{
    "slug": "weg-wirtschaftsplan-jahresabrechnung-28-weg",
    "titre": "Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 28 WEG regelt die jährliche Wirtschaftsführung der Wohnungseigentümergemeinschaft in vier Absätzen. Vor dem Jahr beschließen die Wohnungseigentümer über die…",
    "resume_court": "§ 28 WEG regelt die **jährliche Wirtschaftsführung** der Wohnungseigentümergemeinschaft in vier Absätzen. Vor dem Jahr beschließen die Wohnungseigentümer über die **Vorschüsse** zur Kostentragung und zu den Rücklagen; Grundlage ist der **Wirtschaftsplan**, den der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr aufstellt (Absatz 1). Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen sie über die Einforderung von **Nachschüssen** oder die **Anpassung** der beschlossenen Vorschüsse; Grundlage ist die **Jahresabrechnung** (Absatz 2). Entscheidend ist der Systemwechsel der WEG-Reform zum **1. Dezember 2020**: Beschlossen wird seither **nicht mehr der Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung selbst**, sondern nur noch die daraus folgende Zahlungspflicht – bei der Jahresabrechnung die sogenannte **Abrechnungsspitze**. Der **Vermögensbericht** nach Absatz 4 wird dagegen gar nicht beschlossen: Der Verwalter erstellt ihn und stellt ihn jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 28 WEG – „Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht\u0022 [gesetze-im-internet.de/woeigg/__28.html]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschlussgegenstand vor dem Jahr",
            "valeur": "Die Wohnungseigentümer „beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen\u0022 [§ 28 Absatz 1 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirtschaftsplan",
            "valeur": "Der Verwalter stellt ihn „jeweils für ein Kalenderjahr\u0022 auf; er enthält darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben [§ 28 Absatz 1 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschlussgegenstand nach dem Jahr",
            "valeur": "„Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse\u0022 [§ 28 Absatz 2 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Jahresabrechnung",
            "valeur": "„eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung)\u0022, die darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben enthält [§ 28 Absatz 2 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fälligkeit und Erfüllung",
            "valeur": "„Die Wohnungseigentümer können beschließen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind.\u0022 [§ 28 Absatz 3 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vermögensbericht",
            "valeur": "Der Verwalter hat ihn nach Ablauf eines Kalenderjahres zu erstellen; er enthält den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens [§ 28 Absatz 4 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugang zum Vermögensbericht",
            "valeur": "„Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.\u0022 [§ 28 Absatz 4 Satz 2 WEG] – kein Beschluss vorgesehen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Systemwechsel",
            "valeur": "01.12.2020 (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020, BGBl. I S. 2187): Beschlussgegenstand ist die Zahlungspflicht, nicht mehr das Zahlenwerk",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslegung eines „Genehmigungs\u0022-Beschlusses",
            "valeur": "BGH, Beschluss vom 25.10.2023 – V ZB 9/23: Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den „der Wirtschaftsplan genehmigt wird\u0022, ist „nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse) festlegen wollen\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ermessen bei der Höhe",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 26.09.2025 – V ZR 108/24: „Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu.\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze des Ermessens",
            "valeur": "Anfechtbar „allenfalls dann …, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung evident ist, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt\u0022 [BGH V ZR 108/24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abrechnungsfehler",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 20.09.2024 – V ZR 195/23: Fehler der Jahresabrechnung führen „nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung …, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilanfechtung",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 11.04.2025 – V ZR 96/24: Der Beschluss nach § 28 Absatz 2 WEG „kann teilweise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden\u0022, wenn die Abrechnungsspitze eine „rechnerisch selbstständige und abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition\u0022 enthält",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücklagenentnahmen",
            "valeur": "BGH V ZR 96/24, Leitsatz 1: „Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage sind verteilungsneutral und dürfen nicht in die Abrechnungsspitze einfließen.\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweitbeschluss",
            "valeur": "BGH, Urteil vom 20.09.2024 – V ZR 235/23: Die Wohnungseigentümer können „auch nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs einen Zweitbeschluss über die Vorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans fassen; die hierfür erforderliche Beschlusskompetenz folgt aus § 28 Abs. 1 WEG\u0022",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigentumswechsel",
            "valeur": "Ein zwischenzeitlicher Eigentumswechsel lässt die Kompetenz für einen Zweitbeschluss nicht entfallen [BGH V ZR 235/23, Leitsatz 2b]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verteilungsschlüssel",
            "valeur": "Regel: nach Miteigentumsanteilen [§ 16 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Absatz 1 Satz 2 WEG]; abweichende Verteilung durch Beschluss möglich [§ 16 Absatz 2 Satz 2 WEG] – auch für Rücklagenzuführungen [BGH, Urteil vom 14.02.2025 – V ZR 128/23, Leitsatz 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer ist zuständig",
            "valeur": "Die Verwaltung obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer [§ 18 Absatz 1 WEG]; der Verwalter stellt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht auf bzw. erstellt sie [§ 28 Absätze 1, 2, 4 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einsichtsrecht",
            "valeur": "„Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.\u0022 [§ 18 Absatz 4 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsschutz",
            "valeur": "Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage [§ 44 Absatz 1 Satz 1 WEG]; bei Unterbleiben einer notwendigen Beschlussfassung Beschlussersetzungsklage [§ 44 Absatz 1 Satz 2 WEG]; Klagegegner ist die Gemeinschaft [§ 44 Absatz 2 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristen der Anfechtung",
            "valeur": "Klage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung, Begründung innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung [§ 45 Satz 1 WEG]; §§ 233 bis 238 ZPO gelten entsprechend [§ 45 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzesfassung",
            "valeur": "WEG i. d. F. der Bekanntmachung vom 12.01.2021 (BGBl. I S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 28 WEG (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht; Absatz 1 Vorschüsse und Wirtschaftsplan, Absatz 2 Nachschüsse/Anpassung und Jahresabrechnung, Absatz 3 Fälligkeit und Erfüllung, Absatz 4 Vermögensbericht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__28.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 19 WEG (Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss; Absatz 2 Nummer 4 angemessene Erhaltungsrücklage, Nummer 5 Festsetzung von Vorschüssen nach § 28 Absatz 1 Satz 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 18 WEG (Verwaltung und Benutzung; Absatz 1 Zuständigkeit der Gemeinschaft, Absatz 2 ordnungsmäßige Verwaltung, Absatz 4 Einsicht in die Verwaltungsunterlagen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__18.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 27 WEG (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters; Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2 Einschränkung oder Erweiterung durch Beschluss)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 44 WEG (Beschlussklagen; Absatz 1 Satz 1 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, Absatz 1 Satz 2 Beschlussersetzungsklage, Absatz 2 Satz 1 Klagegegner, Absatz 3 Urteilswirkung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 45 WEG (Fristen der Anfechtungsklage; Satz 1 ein Monat für die Erhebung, zwei Monate für die Begründung, jeweils ab Beschlussfassung; Satz 2 entsprechende Geltung der §§ 233 bis 238 ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__45.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – WEG-Gesamtausgabe mit Vollzitat und Standangabe (Neufassung vom 12.01.2021, BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.10.2024, BGBl. 2024 I Nr. 306)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR001750951.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschluss vom 25.10.2023 – V ZB 9/23 (ECLI:DE:BGH:2023:251023BVZB9.23.0), amtlicher Volltext: Auslegung eines Beschlusses über die „Genehmigung des Wirtschaftsplans\u0022 nach dem 30.11.2020 als Festlegung der Vorschusshöhe",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE305432023\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 20.09.2024 – V ZR 195/23 (ECLI:DE:BGH:2024:200924UVZR195.23.0), amtlicher Volltext: Fehler der Jahresabrechnung führen nur bei Auswirkung auf die Abrechnungsspitze zur Ungültigerklärung",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE704442024\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 20.09.2024 – V ZR 235/23 (ECLI:DE:BGH:2024:200924UVZR235.23.0), amtlicher Volltext: Zweitbeschluss über die Vorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans, Beschlusskompetenz aus § 28 Absatz 1 WEG",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE704112024\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 11.04.2025 – V ZR 96/24 (ECLI:DE:BGH:2025:110425UVZR96.24.0), amtlicher Volltext: Verteilungsneutralität von Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage und Teilanfechtung des Beschlusses nach § 28 Absatz 2 WEG",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE300062025\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 26.09.2025 – V ZR 108/24 (ECLI:DE:BGH:2025:260925UVZR108.24.0), amtlicher Volltext: weites Ermessen bei Positionen und Höhe der Vorschüsse, Anfechtbarkeit nur bei evidenter Fehlbemessung",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE725092025\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 14.02.2025 – V ZR 128/23 (ECLI:DE:BGH:2025:140225UVZR128.23.0), amtlicher Volltext: Beschlusskompetenz nach § 16 Absatz 2 Satz 2 WEG auch für die Änderung des Verteilungsschlüssels der Rücklagenzuführung",
            "url": "https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/?quelle=jlink\u0026docid=KORE704412025\u0026psml=bsjrsprod.psml\u0026max=true",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG)?",
            "reponse": "§ 28 WEG regelt die jährliche Wirtschaftsführung der Wohnungseigentümergemeinschaft in vier Absätzen. Vor dem Jahr beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen; Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr aufstellt (Absatz 1)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensber…?",
            "reponse": "§ 28 WEG gilt für jede Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Deutschland. Die Norm ordnet den Jahreszyklus der Wirtschaftsführung und teilt ihn in zwei Beschlüsse und eine Informationspflicht auf. Absatz 1 – der Blick nach vorn. Vor oder zu Beginn des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse: einerseits zur laufenden Kostentragung, andererseits zu den Rücklagen."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensber…?",
            "reponse": "Der Vermögensbericht wird nicht beschlossen. Absatz 4 kennt nur „erstellen\u0022 und „zur Verfügung stellen\u0022. Ein Beschluss über den Vermögensbericht ist im Gesetz nicht angelegt; die Beschlusskompetenzen des § 28 WEG beschränken sich auf die Absätze 1, 2 und 3. Rücklagenentnahmen bleiben außen vor."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensber…?",
            "reponse": "Glauben, es werde noch „die Jahresabrechnung beschlossen\u0022. Seit dem 01.12.2020 ist Beschlussgegenstand nach § 28 Absatz 2 Satz 1 WEG die Einforderung von Nachschüssen bzw. die Anpassung der Vorschüsse – also die Abrechnungsspitze, nicht das Zahlenwerk. Die Jahresabrechnung ist Grundlage und Rechenwerk, nicht Beschlussobjekt. Einen „Genehmigungs\u0022-Beschluss für nichtig halten."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensber… aus?",
            "reponse": "Eine Gemeinschaft aus 10 Einheiten. Für das Kalenderjahr 2025 legt der Verwalter den Wirtschaftsplan vor. Schritt 1 – Wirtschaftsplan (§ 28 Absatz 1 WEG). Der Plan weist voraussichtliche Bewirtschaftungskosten von 60.000 € und eine Zuführung zur Erhaltungsrücklage von 12.000 € aus, zusammen 72.000 €. Schritt 2 – Vorschussbeschluss (§ 28 Absatz 1 Satz 1 WEG)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2588140",
        "Q165728",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2020-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-20",
    "derniere_verification": "2026-09-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/weg-wirtschaftsplan-jahresabrechnung-28-weg"
}