{
    "slug": "verwarnungsgeld-verwarnung-56-owig",
    "titre": "Verwarnung und Verwarnungsgeld 2026 – 5 bis 55 Euro, Weigerungsrecht, Zahlungsfrist und Sperrwirkung (§§ 56–58 OWiG)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten darf die Behörde den Betroffenen nach § 56 Abs. 1 OWiG verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben; sie…",
    "resume_court": "Bei **geringfügigen Ordnungswidrigkeiten** darf die Behörde den Betroffenen nach **§ 56 Abs. 1 OWiG** verwarnen und ein **Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro** erheben; sie kann auch **ohne Verwarnungsgeld** verwarnen. Die Verwarnung ist ein vereinfachtes Verfahren **ohne Bußgeldbescheid**. Sie ist aber nur **wirksam**, wenn der Betroffene **nach Belehrung über sein Weigerungsrecht einverstanden** ist und das Verwarnungsgeld **sofort** oder **fristgerecht** zahlt (§ 56 Abs. 2 OWiG). Für die Verwarnung werden **keine Gebühren und Auslagen** erhoben (§ 56 Abs. 3 Satz 2 OWiG).\n\nIm Straßenverkehr ist die Grenze **55 Euro** verbindlich verankert: Ist im Bußgeldkatalog für einen Verstoß nach § 24 Abs. 1 StVG ein **Regelsatz von bis zu 55 Euro** bestimmt, ist nach **§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV** ein entsprechendes **Verwarnungsgeld zu erheben**. Ab **60 Euro** handelt es sich um eine **Geldbuße** im Bußgeldverfahren – und erst ab dieser Schwelle kommt nach **§ 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb StVG** eine Speicherung im Fahreignungsregister in Betracht.",
    "faits": [
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            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
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        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 56, 57, 58 OWiG; im Verkehr zusätzlich § 1 BKatV, § 26a StVG",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Anwendungsbereich",
            "valeur": "geringfügige Ordnungswidrigkeiten (§ 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höhe",
            "valeur": "5 bis 55 Euro; auch bloße Verwarnung ohne Verwarnungsgeld möglich (§ 56 Abs. 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Wirksamkeit",
            "valeur": "Belehrung über das Weigerungsrecht, Einverständnis des Betroffenen, Zahlung wie bestimmt (§ 56 Abs. 2 Satz 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
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            "point": "Zahlungsfrist",
            "valeur": "sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll; die Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene nicht sofort zahlen kann oder das Verwarnungsgeld höher als 10 Euro ist (§ 56 Abs. 2 Satz 1, 2 OWiG)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Bescheinigung",
            "valeur": "über Verwarnung, Höhe und Zahlung bzw. Frist wird eine Bescheinigung erteilt (§ 56 Abs. 3 Satz 1 OWiG)",
            "autorite": "A"
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            "point": "Kosten",
            "valeur": "keine Gebühren und Auslagen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 OWiG)",
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        },
        {
            "point": "Wirkung",
            "valeur": "Sperrwirkung: Die Tat kann unter den Gesichtspunkten, unter denen verwarnt wurde, nicht mehr verfolgt werden (§ 56 Abs. 4 OWiG)",
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        {
            "point": "Wer darf verwarnen?",
            "valeur": "Verwaltungsbehörde; im Außendienst ermächtigte Personen (§ 57 Abs. 1 OWiG); ermächtigte Polizeibeamte, die den Verstoß entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen (§ 57 Abs. 2 OWiG)",
            "autorite": "A"
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        {
            "point": "Verkehrsrecht",
            "valeur": "Regelsatz bis 55 Euro im Bußgeldkatalog ⇒ Verwarnungsgeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV)",
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    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Verwarnung und Verwarnungsgeld 2026 – 5 bis 55 Euro, Weigerungsrecht, Zahlungsfrist und Sperrwirkung (§§ 56–58 OWiG)?",
            "reponse": "Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten darf die Behörde den Betroffenen nach § 56 Abs. 1 OWiG verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben; sie kann auch ohne Verwarnungsgeld verwarnen. Die Verwarnung ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Bußgeldbescheid."
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    "wikidata": [
        "Q2520790",
        "Q2029399",
        "Q3455842"
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    "valid_from": "1968-10-01",
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    "derniere_revision": "2026-10-10",
    "derniere_verification": "2026-10-10",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/verwarnungsgeld-verwarnung-56-owig"
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