{
    "slug": "wertersatz-rueckabwicklung-widerruf-357-357a-bgb",
    "titre": "Rückabwicklung und Wertersatz nach dem Widerruf (§§ 357, 357a BGB) – Rückzahlung, Rücksendekosten, benutzte Ware, Strom- und Telekomverträge",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer einen Online- oder Haustürvertrag wirksam widerruft, bekommt sein Geld zurück – spätestens nach 14 Tagen (§ 357 Abs. 1 BGB), über dasselbe Zahlungsmittel…",
    "resume_court": "Wer einen Online- oder Haustürvertrag wirksam widerruft, bekommt sein Geld zurück – **spätestens nach 14 Tagen** (§ 357 Abs. 1 BGB), über **dasselbe Zahlungsmittel** (§ 357 Abs. 3 BGB) und **einschließlich der Hinsendekosten** für die günstigste Standardlieferung (§ 357 Abs. 2 BGB). Die **Rücksendekosten** trägt der Verbraucher nur, wenn er darüber vorab informiert wurde und der Händler sie nicht freiwillig übernimmt (§ 357 Abs. 5 BGB).\n\n**Wertersatz** schuldet der Verbraucher nur in zwei eng umrissenen Fällen (§ 357a BGB):\n\n- **Ware:** für einen Wertverlust, der auf einen Umgang zurückgeht, der **zur Prüfung nicht notwendig** war – und nur, wenn er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (Abs. 1).\n- **Dienstleistungen und Energie** (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme): für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen – aber nur, wenn er **ausdrücklich** den Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat **und** ordnungsgemäß belehrt wurde (Abs. 2).\n\nFür **digitale Inhalte** ohne Datenträger gibt es **nie** Wertersatz (Abs. 3). Darüber hinaus bestehen **keine weiteren Ansprüche** gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs (§ 361 Abs. 1 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 355, 357, 357a, 361 BGB; Umsetzung von Art. 13, 14 Richtlinie 2011/83/EU",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsbereich §§ 357, 357a",
            "valeur": "Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, ohne Finanzdienstleistungen (dafür § 357b BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückgewähr allgemein",
            "valeur": "Unverzüglich [§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstfrist",
            "valeur": "Spätestens nach 14 Tagen [§ 357 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristbeginn",
            "valeur": "Für den Unternehmer mit Zugang, für den Verbraucher mit Abgabe der Widerrufserklärung [§ 355 Abs. 3 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hinsendekosten",
            "valeur": "Werden mit erstattet; Mehrkosten einer teureren als der günstigsten Standardlieferung nicht [§ 357 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zahlungsmittel",
            "valeur": "Dasselbe wie bei der Zahlung; Abweichung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und ohne Kosten für den Verbraucher [§ 357 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zurückbehaltungsrecht Händler",
            "valeur": "Beim Verbrauchsgüterkauf bis Rückerhalt der Ware oder Nachweis der Absendung; nicht, wenn Abholung angeboten [§ 357 Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücksendekosten",
            "valeur": "Trägt der Verbraucher nur bei vorheriger Unterrichtung nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB und wenn der Unternehmer sie nicht übernommen hat [§ 357 Abs. 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abholangebot",
            "valeur": "Verbraucher muss nicht zurücksenden, wenn der Unternehmer Abholung angeboten hat [§ 357 Abs. 6 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sperrige Ware (Haustürgeschäft)",
            "valeur": "Unternehmer muss auf eigene Kosten abholen, wenn die Ware zur Wohnung gebracht wurde und nicht per Post zurückgesandt werden kann [§ 357 Abs. 7 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Digitale Produkte",
            "valeur": "Ergänzend gilt § 327p BGB entsprechend [§ 357 Abs. 8 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wertersatz Ware",
            "valeur": "Nur für Wertverlust durch einen zur Prüfung nicht notwendigen Umgang und nach ordnungsgemäßer Belehrung [§ 357a Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wertersatz Dienstleistung / Energie",
            "valeur": "Nur bei ausdrücklichem Verlangen des vorzeitigen Beginns, bei Haustürverträgen auf dauerhaftem Datenträger, und ordnungsgemäßer Information [§ 357a Abs. 2 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berechnung",
            "valeur": "Anteil am vereinbarten Gesamtpreis; bei unverhältnismäßig hohem Preis Marktwert der erbrachten Leistung [§ 357a Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Digitale Inhalte ohne Datenträger",
            "valeur": "Kein Wertersatz [§ 357a Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine weiteren Ansprüche",
            "valeur": "Über den Untertitel hinaus keine Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs [§ 361 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende Vereinbarungen",
            "valeur": "Zum Nachteil des Verbrauchers unwirksam; Umgehungsschutz [§ 361 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweislast Fristbeginn",
            "valeur": "Liegt beim Unternehmer [§ 361 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fehlende Belehrung bei Dienstleistung",
            "valeur": "Verbraucher ist von jeder Vergütungspflicht befreit, auch bei Widerruf nach vollständiger Erfüllung [EuGH, Urteil vom 17.05.2023, C-97/22]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfung „wie im Laden\u0022",
            "valeur": "Kein Wertersatz für Wertminderung allein durch Prüfung (Befüllen eines Wasserbetts) [BGH, Urteil vom 03.11.2010, VIII ZR 337/09, zur Vorgängerfassung]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Rückabwicklung und Wertersatz nach dem Widerruf (§§ 357, 357a BGB) – Rückzahlung, Rücksendekosten, benutzte Ware, Strom- und Telekomverträge?",
            "reponse": "Wer einen Online- oder Haustürvertrag wirksam widerruft, bekommt sein Geld zurück – spätestens nach 14 Tagen (§ 357 Abs. 1 BGB), über dasselbe Zahlungsmittel (§ 357 Abs. 3 BGB) und einschließlich der Hinsendekosten für die günstigste Standardlieferung (§ 357 Abs. 2 BGB). Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher nur, wenn er darüber vorab informiert wurde und der Händler sie nicht freiwillig übernimmt (§ 357 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Rückabwicklung und Wertersatz nach dem Widerruf (§§ 357, 357a BGB)?",
            "reponse": "„Der Händler zahlt erst, wenn er die Ware geprüft hat.\u0022 Falsch. § 357 Abs. 4 BGB erlaubt nur, bis zum Rückerhalt oder zum Nachweis der Absendung zu warten. Eine „Prüfung\u0022 vor Erstattung ist nicht vorgesehen; Wertersatz kann der Händler gesondert verlangen. „Ich bekomme nur einen Gutschein.\u0022 Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und ohne Kosten für den Kunden (§ 357 Abs. 3 Satz 2 BGB)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1788636"
    ],
    "valid_from": "2022-05-28",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-20",
    "derniere_verification": "2026-10-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/wertersatz-rueckabwicklung-widerruf-357-357a-bgb"
}