{
    "slug": "verzichtsurteil-306-zpo",
    "titre": "Verzicht und Verzichtsurteil im Zivilprozess (§ 306 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Will die klagende Partei einen Prozess beenden, hat sie zwei sehr unterschiedliche Wege: die Klagerücknahme (§ 269 ZPO) oder den Verzicht auf den Anspruch (§…",
    "resume_court": "Will die klagende Partei einen Prozess beenden, hat sie zwei sehr unterschiedliche Wege: die **Klagerücknahme** (§ 269 ZPO) oder den **Verzicht auf den Anspruch** (§ 306 ZPO). Der Verzicht ist der endgültige Weg. **§ 306 ZPO** lautet vollständig:\n\n\u003E „Verzichtet der Kläger bei der mündlichen Verhandlung auf den geltend gemachten Anspruch, so ist er auf Grund des Verzichts mit dem Anspruch abzuweisen, wenn der Beklagte die Abweisung beantragt.\u0022\n\nDas Gericht weist die Klage dann durch **Verzichtsurteil** ab, ohne zu prüfen, ob der Anspruch bestand. Weil es sich um ein **Sachurteil** handelt, kann derselbe Anspruch später nicht erneut eingeklagt werden. Bei der Klagerücknahme gilt der Rechtsstreit dagegen „als nicht anhängig geworden\u0022 (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO), und eine neue Klage bleibt möglich. Das Verzichtsurteil ergeht in **abgekürzter Form** (§ 313b ZPO), ist **ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar** (§ 708 Nr. 1 ZPO) und **senkt die Gerichtsgebühr** der ersten Instanz von 3,0 auf **1,0** (Nr. 1211 Nr. 2 KV GKG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 306 ZPO (Verzicht)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer verzichtet",
            "valeur": "die klagende Partei, auf den geltend gemachten Anspruch",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wann",
            "valeur": "„bei der mündlichen Verhandlung\u0022 (Wortlaut § 306 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung für das Urteil",
            "valeur": "Antrag der beklagten Partei auf Abweisung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entscheidung",
            "valeur": "Abweisung „mit dem Anspruch\u0022 auf Grund des Verzichts – ohne Prüfung der Begründetheit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Protokoll",
            "valeur": "Anspruchsverzicht ist im Sitzungsprotokoll festzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verkündung",
            "valeur": "auch, wenn die Urteilsformel noch nicht schriftlich abgefasst ist (§ 311 Abs. 2 Satz 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Urteilsform",
            "valeur": "kein Tatbestand, keine Entscheidungsgründe; Bezeichnung als Verzichtsurteil (§ 313b Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorläufige Vollstreckbarkeit",
            "valeur": "ohne Sicherheitsleistung (§ 708 Nr. 1 ZPO) – praktisch für den Kostenerstattungsanspruch der beklagten Partei",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten",
            "valeur": "trägt im Regelfall die klagende Partei als unterliegende Partei (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gerichtsgebühr 1. Instanz",
            "valeur": "3,0 (Nr. 1210 KV GKG) → 1,0 bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch Verzichtsurteil (Nr. 1211 Nr. 2 KV GKG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gerichtsgebühr Berufung",
            "valeur": "4,0 (Nr. 1220 KV GKG) → 2,0 bei Verzichtsurteil (Nr. 1222 Nr. 2 KV GKG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gegenstück auf Beklagtenseite",
            "valeur": "Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "geltendes Recht (in_force), Stand 2026-11-01",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 306 ZPO – Verzicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__306.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 313b ZPO – Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil (Abs. 1–4)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__313b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 311 ZPO – Form der Urteilsverkündung (Abs. 2 Satz 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__311.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 160 ZPO – Inhalt des Protokolls (Abs. 3 Nr. 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__160.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 708 ZPO – Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung (Nr. 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__708.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 269 ZPO – Klagerücknahme (Abs. 1–6)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__269.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 330 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Kläger",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__330.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 91 ZPO – Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 515 ZPO – Verzicht auf Berufung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__515.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Anlage 1 zum GKG (Kostenverzeichnis), Nrn. 1210, 1211, 1220, 1222",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Verzicht und Verzichtsurteil im Zivilprozess (§ 306 ZPO)?",
            "reponse": "Will die klagende Partei einen Prozess beenden, hat sie zwei sehr unterschiedliche Wege: die Klagerücknahme (§ 269 ZPO) oder den Verzicht auf den Anspruch (§ 306 ZPO). Der Verzicht ist der endgültige Weg. § 306 ZPO lautet vollständig: \u003E „Verzichtet der Kläger bei der mündlichen Verhandlung auf den geltend gemachten Anspruch, so ist er auf Grund des Verzichts mit dem Anspruch abzuweisen, wenn der Beklagte die…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Verzicht und Verzichtsurteil im Zivilprozess (§ 30…?",
            "reponse": "Sachlich: § 306 ZPO gilt im Zivilprozess vor Amts- und Landgerichten und über die Verweisungen der ZPO auch im Rechtsmittelverfahren. Persönlich: Verzichten kann nur die klagende Partei (bei Widerklage: die widerklagende Partei) hinsichtlich des eigenen Anspruchs. Zeitlich: geltendes Recht; die Gebührenwerte stammen aus Anlage 1 zum GKG in der Fassung vom 2026-11-01. Räumlich: Bundesrecht, bundesweit."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Verzicht und Verzichtsurteil im Zivilprozess (§ 30…?",
            "reponse": "Kein Verzichtsurteil ohne Antrag: Beantragt die beklagte Partei die Abweisung nicht, ergeht kein Verzichtsurteil (§ 306 ZPO). Keine abgekürzte Urteilsform auf der Klageschrift bei elektronischer Akte: § 313b Abs. 4 ZPO. Keine Gebührenermäßigung nach vorangegangenem streitigem Urteil: Nr."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Verzicht und Verzichtsurteil im Zivilprozess (§ 30…?",
            "reponse": "„Verzicht und Klagerücknahme sind dasselbe.\u0022 Nein. Nach dem Verzicht wird die Klage in der Sache abgewiesen; nach der Rücknahme gilt der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO). „Das Gericht prüft trotzdem, ob die Klage begründet war.\u0022 Nein. Auf Antrag der beklagten Partei ist auf Grund des Verzichts abzuweisen. „Wer verzichtet, zahlt keine Kosten.\u0022 Doch."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Verzicht und Verzichtsurteil im Zivilprozess (§ 30… aus?",
            "reponse": "Eine Vermieterin klagt vor dem Amtsgericht auf Zahlung von 2.400 Euro Nebenkostennachforderung. In der mündlichen Verhandlung stellt sich heraus, dass die Abrechnung verspätet zugestellt wurde und die Nachforderung damit ausgeschlossen ist. Option 1 – Verzicht: Ihre Anwältin erklärt den Verzicht, die Mieterin beantragt Abweisung. Das Gericht verkündet sofort ein Verzichtsurteil."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1692665",
        "Q206893",
        "Q206914"
    ],
    "valid_from": "1879-10-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-01",
    "derniere_verification": "2026-11-01",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/verzichtsurteil-306-zpo"
}