{
    "slug": "weg-erhaltungsruecklage-19-abs-2-weg",
    "titre": "Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG zählt „die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage“ zu den Maßnahmen, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehören.",
    "resume_court": "§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG zählt „die Ansammlung einer **angemessenen** Erhaltungsrücklage“ zu den Maßnahmen, die zur **ordnungsmäßigen Verwaltung** des gemeinschaftlichen Eigentums gehören. Das Gesetz nennt dabei **keine Mindesthöhe, keinen Prozentsatz und keine Berechnungsformel** – „angemessen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den die Wohnungseigentümer durch Beschluss ausfüllen. Die **Zuführung** zur Rücklage wird nicht isoliert beschlossen, sondern über den **Wirtschaftsplan**: Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse „zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen“. Der Verwalter muss den **Stand** der Rücklage nach Ablauf des Kalenderjahres im **Vermögensbericht** nach § 28 Absatz 4 WEG ausweisen und diesen jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung stellen. Verteilt werden die Beiträge grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 WEG); einen abweichenden Schlüssel können die Eigentümer nach § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG beschließen.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "gesetze-im-internet.de"
        },
        {
            "point": "Wortlaut",
            "valeur": "„Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere … 4. die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage“ [§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG]",
            "autorite": "§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung – das Wort „insbesondere“ in § 19 Absatz 2 WEG macht die Aufzählung nicht abschließend [§ 19 Absatz 2 WEG]",
            "autorite": "§ 19 Absatz 2 WEG"
        },
        {
            "point": "Vorrang der Vereinbarung",
            "valeur": "§ 19 Absatz 1 WEG greift nur, soweit Verwaltung und Benutzung nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind [§ 19 Absatz 1 WEG]",
            "autorite": "§ 19 Absatz 1 WEG"
        },
        {
            "point": "Gesetzliche Höhe",
            "valeur": "Keine. Das WEG nennt weder einen Mindestbetrag noch einen Prozentsatz noch eine Formel; Maßstab ist allein die Angemessenheit [§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG]",
            "autorite": "§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG"
        },
        {
            "point": "Beschluss über die Zuführung",
            "valeur": "Über die Vorschüsse „zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen“ beschließen die Wohnungseigentümer [§ 28 Absatz 1 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "§ 28 Absatz 1 Satz 1 WEG"
        },
        {
            "point": "Weitere Rücklagen möglich",
            "valeur": "Der Zusatz „oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen“ in § 28 Absatz 1 Satz 1 WEG erlaubt neben der Erhaltungsrücklage weitere, gesondert beschlossene Rücklagen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirtschaftsplan",
            "valeur": "Der Verwalter stellt ihn jeweils für ein Kalenderjahr auf; er enthält darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben [§ 28 Absatz 1 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "§ 28 Absatz 1 Satz 2 WEG"
        },
        {
            "point": "Nach Jahresablauf",
            "valeur": "Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse, gestützt auf die Jahresabrechnung [§ 28 Absatz 2 WEG]",
            "autorite": "§ 28 Absatz 2 WEG"
        },
        {
            "point": "Fälligkeit",
            "valeur": "Die Wohnungseigentümer können beschließen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind [§ 28 Absatz 3 WEG]",
            "autorite": "§ 28 Absatz 3 WEG"
        },
        {
            "point": "Vermögensbericht",
            "valeur": "Der Verwalter hat nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen, „der den Stand der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält“ [§ 28 Absatz 4 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "§ 28 Absatz 4 Satz 1 WEG"
        },
        {
            "point": "Zugang für Eigentümer",
            "valeur": "„Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.“ [§ 28 Absatz 4 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "§ 28 Absatz 4 Satz 2 WEG"
        },
        {
            "point": "Verteilungsschlüssel (Regel)",
            "valeur": "Nach dem Verhältnis der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile [§ 16 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Absatz 1 Satz 2 WEG, § 47 GBO]",
            "autorite": "§ 16 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Absatz 1 Satz 2 WEG, § 47 GBO"
        },
        {
            "point": "Verteilungsschlüssel (Abweichung)",
            "valeur": "„Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen.“ [§ 16 Absatz 2 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "§ 16 Absatz 2 Satz 2 WEG"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung zum Schlüssel",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 14.02.2025 – V ZR 128/23 (ECLI:DE:BGH:2025:140225UVZR128.23.0; berichtigt durch Beschluss vom 24.02.2025): Beschlusskompetenz nach § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG erfasst auch die Änderung des Verteilungsschlüssels für Beiträge zur Rücklage",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsschutz gegen den Beschluss",
            "valeur": "Anfechtungsklage oder Nichtigkeitsklage nach § 44 Absatz 1 Satz 1 WEG; bei Unterbleiben einer notwendigen Beschlussfassung Beschlussersetzungsklage nach § 44 Absatz 1 Satz 2 WEG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Klagegegner",
            "valeur": "Die Klagen sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten [§ 44 Absatz 2 Satz 1 WEG]; das Urteil wirkt für und gegen alle Wohnungseigentümer [§ 44 Absatz 3 WEG]",
            "autorite": "§ 44 Absatz 3 WEG"
        },
        {
            "point": "Begriff seit",
            "valeur": "01.12.2020 – das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187) ersetzte die frühere „Instandhaltungsrückstellung“ durch die Erhaltungsrücklage",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzesfassung",
            "valeur": "Wohnungseigentumsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 12.01.2021 (BGBl. I S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Orientierungsgröße außerhalb des WEG",
            "valeur": "§ 28 Absatz 2 II. BV lässt je m² Wohnfläche und Jahr höchstens 7,10 € (Bezugsfertigkeit \u003C 22 Jahre), 9 € (≥ 22 Jahre) bzw. 11,50 € (≥ 32 Jahre) als Instandhaltungskosten ansetzen, + 1 € bei maschinell betriebenem Aufzug – gilt für preisgebundenen Wohnraum, nicht für die WEG",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 19 WEG (Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss; Absatz 1 Vorrang der Vereinbarung, Absatz 2 Nummer 4 angemessene Erhaltungsrücklage)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 28 WEG (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht; Absatz 1 Satz 1 Vorschüsse zu den Rücklagen, Absatz 2 Nachschüsse und Anpassung, Absatz 3 Fälligkeit, Absatz 4 Vermögensbericht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__28.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 16 WEG (Nutzungen und Kosten; Absatz 1 Satz 2 Miteigentumsanteil, Absatz 2 Satz 1 Regelschlüssel, Absatz 2 Satz 2 Beschlusskompetenz für abweichende Verteilung, Absatz 3 Verweis auf § 21 WEG)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 44 WEG (Beschlussklagen; Absatz 1 Satz 1 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, Absatz 1 Satz 2 Beschlussersetzungsklage, Absatz 2 Satz 1 Klagegegner, Absatz 3 Urteilswirkung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 48 WEG (Übergangsvorschriften; Stichtag 1. Dezember 2020, Absatz 4 zur Anwendung des § 19 Absatz 2 Nummer 6)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__48.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – WEG-Gesamtausgabe mit Vollzitat und Standangabe (Neufassung vom 12.01.2021, BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.10.2024, BGBl. 2024 I Nr. 306; Buchstabenabkürzung eingeführt durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 16.10.2020, BGBl. I S. 2187",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR001750951.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 28 II. BV (Instandhaltungskosten; Absatz 2 Höchstsätze 7,10 € / 9 € / 11,50 € je m² Wohnfläche und Jahr, Zuschlag 1 € bei maschinell betriebenem Aufzug, Abschlag 0,20 € bei eigenständig gewerblicher Wärmelieferung; Absatz 5a Anpassung entsprechend § 26 Absatz 4)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__28.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 14.02.2025 – V ZR 128/23 (ECLI:DE:BGH:2025:140225UVZR128.23.0; berichtigt durch Beschluss vom 24.02.2025): Beschlusskompetenz nach § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG für die Änderung des Verteilungsschlüssels, auch für Beiträge zu Rücklagen. Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [],
    "wikidata": [
        "Q2588140",
        "Q165728",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2020-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-12",
    "derniere_verification": "2026-09-12",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/weg-erhaltungsruecklage-19-abs-2-weg"
}