Versetzung in Absatz 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__95.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 99 BetrVG – Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 100 BetrVG – Vorläufige personelle Maßnahmen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 101 BetrVG – Zwangsgeld",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__101.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 23 BetrVG – Verletzung gesetzlicher Pflichten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 93 BetrVG – Ausschreibung von Arbeitsplätzen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__93.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Betriebsverfassungsgesetz, Gesamtausgabe (Vollzitat und Standangabe)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers (individualrechtliche Abgrenzung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 253 ZPO – Klageschrift (Bestimmtheitsgebot, im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 83 ArbGG – Verfahren im Beschlussverfahren (Untersuchungsgrundsatz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__83.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 21.04.2026 – 1 ABR 10/25 (Volltext mit Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-10-25/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 11.10.2022 – 1 ABR 18/21 (Volltext)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-18-21/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Beschluss vom 29.09.2020 – 1 ABR 21/19 (Volltext)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-21-19/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) – Legaldefinition des § 95 Abs. 3 BetrVG, Begriff des Arbeitsbereichs, Monatsfrist, Zustimmungsverfahren?",
            "reponse": "In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor jeder Versetzung unterrichten und dessen Zustimmung einholen. Was eine Versetzung ist, bestimmt die Legaldefinition in § 95 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)?",
            "reponse": "Das Zustimmungserfordernis des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG greift nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern. Maßgeblich ist der Zuschnitt des Unternehmens, während der Betriebsrat, dessen Zustimmung einzuholen ist, für den Betrieb gebildet wird. Erfasst sind neben der Versetzung auch Einstellung, Eingruppierung und Umgruppierung."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)?",
            "reponse": "Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz. § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG nimmt einen ganzen Personenkreis aus: Werden Arbeitnehmer „nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt\u0022, gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung. Kurzzeitige Zuweisung ohne erhebliche Änderung."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)?",
            "reponse": "„Wer arbeitsvertraglich versetzt werden darf, löst kein Mitbestimmungsrecht aus.\u0022 Das Gegenteil ist richtig: Für § 95 Abs. 3 BetrVG kommt es allein auf die tatsächliche Zuweisung als Realakt an, nicht auf die individualrechtliche Versetzungsbefugnis (BAG 1 ABR 10/25, Rn. 30)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Versetzung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) aus?",
            "reponse": "Dem Beschluss BAG 21.04.2026 – 1 ABR 10/25 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitgeberin betreibt eine Pflegeeinrichtung mit 67 wahlberechtigten Arbeitnehmern und drei fachlich nicht spezialisierten Wohnbereichen, die sich jeweils über eine Etage erstrecken und jeweils von einer Wohnbereichsleitung geführt werden."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q628967",
        "Q101094815",
        "Q671974",
        "Q819526",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "2001-09-25",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-19",
    "derniere_verification": "2026-09-19",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/versetzung-99-betrvg-mitbestimmung"
}