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title: "Vorbeifahren an Hindernissen und Engstellen 2026 – Vorrang des Gegenverkehrs, Zeichen 208 und 308, Bußgeld (§ 6 StVO)"
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# Vorbeifahren an Hindernissen und Engstellen 2026 – Vorrang des Gegenverkehrs, Zeichen 208 und 308, Bußgeld (§ 6 StVO)

## Kurzantwort

**§ 6 StVO** regelt, wer Vorrang hat, wenn auf der Fahrbahn links vorbeigefahren werden muss: Wer an einer **Fahrbahnverengung**, einem **Hindernis auf der Fahrbahn** oder einem **haltenden Fahrzeug** **links vorbeifahren will**, muss **entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen** (Satz 1). Der Vorrang liegt also beim Gegenverkehr, nicht bei der Seite, auf der das Hindernis steht. Das gilt nicht, wenn der Vorrang durch **Zeichen 208** („Vorrang des Gegenverkehrs") oder **Zeichen 308** („Vorrang vor dem Gegenverkehr") anders geregelt ist (Satz 2). Muss dafür **ausgeschert** werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen **wie beim Überholen anzukündigen** (Satz 3).

Der Verstoß gegen den Vorrang des Gegenverkehrs kostet nach der amtlichen BKatV **20 Euro** (Nr. 30), mit Gefährdung **30 Euro** (Nr. 30.1), mit Sachbeschädigung **35 Euro** (Nr. 30.2) – jeweils **ohne Punkt** im Fahreignungsregister.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Merkmal | Regelung |
| Norm | § 6 StVO („Vorbeifahren") – drei Sätze |
| Erfasste Situationen | Fahrbahnverengung, Hindernis auf der Fahrbahn, haltendes Fahrzeug |
| Richtung | Nach dem Wortlaut nur das Linksvorbeifahren |
| Grundsatz | Wer links vorbeifahren will, lässt entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren (Satz 1) |
| Abweichende Regelung | Zeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs), Zeichen 308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) (Satz 2) |
| Ausscheren | auf nachfolgenden Verkehr achten; Ausscheren und Wiedereinordnen wie beim Überholen ankündigen (Satz 3) |
| Allgemeines Rücksichtnahmegebot | § 1 Abs. 2 StVO – keine Schädigung, Gefährdung oder vermeidbare Behinderung anderer |
| Bußgeldnorm | § 49 Abs. 1 Nr. 6 StVO i. V. m. § 24 StVG |
| Vorrang des Gegenverkehrs missachtet | 20 Euro (Nr. 30 BKat), kein Punkt |
| … mit Gefährdung | 30 Euro (Nr. 30.1 BKat), kein Punkt |
| … mit Sachbeschädigung | 35 Euro (Nr. 30.2 BKat), kein Punkt |
| Ausscheren/Wiedereinordnen nicht angekündigt | 10 Euro (Nr. 29 BKat, Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt), kein Punkt |
| Verwarnungsgeld | bei Regelsätzen bis 55 Euro ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV) |

## Der Wortlaut: drei Sätze, drei Regeln

Der Paragraf ist kurz genug, um ihn vollständig zu betrachten:

> „Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen."

**Erstens: die Pflicht trifft den Vorbeifahrenden.** Die Norm knüpft an den Entschluss an, links vorbeizufahren („vorbeifahren will"). Wer dagegen auf seiner Seite kein Hindernis hat, braucht nicht zu warten; der Gegenverkehr, der an der Engstelle vorbeimuss, hat den Vorrang nicht, sondern muss selbst durchfahren lassen. Das Wort „Vorrang" kommt in Satz 1 nicht vor – die Regel ist als Pflicht zum Durchfahrenlassen formuliert.

**Zweitens: drei Anwendungsfälle.** Erfasst sind die **Fahrbahnverengung** (etwa eine Baustelle oder eine einseitige Einengung), ein **Hindernis auf der Fahrbahn** und ein **haltendes Fahrzeug** auf der Fahrbahn. Ein haltendes Fahrzeug ist dabei jedes Fahrzeug, das auf der Fahrbahn steht – ob wegen einer Panne, zum Be- und Entladen oder weil es unzulässig abgestellt ist. Die Norm unterscheidet nicht nach dem Grund.

**Drittens: nur „links".** Der Wortlaut regelt ausdrücklich das **Linksvorbeifahren**. Eine ausdrückliche Vorrangregel für das Vorbeifahren auf der rechten Seite enthält § 6 StVO nicht; dort bleibt es bei den allgemeinen Pflichten – insbesondere der gegenseitigen Rücksicht nach § 1 Abs. 1 und 2 StVO.

## Abgrenzung zum Überholen

Das Vorbeifahren nach § 6 StVO ist vom **Überholen** (§ 5 StVO) zu unterscheiden: Beim Überholen fährt man an einem Verkehrsteilnehmer vorbei, der sich auf der Fahrbahn **bewegt**. Das Vorbeifahren betrifft **feststehende** Hindernisse – die Engstelle, das Hindernis, das haltende Fahrzeug. Satz 3 verbindet beide Normen, indem er für das Ausscheren und Wiedereinordnen dieselbe **Ankündigungspflicht** vorschreibt wie beim Überholen; die Ankündigung erfolgt in der Praxis mit dem Fahrtrichtungsanzeiger. Wer sich dabei nicht an die Vorgaben hält, begeht den Tatbestand der Nr. 29 BKat (Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt: **10 Euro**, kein Punkt).

Wer dagegen ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt, das wegen des Hindernisses langsam fährt, bewegt sich im Bereich von § 5 StVO und den dortigen Überholverboten – dazu die Seite [Überholen und Überholverbote](/fakten/ueberholen-ueberholverbot-5-stvo.html).

## Zeichen 208 und Zeichen 308

Satz 2 lässt die Verkehrszeichen die Grundregel umkehren. Beide stehen in den amtlichen Anlagen zur StVO:

- **Zeichen 208 – Vorrang des Gegenverkehrs** (Anlage 2, Vorschriftzeichen, lfd. Nr. 4 im Abschnitt Vorrang): Wer ein Fahrzeug führt, hat dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren. Das Zeichen steht vor einer Engstelle auf der Seite, auf der man warten muss.
- **Zeichen 308 – Vorrang vor dem Gegenverkehr** (Anlage 3, Richtzeichen, lfd. Nr. 4 im Abschnitt Vorrang): Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. Es steht auf der Seite, die durchfahren darf.

Ohne diese Zeichen gilt allein die Regel des § 6 Satz 1 StVO. Das Verkehrszeichen hat damit Vorrang vor der Grundregel; maßgeblich ist dann, was das jeweilige Zeichen anordnet.

## Bußgeld und Punkte nach der BKatV

Die Regelsätze stehen in der Anlage (zu § 1 Absatz 1) der Bußgeldkatalog-Verordnung, Abschnitt zu „Vorbeifahren":

| Tatbestand | Norm | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|---|
| An Fahrbahnverengung, Hindernis oder haltendem Fahrzeug links vorbeigefahren, ohne entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen | § 6 Satz 1, § 49 Abs. 1 Nr. 6 StVO – Nr. 30 BKat | 20 Euro | – |
| … mit Gefährdung | § 6, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, 6 StVO – Nr. 30.1 BKat | 30 Euro | – |
| … mit Sachbeschädigung | Nr. 30.2 BKat | 35 Euro | – |
| Ausscheren oder Wiedereinordnen nicht angekündigt (Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt) | § 6 Satz 3, § 49 Abs. 1 Nr. 6 StVO – Nr. 29 BKat | 10 Euro | – |

**Keine Punkte:** Das Fahreignungsregister speichert Ordnungswidrigkeiten nur, wenn die Geldbuße **mindestens 60 Euro** beträgt (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StVG) und der Tatbestand in Anlage 13 FeV bewertet ist. Die Nummern 29, 30, 30.1 und 30.2 BKat erreichen die Schwelle nicht und werden in Anlage 13 FeV nicht genannt. Bei Regelsätzen bis 55 Euro ist ein **Verwarnungsgeld** in gleicher Höhe zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV; Verwarnung nach § 56 OWiG). Die Regelsätze gehen von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus (§ 1 Abs. 2 BKatV).

**Zivilrechtlich** hängt die Haftungsverteilung nach einem Unfall von den Umständen des Einzelfalls ab und wird auf dieser Seite nicht beziffert; zur Abwicklung siehe [Verkehrsunfall – Schadenregulierung](/fakten/verkehrsunfall-schadenregulierung.html).

## Praxisfragen kurz beantwortet

**Wer hat Vorrang, wenn auf meiner Seite ein Fahrzeug parkt?** Auf der Seite mit dem Hindernis müssen Sie den Gegenverkehr durchfahren lassen, sofern kein Zeichen 208 oder 308 etwas anderes regelt (§ 6 Satz 1 StVO).

**Gilt das auch bei einer Baustellen-Engstelle?** Eine Fahrbahnverengung ist ausdrücklich erfasst. Ist die Engstelle durch Verkehrszeichen oder Lichtzeichen geregelt, gehen diese vor (Satz 2 bzw. die allgemeinen Regeln der StVO über Zeichen und Weisungen).

**Muss ich den Blinker setzen?** Ja, wenn Sie ausscheren müssen: Ausscheren und Wiedereinordnen sind „wie beim Überholen" anzukündigen (Satz 3).

**Gibt es Punkte?** Nein. Die Tatbestände Nr. 29 bis 30.2 BKat sind nicht punktbewehrt.

**Gilt § 6 StVO für Radfahrende?** Der Paragraf spricht von „Fahrzeugen"; Fahrräder sind Fahrzeuge im Sinne der StVO. Eine eigene Sonderregel für Radfahrende enthält § 6 nicht.

## Siehe auch

- [Überholen und Überholverbote (§ 5 StVO)](/fakten/ueberholen-ueberholverbot-5-stvo.html) – das Überholen bewegter Fahrzeuge
- [Fahrstreifen und Reißverschlussverfahren (§ 7 StVO)](/fakten/fahrstreifen-reissverschlussverfahren-7-stvo.html) – Einordnen bei Fahrstreifenverengung
- [Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9 StVO)](/fakten/abbiegen-wenden-rueckwaertsfahren-9-stvo.html) – Ankündigung und Rückschau beim Abbiegen
- [Vorfahrt und Vorfahrtsverletzung (§ 8 StVO)](/fakten/vorfahrt-vorfahrtsverletzung-8-stvo.html)
- [Halten und Parken (§ 12 StVO)](/fakten/halten-parken-12-stvo.html) – haltende Fahrzeuge als Hindernis
- [Liegenbleiben, Warnblinklicht und Abschleppen (§§ 15, 15a, 16 StVO)](/fakten/liegenbleiben-warnblinklicht-15-16-stvo.html)
- [Verkehrszeichen: Vorschriftzeichen, Richtzeichen (§§ 39–43 StVO)](/fakten/verkehrszeichen-39-43-stvo.html)
- [Bußgeldkatalog StVO 2026](/fakten/bussgeldkatalog-stvo-2026.html)
- [Fahreignungsregister und Punkte in Flensburg](/fakten/fahreignungsregister-punkte-flensburg.html)
- [Verwarnung und Verwarnungsgeld (§§ 56–58 OWiG)](/fakten/verwarnungsgeld-verwarnung-56-owig.html)
- [Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG)](/fakten/einspruch-bussgeldbescheid-owig.html)
- [Verkehrsunfall – Pflichten am Unfallort](/fakten/verkehrsunfall-pflichten.html)

## Quellen

- § 6 StVO (Vorbeifahren – Satz 1 Durchfahrenlassen des Gegenverkehrs beim Linksvorbeifahren, Satz 2 Verkehrszeichen 208/308, Satz 3 Ankündigung von Ausscheren und Wiedereinordnen) – amtliche Einzelnorm, Wortlaut am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__6.html [A]
- § 1 StVO (Grundregeln – Abs. 2 Rücksichtnahmegebot) – amtliche Einzelnorm, am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html [A]
- § 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten – Abs. 1 Nr. 6 „das Vorbeifahren nach § 6") – amtliche Einzelnorm, am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html [A]
- Anlage 2 StVO (Zeichen 208 „Vorrang des Gegenverkehrs") – am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html [A]
- Anlage 3 StVO (Zeichen 308 „Vorrang vor dem Gegenverkehr") – am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html [A]
- Anlage (zu § 1 Absatz 1) BKatV – Bußgeldkatalog, Nr. 29 (10 €), Nr. 30 (20 €), Nr. 30.1 (30 €), Nr. 30.2 (35 €) – am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html [A]
- § 1 BKatV (Abs. 1 Satz 2 Verwarnungsgeld bei Regelsätzen bis 55 Euro; Abs. 2 Regelsatzcharakter) – am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__1.html [A]
- Anlage 13 (zu § 40) FeV – Bewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem; Nr. 29 bis 30.2 BKat sind nicht aufgeführt – am 20.10.2026 abgerufen: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html [A]
- Wikidata-Item „Straßenverkehrs-Ordnung", Q3455842 – in früheren Läufen verifiziert: https://www.wikidata.org/wiki/Q3455842 [D]
- Wikidata-Item „Fahrbahnverengung" (en „Lane narrowing"), Q56298408 – am 20.10.2026 über die Wikidata-API verifiziert (Label de/en, dewiki-Sitelink „Fahrbahnverengung"): https://www.wikidata.org/wiki/Q56298408 [D]

## Änderungsverlauf

- 2026-10-20: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Wortlaut von § 6 StVO, Regelsätze Nr. 29 bis 30.2 BKat und die Nichtaufnahme in Anlage 13 FeV wurden am 20.10.2026 gegen die amtlichen Seiten auf gesetze-im-internet.de abgeglichen.

## Stand

- Stand: 2026-10-20
- Gültig ab: 2013-04-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (StVO, BKatV, FeV und StVG auf gesetze-im-internet.de)
- Lizenz: CC BY 4.0

## Stand

- Letzte Änderung: 2026-10-20
- Letzte Prüfung: 2026-10-20
- In Kraft seit: 2013-04-01
- Status: In Kraft
- Quellen-Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
